Benutzer:Twintower66/Preisgebundener Wohnraum

Beim preisgebundenen Wohnraum orientiert sich die Höhe der Miete an der Kostenmiete, welche nach der II. BV zu bestimmen ist. Diese Miete – auch als Aufwendung bezeichnet – setzt sich aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten zusammen

Kapitalkosten (§19)

  • a)Eigenkapitalkosten (§20)
  • b)Fremdkapitalkosten (§21)

Bewirtschaftungskosten (§24)

  • a)Abschreibungen (§25)
  • b)Verwaltungskosten (§26)
  • c)Betriebskosten (§27)
  • d)Instandhaltungskosten (§28)
  • e)Mietausfallwagnis (§29)


Bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung von öffentlichen Mitteln gilt die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung.