Als zentrale Pionierlager (kurz ZPL) wurden die Pionierlager der DDR bezeichnet. Es handelte sich hierbei um Kinderferienlager. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gab es zuletzt 48 solcher Einrichtungen.

Die Inhalte des Ferienlebens der Thälmannpioniere und der FDJ-Mitglieder (Schüler der 8. bis 12. Klasse) wurden durch Beschlüsse des Zentralrates der FDJ festgelegt. Die Teilnahme an einem von drei 18-tägigen Sommerferienaufenthalten während der jährlichen Schulsommerferien war für die Pioniere und FDJler in der Regel eine Auszeichnung für gute schulische und gesellschaftliche Arbeit.

Organisation

Bearbeiten

Jedes zentrale Pionierlager hatte für alle wirtschaftlichen Fragen einen zugeordneten Trägerbetrieb (Großbetrieb), der in Eigenleistung und mit staatsgeplanten Leistungen und Materialien sowohl die materielle Basis der Lager sicherte und erweiterte, wie auch die Materialien und Versorgung der bis zu 1200 Teilnehmer pro Durchgang sicherstellte.

Personelle Ausstattung

Bearbeiten

Der Leiter des ZPL war ein ganzjährig tätiger berufener Funktionär der territorialen FDJ-Bezirksleitung, sein Stellvertreter (Wirtschaftsleiter) ein ganzjährig angestellter Mitarbeiter des Trägerbetriebes. Der Lagerarzt und die Krankenschwestern sowie die Küchen- und technischen Saisonkräfte wurden durch den Trägerbetrieb bereitgestellt. Die Betreuer der Kinder waren Lehrer und mehrheitlich Studenten pädagogischer Hochschulen.

Abgrenzung

Bearbeiten

Im Unterschied zu den Pionierlagern war die Teilnahme an den zwei- bis dreiwöchigen (Betriebs-)Ferienlagern, die in weitaus größerer Zahl durch Betriebe, Kombinate, Institutionen, Behörden etc. unterhalten wurden, nicht an Voraussetzungen wie herausragende schulische Leistungen oder gesellschaftliche Aktivitäten geknüpft. Nahezu jedes Schulkind bis zum Alter von ca. 14 Jahren, dessen Eltern es wünschten, hatte während der achtwöchigen Sommerferien die Möglichkeit zur Teilnahme an einer derartigen organisierten Feriengestaltung gegen einen geringen, mehr symbolischen Unkostenbeitrag.