Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Werner Günther (Jurist)

Werner Günther (geb. 1913;[1] gest. nach 1986[2]) war ein deutscher Jurist.

Lebensweg Bearbeiten

Werner Günthers Vater war Verleger im schlesischen Reichenbach.[3] Die Familie war evangelisch.[3] Sein Studium der Rechtswissenschaft, wohl an der Universität Breslau, und sein Referendariat absolvierte Günther in Schlesien, mit kurzen Ausflügen nach Rostock und Jena.[3] Seine beiden Staatsexamina wurden jeweils mit „gut“ bewertet, der dritten von sieben Notenstufen.[4] Günther war Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, der der demokratiefeindlichen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahestand und nach der nationalsozialistischen Machtergreifung der SA zunächst unterstellt wurde und schließlich in ihr aufging. Auf diesem Wege wurde Günther SA-Mitglied. 1937 wurde Günther Mitglied der NSDAP.[3] Am 1. November 1939 wurde Günther der erste Richter am neugegründeten deutschen Amtsgericht Auschwitz. Er hatte zuvor noch kein Amt innegehabt.[3] Das Amtsgericht war zu diesem Zeitpunkt die einzige deutsche Zivilbehörde in Auschwitz und Günther der einzige Richter dort.[5] Im Januar 1940 erhielt Günther Unterstützung durch einen Justizwachtmeister.[5] In Auschwitz bezog Günther ein möbliertes Zimmer; sein offzieller Wohnsitz blieb Bunzlau im Westen Schlesiens.[5] 1940 wurde eine NSDAP-Ortsgruppe Auschwitz gegründet[6]. Günther wurde deren Propaganda- und Schulungsleiter.[7] Am 1. Februar 1941 würde Günther zum Amtsgerichtsrat befördert.[8] Im März 1941 fand Günther eine geeignete Wohnung in Auschwitz, ab dem 1. Juni 1941 wohnte er offiziell dort.[8] Im April 1941 wurde das deutsche Oberlandesgericht Kattowitz gegründet, das seither für Auschwitz zuständig war.[9]

Günther war bei seiner Abordnung nach Ausschwitz im November 1939 zunächst für unabkömmlich erklärt worden.[9] Im Februar 1943 wurde Günther jedoch zur Wehrmacht einberufen. Die ersten Monate war er wohl noch in Liegnitz stationiert – ab Mai 1943 gehörte Günther dem Gemeinderat von Auschwitz an.[6] Spätestens 1944 kam Günther zum Panzergrenadier-Regiment 108, das aus den Resten der bei Stalingrad untergegangenen 6. Armee zusammengestellt worden war. Mit dieser Einheit wurde Günther vor allem in Rumänien, Litauen und Lettland eingesetzt.[6]

Günthers Nachfolger am Amtsgericht Auschwitz war Günther Hindemith aus Niederschlesien. Als das Amtsgericht Auschwitz im März 1944 (anstelle eines Notars) den Kaufvertrag zwischen der IG Farben und dem Deutschen Reich über das Gelände protokollierte, auf dem das Buna-Werk der I.G. Farben errichtet wurde, gab es in Auschwitz selbst keinen Richter mehr;[10] daher reiste der nunmehr zuständige Richter Gerhard Thiele aus dem 140 km entfernten Krzepice an.[10]

Werner Günthers Weg führte über ein schlesisches Lazarett und letzte Kämpfe in Guben nach Schwerin, einige Monate später nach Hof, wo er zunächst arbeitslos war, dann für Siemens arbeitete. In seinem Entnazifizierungsverfahren in Hof wurde Günther als „entlastet“ eingestuft.[11] Günther wurde Rechtsanwalt. Er ging 1986 im Alter von 73 Jahren altersbedingt in den Ruhestand.[12]

Zettelkasten Bearbeiten

  • Werner Günther war im Jahr 1939 sechsundzwanzig Jahre alt.[13] Demnach 1913 geboren.
  • Sein Vater war ein mäßig erfolgreicher Verleger im schlesischen Reichenbach.[14]
  • Werner Günther hatte Studium und Referendariat in Schlesien verbracht, mit kurzen Ausflügen nach Rostock und Jena.[15] »Studium in Schlesien« heißt wahrscheinlich: an der Universität Breslau
  • sein Examen war solide[16] Seine Examina wurden jeweils mit »gut« bewertet, der dritten von sieben Notenstufen.[17]
  • sein evangelischer Glauben war locker[18]
  • 1933 kam er über den Stahlhelm in die SA[19]
  • 1937 wurde er Mitglied der NSDAP[20]
  • am 1. November 1939 trat Werner Günther seinen Dienst am neuen deutschen Amtsgericht Auschwitz an.[21]
  • Günther kam 1939 direkt aus seinem Referendariat und hatte noch nie ein Amt innegehabt.[22]
  • das Amtsgericht war zu diesem Zeitpunkt die einzige deutsche Zivilbehörde in Auschwitz und Günther der einzige Richter dort.[23]
  • Günthers offzieller Wohnsitz blieb Bunzlau im Westen Schlesiens; in Auschwitz bezog Günther ein möbliertes Zimmer.[24]
  • Im Januar 1940 erhielt Günther Unterstützung durch einen Justizwachtmeister.[25]
  • am 1. Februar 1941 würde Günther zum Amtsgerichtsrat befördert.[26]
  • im März 1941 fand Günther eine geeignete Wohnung in Auschwitz, ab dem 1. Juni 1941 wohnte er offiziell dort.[27]
  • Günther war schon bei seiner Abordnung nach Ausschwitz für unabkömmlich erklärt worden.[28] (UK-Stellung)
  • Im April 1941 wurde das deutsche Oberlandesgericht Kattowitz gegründet, das seither für Auschwitz zuständig war.[29]
  • 1940 wurde eine NSDAP-Ortsgruppe Auschwitz gegründet[30]. Günther war Propaganda- und Schulungsleiter dieser NSDAP-Ortsgruppe.[31]
  • Im Februar 1943 wurde Günther zur Wehrmacht einberufen. Die ersten Monate war er wohl noch in Liegnitz stationiert – ab Mai 1943 gehörte Günther dem Gemeinderat von Auschwitz an[32]
  • spätestens 1944 kam Günther zum Panzer-Grenadier-Regiment 108, eine Not-Zusammenstellung aus den Resten der bei Stalingrad untergegangenen 6. Armee, mit der Günther vor allem in Rumänien, Litauen und Lettland eingesetzt wurde.[33]
  • Nachdem Werner Günther zur Wehrmacht einberufen worden war, führte 1943 Günther Hindemith aus Niederschlesien das AG Auschwitz.[34]
  • Günther Hindemith, Jahrgang 1900, Studium in Breslau und Berlin, beide Staatsexamina mit »ausreichend« (= Notenstufe 4 von 5), seit 1933 Pg. und Blockleiter, seit 1938 AGR in Striegau [...][35]
  • März 1944: Das Amtsgericht Auschwitz, nach damaliger Rechtslage ein mögliches Substitut für einen Notar, protokollierte einen Kaufvertrag zwischen der IG Farben und dem Deutschen Reich, der dem Unternehmen fast 2500 Hektar Land versprach, für das die IG Farben einen Kaufpreis von 4,062 Millionen Reichsmark bezahlte.[36]
  • Im März 1944 reiste Gerhard Thiele aus dem 140 km entfernten Krzepice an, um den Kaufvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der IG Farben zu protokollieren; in Auschwitz selbst gab es keinen Richter mehr.[37] Zu Thiele siehe S. 332, Endnote 69
  • Ab dem 1. Oktober 1941 war zwar nominell Dr. Franz Langer Oberamtsrichter in Auschwitz. Allerdings war Langer schon 1939 zum Wehrdienst einberufen worden; nach seiner Gerichtstätigkeit in Bielitz trat er im März 1941 als Gefreiter erneut seinen Wehrdienst an (Infanterie-Regiment 444) und kam wohl nicht einmal vorübergehend nach Auschwitz.[38]
  • Als im Januar 1945 die sowjetische Armee immer näher an Auschwitz herankam, begann die Räumung. Am 16. Januar 1945 erschienen die ersten russischen Flugzeuge über der Stadt, einen Tag später begann die Evakuierung der nicht erwerbstätigen Bevölkerung. Die Tätigkeit in den Werken kam wegen häufiger Luftangriffe praktisch zum Erliegen.[39]
  • Am 19. Januar 1945 trieb die SS die ersten KZ-Häftlingskolonnen auf einem Todesmarsch nach Westen, am Tag darauf erging der Räumungsbefehl für das IG-Farben-Werk. Inventar des Werk wurde zerstört und kompromittierenden Unterlagen wurden verbrannt. Am 23. Januar wurden Geheimakten abtransportiert; danach meldete man die Durchführung der Evakuierung.[40]
  • Günther Hindemith geriet in britische Gefangenschaft, wurde im März 1946 Hilfsarbeiter in einer Pappfabrik, war danach Assistent der Verteidigung in den Nürnberger Prozessen gegen die Süd-Ost-Generäle und anschließend Rechtspfleger. 1956 kam er zurück ins Richteramt und wurde Amtsrichter in Geilenkirchen. Dass er jemals in Auschwitz war, war in seiner Personalakte nicht vermerkt.[41]
  • Werner Günthers Weg führte über ein schlesisches Lazarett und letzte Kämpfe in Guben nach Schwerin, einige Monate später nach Hof, wo er zunächst arbeitslos war, dann für Siemens arbeitete und schließlich Rechtsanwalt wurde. Bei seiner Eingliederung in die westdeutsche Gesellschaft griff er auf die üblichen Darstellungen zurück: Die Mitgliedschaften in NSDAP und SA seien tatsächlich nur erzwungene Übernahmen aus anderen Organisationen gewesen; für Polen und Juden habe er sich immer wieder eingesetzt und dabei auch offene Konfrontation mit seinen Vorgesetzten in Kauf genommen. Werner Günther erhielt am 16. Dezember 1946 mit seiner Einstufung als »entlastet« einen Freispruch erster Klasse.[42] Hierzu auch S. 333, Endnote 75
  • Günther wurde Rechtsanwalt und trat 1986 altersbedingt in den Ruhestand.[43]

Deutsche digitale Bibliothek Bearbeiten

Werner, Günther (geb. 13. Februar 1913) Gerichtsapplikant, Amtsgericht Königshütte, Band 1

Archivaliensignatur: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, XVII. HA, Rep. 222 c, Nr. 2284. Alt-/Vorsignatur: XVII. HA, Rep. 222 a, Nr. 4158. Kontext: Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz >> 03 Personal >> 03.02 Personalakten >> 03.02.22 Buchstabe W. Bestand: XVII. HA, Rep. 222 c Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz

Deutsche digitale Bibliothek, https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/EF63ZLOLFBKIE2HTJ2UTLHGYOSN53CER

Seide, Die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland, in: Osteuropa, Vol. 32, No. 8, August 1982 Bearbeiten

Möglicherweise ist der hier behandelte Werner Günther identisch mit dem Autor der Doktorarbeit „Die verfassungsrechtlichen Verhältnisse der deutschen Schutzgebiete und ihre künftige Neugestaltung“, Jena 1939, die im Dissertationsverzeichnis der Universität von Namibia unter: http://hdl.handle.net/11070.1/2038 nachgewiesen ist.

Seite 911:

... Dieser leichtfertige Umgang mit Dokumenten durch einen Juristen – Günther stellt sich in seiner „Geschichte“ als Leit. Oberlandesanwalt a.D. vor – stimmt bedenklich. ... Zur Charakterisierung Dr. Günthers, welcher der Auslandskirche Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten vorwirft, verdient aber angemerkt zu werden, daß seine Dissertation aus dem Jahre 1939 den Titel trägt: „Die verfassungsrechtlichen Verhältnisse der deutschen Schutzgebiete und ihre künftige Neugestaltung“. In ihr weist er sich als Verfechter der nationalsozialistischen Rassen- und Wirtschaftspolitik aus und entwickelt grundlegende Gedanken über die künftigen Kolonien Nazideutschlands. Eine deutsche Massensiedlung in Übersee lehnt er aus „gesundheitlichen, sozialen und Wirtschaftlichen“ Überlegeungen ab und spricht sich im Sinne der Hitlerschen Ostpolitik dafür aus, daß das „natürliche Siedlungsgebiet des deutschen Volkers im europäischen Osten“ (S. 65) liegt.

Osteuropa, Band 36, 1986, Seite 911 https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&sca_esv=587408662&q=Die+verfassungsrechtlichen+Verh%C3%A4ltnisse+der+deutschen+Schutzgebiete+und+ihre+k%C3%BCnftige+Neugestaltung&tbm=bks&source=lnms&sa=X&ved=2ahUKEwi_o_GO3PKCAxUTQfEDHaGfDzQQ0pQJegQICBAB&biw=1920&bih=905&dpr=1

Gernot Seide, Die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland: Ihre Institutionen und derzeitige Lage, in: Osteuropa, Vol. 32, No. 8 (August 1982), pp. 660-670, bei JStor, https://www.jstor.org/stable/44912973?read-now=1&seq=6#page_scan_tab_contents

Literatur Bearbeiten

  • Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023. Copyright: Verlag C. H. Beck, München, 2022, ISBN 978-3-7425-0984-0 . Fast alle Angaben zu Werner Günther dort stammen aus der Personalakte Werner Günther, in: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK), XVII. HA Rep. 222a Nr. 2161 (Band 1).[44]

Verlinken in Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Werner Günther war laut Lahusen im Jahr 1939 26 Jahre alt, wurde demnach 1913 geboren, siehe: Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023. Copyright: Verlag C. H. Beck, München, 2022, ISBN 978-3-7425-0984-0, S. 115. Dieser Werner Günther ist möglicherweise identisch mit dem gleichnamigen Gerichtsapplikanten am Amtsgericht Königshütte (Chorzów), der am 13. Februar 1913 geboren wurde; siehe Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Archivaliensignatur: XVII. HA, Rep. 222 c, Nr. 2284. Alt-/Vorsignatur: XVII. HA, Rep. 222 a, Nr. 4158. Kontext: Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz >> 03 Personal >> 03.02 Personalakten >> 03.02.22 Buchstabe W. Bestand: XVII. HA, Rep. 222 c Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz, in: Deutsche digitale Bibliothek, https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/EF63ZLOLFBKIE2HTJ2UTLHGYOSN53CER
  2. Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 137: Günther ging 1986 in den Ruhestand.
  3. a b c d e Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 115
  4. Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 327, Endnote 15
  5. a b c Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 116
  6. a b c Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 133
  7. Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 132/ 133
  8. a b Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 122
  9. a b Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 127
  10. a b Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 134
  11. Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 136; hierzu auch S. 333, Endnote 75
  12. Benjamin Lahusen, „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“. Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 10984, Bonn 2023, S. 137
  13. S. 115
  14. S. 115
  15. S. 115
  16. S. 115
  17. S. 327, Endnote 15
  18. S. 115
  19. S. 115
  20. S. 115
  21. S. 115
  22. S. 115
  23. S. 116
  24. S. 116
  25. S. 116
  26. S. 122
  27. S. 122
  28. S. 127
  29. S. 127
  30. S. 133
  31. S. 132/ 133
  32. S. 133
  33. S. 133
  34. S. 134
  35. S. 332, Endnote 68
  36. S. 130
  37. S. 134
  38. S. 330, Endnote 45
  39. S. 134/ 135
  40. S. 135
  41. S. 136
  42. S. 136
  43. S. 137
  44. S. 327, Endnote 15