Das Taschenmesserprivileg[1] regelt die waffenrechtlichen Voraussetzungen um ein (Klapp-)Taschenmesser von den ansonsten verbotenen Springmessern zu unterscheiden.

Folgende Bedingungen muss ein Springmesser erfüllen um legal zu sein:

  1. die Klinge muss seitlich aus dem Griff heraus springen
  2. der aus dem Griff stehende Teil der Klinge darf höchstens 8,5 Zentimeter lang sein
  3. die Klinge muss in der Mitte eine Breite aufweisen, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht
  4. die Klinge darf nicht zweiseitig geschliffen sein
  5. die Klinge muss einen durchgehenden Rücken haben


  1. Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 1.4.1