Adolf Engler ist jetzt (2010) genau 70 Jahre tot. Keine Ahnung, wie man das da handhaben soll.
"Ein Werk ist nur für eine bestimmte Dauer urheberrechtlich geschützt. Diese Zeit nennt man Schutzdauer. In Deutschland (und vielen anderen Ländern) gilt eine Regelschutzfrist von 70 Jahren post mortem auctoris (pma). Das heißt, dass die Gemeinfreiheit (s. dort für weitere Informationen) des Werkes mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt, beginnt und das Werk frei verwendet werden kann. Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-alt}} verwendet werden." (Wikipedia:Bildrechte)