Benutzer:Rusti/ Die Linke/ Staatliche Zuwendungen an Nebenorganisationen

Benachteiligung bei staatlichen Zuwendungen an Nebenorganisationen

Bearbeiten

Die Bundes- und Landesstiftungen der Partei und die kommunalpolitischen Foren in den Ostländern bekommen auf Grundlage geltender Gesetze staatliche Zuschüsse, die strikt getrennt von den Parteifinanzen laufen. Im Juli 2006 gewann die Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen einen Prozess über die Benachteiligung bei Stiftungsgeldern. Der parteinahen Landes-Stiftung wurden jahrelang Gelder nur in der Höhe ausgezahlt, wie sie FDP und Grüne erhielten, welche im Land kaum verankert sind. Die Stiftung der nach Mitgliedern und Wahlergebnissen wesentlich schwächeren SPD dagegen erhielt vergleichbar hohe Gelder wie die Stiftung der im Land dominanten CDU. Trotz des Erfolgs vor Gericht hat die Landesregierung bislang keine veränderte Verteilung der Gelder veranlasst.

Auch in anderen Bundesländern erhielten parteinahe Vereinigungen wie etwa die Kommunalpolitischen Foren oft nur nach Gerichtsprozessen öffentliche Gelder entsprechend ihren Rechtsansprüchen. Im November 2006 kündigte die Linkspartei eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, da sie sich bei der Verteilung der Gelder an die parteinahen Stiftungen benachteiligt sah.

Auch der Jugendverband der Linkspartei wird von der Förderung weitgehend ausgeschlossen. Der Ring Politischer Jugend, ein Förderinstrument für die Jugendverbände der Parteien, verweigert auf Bundesebene die Aufnahme. Der Jugendverband geht dagegen gerichtlich vor. Auch in Thüringen und anderen Bundesländern verweigert bzw verschleppt der RPJ die Aufnahme des 1999 gegründeten und 2007 reformierten Jugendverbandes. Gegenwärtig bekommt der Jugendverband in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin Gelder aus dem RPJ, die teilweise nicht der Stärke der Partei und des Jugendverbandes entsprechen. Zudem ist der Jugendverband vornehmlich im Osten der Republik gefördert durch die RPJ von Landkreisen und Städten, soweit sie existieren.