Als Kanzleischriften werden in der Paläografie Schriften bezeichnet, die in Kanzleien zum Schreiben von amtlichen Dokumenten verwendet wurde. Der Begriff überlappt mit dem der Urkundenschrift, der Schriften bezeichnet, die für Urkunden verwendet wurden.

Kanzleischriften sind keine Gebrauchsschriften, dafür sind sie zu formal. Sie zählen zu den Leseschriften. Im Regelfall sind sie keine Kursiven, aber es gibt auch kursive Kanzlei- und Urkundenschriften.

Beispiele Bearbeiten

Demotische Schrift Bearbeiten

Die demotische Schrift ist eine Kanzleischrift, die von etwa 650 v. Chr. bis 450 n. Chr. im Alten Ägypten Anwendung fand.

Gebrochene Kanzleischrift Bearbeiten

 
Verkündung des Jubeljahrs 1300 durch Bonifaz VIII.
 
English chancery hand (1418)

Im 13. Jahrhundert wurde in der Apostolischen Kanzlei des Vatikans eine gebrochene Kanzleischrift entwicklelt, die sich im 14. Jahrhundert von Rom nach Frankreich und England ausbreitete. Dort entstanden in den königlichen und herzöglichen Kanzleien, in denen oft Kleriker als Schreiber arbeiteten, Varianten dieser gebrochenen Kanzleischrift wie die im Englischen Parlamentspalast entwickelte English chancery hand.

Gotische Kanzleischrift Bearbeiten

Die Gotische Kanzleischrift...

Cancellaresca Bearbeiten

 
Humanistische Kursive (Cancellaresca)

Seit dem 15. Jahrhundert entwickelte sich in Italien unter dem Einfluss humanistisch gebildeter Sekretäre aus der humanistischen Kursive eine neue Form der Kanzleischrift, die Cancellaresca romana. In den päpstlichen Kanzleien entstanden aus ihr die Cancellaresca formata und die Cancellaresca corsiva.

Um das Jahr 1501 diente die Kanzleischrift Cancellaresca formata als Vorlage für die erste kursive Satzschrift. Die humanistische Kursive wurde außerdem zur Urmutter der lateinischen Schreibschriften, die jedoch keine Kanzleischriften sind.

Deutsche Kanzleischrift Bearbeiten

Die deutsche Kanzleischrift ...

Chinesische Kanzleischrift Bearbeiten

Die chinesische Kanzleischrift...

Hebräische Kanzleischrift Bearbeiten

Die hebräische Kanzleischrift ...