Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Rüstungsurlauber

Als Rüstungsurlauber bezeichnete man in der Zeit des Nationalsozialismus' einen deutschen Wehrmachtssoldaten, der von seinem Einsatz im Zweiten Weltkrieg „beurlaubt“ wurde, um in der Rüstungsindustrie zu arbeiten.

Bereits die Einberufungen der Wehrmacht zu Beginn des Zweiten Krieges im September 1939 hatten zu Engpässen an Arbeitskräften in Industrie und Landwirtschaft geführt.[1] Aufgrund der Massenmobilisierung der meisten arbeitsfähigen Männer kam es in der deutschen Wirtschaft, insbesondere in der Rüstungsindustrie, zu einem ekklatanten Arbeitskräftemangel; es fehlte zunehmend vor allem an Fachkräften wie z.B. Metallarbeitern. Da dies die Rüstungsproduktion in Frage stellte und die entstandenen Lücken nicht ohne Weiteres durch Frauen, so genannte Fremdarbeiter und Zwangsarbeiter geschlossen werden konnten, vereinbarte das Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt im September 1940 mit dem Allgemeinen Heeresamt, dass Soldaten und Unteroffiziere der Wehrmacht über den Winter 1940/41 „Arbeitsurlaub“ erhalten könnten.[2] In den militärisch relativ ruhigen Phasen nach den deutschen Siegen der Jahre 1939 gegen Polen und 1940 gegen Frankreich wurden Arbeitskräfte für kriegswichtige Betriebe von der Wehrmacht beurlaubt, um an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren[3] und dort die Nahrungsmittel- und Rüstungsproduktion aufrechtzuerhalten.

Freistellungen aus dem aktivem Dienst an der Front zur Arbeit in der Rüstungsindustrie hatte es schon Anfang 1940 gegeben. Auf Befehl Adolf Hitlers vom 28. September 1940 wurde die so genannte „Arbeitserlaubnisaktion Rü 40“ in Gang gesetzt, bei der aktive Wehrmachtsangehörigen befristet zur Arbeit in der Rüstungsindustrie vom Militärdienst freigestellt wurden. Dieser „Arbeitsurlaub“ sollte 300.000 Mann betreffen, besonders Facharbeiter, und war bis zum 31. März 1941 befristet. Bis Ende November 1940 waren erst 98.000 solcher Arbeitskräfte in den Betrieben eingetroffen, aber in den folgenden Monaten scheint ihre Zahl gestiegen zu sein. Je näher die geplante Offensive gegen die UdSSR Juni 1941 rückte (Unternehmen Barbarossa), desto nachdrücklicher bestand die Wehrmacht auf Rückberufung dieser Arbeiter aus der Industrie – allerdings nicht in jedem Fall erfolgreich.[4]

Rüstungsurlauber blieben auch während ihres Rüstungsurlaubs Soldaten und waren ihrem Ersatztruppenteil in disziplinärer und gerichtlicher Beziehung unterstellt. Sie erhielten einen besonderen, blauen Urlaubsschein mit der Kennung „Rü 40“. Die Beurlaubten wurden arbeits-, fürsorge- und versorgungsrechtlich – je nachdem – als Arbeiter, Angestellte, Betriebsführer im eigenen Betrieb oder selbstständig im freien Beruf behandelt. Ihre Bezahlung, soweit sie nicht ein selbstständige Tätigkeit ausüben, regelt sich nach der für den betreffenden Betrieb geltenden Tarifordnung oder sonstigen Regelung.[5] Eine UK-Stellung (Unabkömmlichkeitsstellung) war mit dem Rüstungsurlaub nicht verbunden; die Wehrpflichtigen blieben Soldaten konnten bei Bedarf jederzeit in den Kriegsdienst zurückbeordert werden.

Zunächst war der Rüstungsurlaub unter Wehrmachtssoldaten nicht sonderlich beliebt. Manche sträubten sich dagegen, als Rüstungsurlauber eingesetzt zu werden, weil sie sich bei der Truppe finanziell bedeutend besser standen und überdies oft mit vollen Taschen aus den besetzten Gebieten wiederkehrten. Widerstand gegen den Rüstungsurlaub war aber nur bis zum deutschen Russlandfeldzug zu registrieren; in dem Maße, in dem sich die militärische Lage an der deutschen Ostfront verschlechterte, wurde den deutschen Soldaten der Rüstungsurlaub zum kleineren Übel.[6]


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Kap. 3.3, S. 118: Soldaten auf »Arbeitsurlaub« Neben den Auskämmungen war die zeitweise Rückführung von Soldaten von der Front an ihre Arbeitsplätze in der Rüstungswirtschaft ein weiterer, freilich wenig wirksamer Versuch, den Facharbeitermangel zu lindern. Noch während des Frankreichfeldzuges im Sommer 1940 beschloss Hitler eine Umstellung der Rüstungsindustrie auf den Vorrang von Marine- und Luftrüstung vor der Heeresrüstung ... Um den [...] Fach- arbeitermangel zu bekämpfen, vereinbarte das Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt mit dem Allgemeinen Heeresamt im September 1940, dass Soldaten und Unteroffiziere der Wehrmacht für Fertigungen der Sonderstufe über den Winter [1940/41] Arbeitsurlaub erhalten könnten.294.

• Kooperation und Effizienz im Dienste des Eroberungskrieges: Die Organisation ... von Silke Schumann, S. 118 https://books.google.de/books?id=YJ0PDQAAQBAJ&pg=PA118&lpg=PA119&ots=tr0ZTHT8dP&focus=viewport&dq=R%C3%BCstungsurlauber&hl=de

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Was an Problemen der Arbeitskräftebeschaffung allenthalben beklagt wurde, kennzeichnete die Situation in ganz Deutschland. Bereits die Einberufungen am Beginn des Krieges hatten zu Engpässen an Arbeitskräften geführt. Nach den Siegen der Jahre 1939 und 1940 wurden Arbeitskräfte für kriegswichtige Betriebe von der Wehrmacht beurlaubt, die wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren konnten. Als 1941 der schnelle Sieg ausblieb und die Firmen nicht mit der Rückkehr der »Rüstungsurlauber« rechnen konnten, wuchs der Kräftebedarf zusätzlich unter den fortschreitenden Einberufungen auf schätzungsweise zwei Millionen Menschen.

• Auto Union und Junkers: Geschichte der Mitteldeutschen Motorenwerke GmbH ... von Peter Kohl, Peter Bessel, S. 164 https://books.google.de/books?id=b3T288b57aIC&pg=PA164&lpg=PA164&dq=Rüstungsurlauber

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In den relativ ruhigen Phasen zwischen den Feldzügen kann nachgerüstet werden. Ein Teil der Soldaten, insbesondere wirtschaftliche Fachkräfte, wird dann demobilisiert und in der Produktion eingesetzt. [...] Fast 400.000 Wehrmachtssoldaten werden als »Rüstungsurlauber« in die Fabriken geschickt.559

Fn. 559 Müller 2004, 172

• Volker Kruse, „Kriegsgesellschaftliche Moderne. Zur strukturbildenden Dynamik großer Kriege“, BoD – Books on Demand, 11. Mai 2017, S. 214, https://books.google.de/books?id=c5DVDgAAQBAJ&pg=PA214&lpg=PA214

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Arbeitsurlauber "Rü 40" Der Urlauber bleibt auch während des Arbeitsurlaubs Soldat und ist seinem Ersatztruppenteil in disziplinärer und gerichtlicher Beziehung unterstellt.

http://www.389id.de/Personen/Christian%20Wilhelm%20Neuhaus/Arbeitsdienste.htm

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Daneben lief seit langer Zeit parallel ein starker Mangel an Werftarbeitern. Dieser verschärfte sich laufend, je mehr mit wachsendem U-Bootsbestand der Anfall an Instandsetzungs-U-Booten wuchs. Die möglichen Folgen waren seither für alle beteiligten Stellen Gegenstand ernster Sorge und Vorüberlegungen. Bis zum Herbst 1941 wurde jedoch im Vertrauen auf in diesem Sinne gemachte Zusagen eine noch einigermaßen rechtzeitige Behebung der Fehlbestände an Arbeitskräften, insbesondere durch Entlassung freiwerdender Divisionen des Ostheeres und durch Rüstungsurlauber, erwartet. Die Entwicklung des Krieges gegen Rußland hat die Erfüllung dieser Hoffnungen verhindert. 86 Inzwischen hat der Arbeitermangel ein solches Ausmaß angenommen, daß, um nur ein Beispiel zu nennen, nicht zuletzt durch ihn die Restarbeiten der Neubau-U-Boote heute zum Teil bis zu 6—8 Wochen dauern gegenüber 3—4 Wochen in früherer Zeit. Er hat somit in erheblichem Umfange zu dem bestehenden Mangel an einsatzbereiten Front-U-Booten und zur Verstopfung der Werften beigetragen und ist heute zu einem entscheidenden Engpaß geworden.

• Dokumentation Werner Rahn, „Einsatzbereitschaft und Kampfkraft deutscher U-Boote 1942. Eine Dokumentation zu den materiellen Voraussetzungen und Problemen des U-Boot-Krieges nach dem Kriegseintritt der USA“, https://www.degruyter.com/document/doi/10.1524/mgzs.1990.47.1.73/pdf&usg=AOvVaw3FYI7fM6RleqFWGeP_ZJ-O

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Ihr Mann, ausgebildeter Mechaniker – später kam noch der Meisterbrief –, war zwar 1943 als so genannter Rüstungsurlauber vorübergehend vom Kriegsdienst freigestellt, musste aber dann – gerade als die Tochter Gisa geboren war – in den Soldatenstatus zurück und geriet als Fallschirmjäger 1945 in Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1948 zurückkehrte.

• NWZ Online, 14.05.2011, Geburtstag: Führerschein noch mit 60 gemacht, Anni Marquardt aus Büppel, von: PS, https://www.nwzonline.de/friesland/wirtschaft/fuehrerschein-noch-mit-60-gemacht_a_1,0,610217870.html

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Offensichtlich wurde jedoch die Ludendorffsche Aufforderung, endlich eine auskömmliche Versorgung der Soldaten und ihrer Familien im Vergleich mit den daheimgebliebenen Arbeitern zu leisten, übererfüllt. Denn bei Kriegsbeginn weigerten sich manche Arbeiter, als »Rüstungsurlauber« eingesetzt zu werden, oder uk(unabkömmlich)-Gestellte wollten mit allen Mitteln an die Front kommen, weil sie sich bei der Truppe finanziell bedeutend besser standen — nicht zuletzt wegen des verhängten Lohnstopps —, oftmals an den Kampfhandlungen nicht beteiligt waren und überdies mit vollen Taschen aus den besetzten Gebieten wiederkehrten.62 Diese Weigerungen waren aber nur bis zum Rußlandfeldzug zu registrieren, danach verminderten sich die freiwilligen Meldungen.

• Birthe Kundrus, Kriegerfrauen, Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Herausgegeben von der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg, Band 32, Redaktion: Frank Bajohr, S. 257, https://www.zeitgeschichte-hamburg.de/contao/files/fzh/Digitalisate/Birthe%20Kundrus%20Kriegerfrauen.pdf

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März 1940 war die [personelle] Situation in den Berliner Rüstungsbetrieben so dramatisch, dass man sich z.T. weigern musste, Wehrmachtsaufträge anzunehmen [...] Die daraufhin eingeleiteten Rückberufungen als »Rüstungsurlauber« stießen nicht selten auf Widerstand der Arbeitgeber [gemeint sind: Arbeitnehmer] die sich »finanziell bedeutend besser« standen, wenn sie bei der Truppe blieben.49 Auch UK-Gestellte versuchten »mit allen Mitteln« an die Front zu kommen, spätestens seit Mitte 1940 blickte man »neidisch auf die Soldaten, die stets schwerbepackt mit ihren 'Einkäufen' aus den besetzten Gebieten heimkamen und an den Kampfhandlungen oft gar nicht beteiligt gewesen waren.«50 Die »Rüstungsurlauber« versuchten die Rückkehr zu ihren Einheiten oft durch »Unpünktlichkeit, 'willkürliches' Fehlen« und andere »Widersetzlichkeiten gegen ihre Zivilvorgesetzten« zu erzwingen49; erst mit den Misserfolgen im Feldzug gegen die UdSSR verminderten sich die freiwilligen Meldungen zur Wehrmacht.

• Hans Dieter Schäfer (Hrsg.), „Berlin im Zweiten Weltkrieg. Der Untergang der Reichshauptstadt in Augenzeugenberichten“, Serie Piper, München, Zürich, Überarbeitete Neuausgabe 1991, 2. Auflage August 1991, ISBN 3-492-11357-5, Einleitung von Hans Dieter Schäfer, »Berlin im Zweiten Weltkrieg«, S. 18

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In den ruhigeren Zwischenzeiten erteilte die Wehrmacht freizügiger Urlaub, [...] Erhöhte Quoten für den Erholungsurlaub, die Steigerung von Arbeits- und Landwirtschaftsurlaub und die Einführung sogenannten Rüstungsurlaubs kennzeichnete diese Praxis. Mit letztgenannter Maßnahme, ebenso wie mit der vorübergehenden Aufstellung von Urlaubsdivisionen, wirkte die Führung einer formalen Erhöhung von Unabkömmlichkeitsstellungen (Uk.) entgegen.224

• Christian Packheiser, „Heimaturlaub: Soldaten zwischen Front, Familie und NS-Regime“, Seite 65, https://books.google.de/books?id=KpLaDwAAQBAJ&pg=PA65&lpg=PA65

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Im Herbst 1940 setzte ein Befehl Hitlers vom 28. September die so genannte Arbeitserlaubnisaktion »Rü 40« in Gang. Damit begann eine schon länger vorbereitete befristete Freistellung von aktiven Wehrmachtsangehörigen zur Arbeit in der Rüstungsindustrie. Dieser »Arbeitsurlaub« sollte 300.000 Mann, besonders Facharbeiter, betreffen und war bis zum 31. März befristet.73 Bis Ende November waren erst 98.000 solcher Arbeitskräfte in den Betrieben eingetroffen gemeldet, aber in der folgenden Zeit scheint die Zahl gestiegen zu sein.74 Nichstdestoweniger vermochte man auf diese Art nur für sehr beschränkte Zeit einige Löcher zu stopfen. Je näher die geplante neue Offensive rückte, desto kategorischer – allerdings nicht in jedem Fall erfolgreich75 – bestand die Wehrmacht auf Rückberufung dieser Arbeiter aus der Industrie, wo sie gerade wieder eingearbeitet waren und nun auch um so dringender gebraucht wurden. Freistellungen aus dem aktivem Dienst an der Front für die Rüstungsindustrie hatte es schon Anfang 1940 gegeben.76 Aber eine Aktion solchen Ausmaßes, die zunächst sogar als »großzügig geplante Entlassungs- und Beurlaubungsaktion« konzipiert war,77 fand vorher und nachher nicht wieder statt.

• Dietrich Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945, S. 218, https://books.google.de/books?id=URwgAAAAQBAJ&pg=PA218&lpg=PA218

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Merkblatt für die Arbeitsurlauber „Rü 40“

1. Urlaub a) Die Beurlaubung erfolgt bis auf weiteres und unverzüglich nach Eintreffen durch den zuständigen Truppenteil.

b) Der Urlauber erhält einen „besonderen Urlaubsschein“ (blau) mit der Kennziffer „Rü 40“, dieser hat Gültigkeit als Fahrtausweis für Hin- und Rückreise zum und vom Arbeitsort, ohne Lösen jeder weiteren Fahrkarte. Er gilt gleichzeitig als Personalausweis für den Urlauber.

2. Bekleidung a) Der Urlauber gibt die von seinem Feldtruppenteil mitgebrachte Bekleidung und Ausrüstung beim Ersatztruppenteil gegen Empfangsbescheinigung ab.

b) Er erhält für die Dauer des Urlaubs vom Ersatztruppenteil einen Marschanzug bestehend aus: 1 Feldmütze, 1 Feldbluse mit Kragenbinde, 1 lange Tuchhose, 1 Mantel, 1 Schlupfjacke, 2 Hemden, 1 Paar Schnürschuhe, 2 Unterhosen, 2 Paar Strümpfe, 1 Koppel mit Schloss und Tasche, 1 Wäschebeutel, 1 Gasmaske.

c) Bei Berufsausübung ist dem Urlauber das Tragen von Uniform verboten. Im übrigen ist während des Wirtschaftsurlaubes Tragen von Uniform freigestellt. Meldungen bei militärischen Dienststellen haben grundsätzlich in Uniform zu erfolgen. Uniform darf nur in sauberem, vorschriftsmäßigen Zustand getragen werden.

d) Der Urlauber haftet für die Vollzähligkeit der ihm überlassenen Bekleidung und Ausrüstung und für deren pflegliche Behandlung. Notwendige Instandsetzung ist vom Beurlaubten beim nächsten Ersatztruppenteil zu beantragen.

e) Der Urlauber erhält bei nachgewiesenem Bedarf zur Ergänzung der Zivil- und Berufskleidung auf Antrag Bezugsscheine durch das für den Wohnort zuständige Wirtschaftsamt.

3. Wehrdienstverhältnis Der Urlauber bleibt auch während des Arbeitsurlaubs Soldat und ist seinem Ersatztruppenteil in disziplinärer und gerichtlicher Beziehung unterstellt. Bei Arbeitsverwendung außerhalb des Wehrkreises des Ersatztruppenteils untersteht der Urlauber dem örtlich zuständigen Wehrmeldeamt.

4. Meldungen a) Spätestens am dritten Tag nach Urlaubsbeginn hat sich der Urlauber beim zuständigen Arbeitsamt zu melden, das ihm seinen Arbeitsplatz zuweist. Die zugewiesene Arbeit ist unverzüglich aufzunehmen.

b) Innerhalb 48 Stunden nach Eintreffen am Arbeitsort ist persönliche Meldung beim zuständigem Wehrmeldeamt unter Vorlage des Urlaubsscheins erforderlich.

c) Der Urlauber meldet schriftlich dem Ersatztruppenteil Arbeitsstelle und genaue Wohnungsanschrift. Gleichzeitig übersendet er die vom zuständigen Arbeitsamt gestempelte Bescheinigung des Arbeitgebers über die erfolgte Arbeitsaufnahme. Liegt diese Meldung spätestens 10 Tage nach Arbeitsaufnahme dem Ersatztruppenteil nicht vor, erfolgt Rückberufung zum Ersatztruppenteil.

d) Beim Wechsel des Arbeitsortes ist dem zuständigen Wehrmeldeamt und Ersatztruppenteil schriftlich Meldung über die erfolgte Arbeitsaufnahme zu erstatten. Falls ein anderes Wehrmeldeamt zuständig wird, ist persönliche An- und Abmeldung erforderlich. Der Ersatztruppenteil übersendet einen neuen Urlaubsschein für die Rückfahrt vom neuen Arbeitsort zum Standort des Ersatztruppenteils gegen Rückgabe des alten Urlaubscheines.

e) Wer diese Meldungen unterlässt oder verabsäumt, wird nach den wehrgesetzlichen Bestimmungen (unerlaubte Entfernung) bestraft.

5. Wirtschaftliche Bestimmungen a) Wehrsold wird bis Ende des Monatsdrittels gezahlt, in dem die Arbeitsaufnahme erfolgt.

b) Kriegsbesoldung wird tageweise bis zum Tage der Arbeitsaufnahme gewährt.

c) Anspruch auf Heeresverpflegung fällt mit dem Tage der Arbeitsaufnahme fort und beginnt mit dem Tage des Wiederantritts des Truppenteils.

d) Familienunterhalt wird bei Verwendung in nicht selbstständiger Beschäftigung den familienunterhaltsberechtigten Angehörigen bis zum Tage der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung, längstens jedoch für die Dauer von 2 Wochen vom Beginn der Arbeitsaufnahme fortgewährt.

e) Die Beurlaubten sind arbeits-, fürsorge- und versorgungsrechtlich als Arbeiter, Angestellte, Betriebsführer im eigenen Betrieb oder selbstständig im freien Beruf anzusehen. Ihre Bezahlung, soweit sie nicht ein selbstständige Tätigkeit ausüben, regelt sich nach der für den betr. Betrieb geltenden Tarifordnung oder sonstigen Regelung, sie unterliegen damit den allgemeinen Vorschriften der Sozialversicherung. Ansprüche auf Heilfürsorge können nur gegen den zuständigen Träger der Sozialversicherung geltend gemacht werden. Heilfürsorge der Wehrmacht wird für die Dauer der Arbeitsleistung gegen Entgelt nicht mehr gewährt.

6. Rückberufung vom Urlaub Der Urlauber kann jederzeit schriftlich, durch Rundfunk oder Presse zurückberufen werden. (Aufruf der Kennziffer „Rü 40“). Er meldet sich dann innerhalb kürzester Frist beim Ersatztruppenteil.

7. Politische Betätigung Teilnahme des Urlaubers am Dienst der SA- Wehrmannschaften und haupt- und ehrenamtliche Ausübung politischer Betätigung ist gestattet.

8. Auftreten in der Öffentlichkeit Haltung, Disziplin und Wahrung der Soldatenehre ist erstes Gebot des Urlaubers. Äußerste Vorsicht bei Gesprächen, auch gegenüber Arbeitskameraden und nächsten Angehörigen.

9. Sonstiges In allen Zweifelsfragen wendet sich der Urlauber (Unteroffiziere und Mannschaften) an das zuständige Wehrmeldeamt, Res.Offz.Anw. an das zuständige Wehrbezirkskommando.

Dieses Merkblatt ist aufzubewahren und nach Rückkehr vom Urlaub mit Urlaubschein beim Ersatztruppenteil wieder abzugeben.

http://www.389id.de/Personen/Christian%20Wilhelm%20Neuhaus/Arbeitsdienste.htm

Einzelnachweise

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  1. Peter Kohl, Peter Bessel, „Auto Union und Junkers: Geschichte der Mitteldeutschen Motorenwerke GmbH Taucha 1935-1948“, Franz Steiner Verlag, 2003, https://books.google.de/books?id=b3T288b57aIC&pg=PA164&lpg=PA164
  2. Silke Schumann, „Kooperation und Effizienz im Dienste des Eroberungskrieges: Die Organisation von Arbeitseinsatz, Soldatenrekrutierung und Zwangsarbeit in der Region Chemnitz 1939 bis 1945“, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Juli 2016, S. 118, https://books.google.de/books?id=YJ0PDQAAQBAJ&pg=PA118&lpg=PA119
  3. Peter Kohl, Peter Bessel, „Auto Union und Junkers: Geschichte der Mitteldeutschen Motorenwerke GmbH 1935-1948“, Franz Steiner Verlag, 2003, https://books.google.de/books?id=b3T288b57aIC&pg=PA164&lpg=PA164
  4. Dietrich Eichholtz, „Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945“, Verlag Walter de Gruyter, Februar 2013, S. 218, https://books.google.de/books?id=URwgAAAAQBAJ&pg=PA218&lpg=PA218
  5. Website „389. Infanterie-Division“, Personen: Christian Wilhelm Neuhaus (*17.04.1915–†05.07.1942), Kap.: „Rüstungsurlaub Christian Wilhelm Neuhaus“, „Merkblatt für die Arbeitsurlauber ‚Rü 40‘“, http://www.389id.de/Personen/Christian%20Wilhelm%20Neuhaus/Arbeitsdienste.htm
  6. Birthe Kundrus, „Kriegerfrauen, Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg“, Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Herausgegeben von der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg, Band 32, Redaktion: Frank Bajohr, S. 257, https://www.zeitgeschichte-hamburg.de/contao/files/fzh/Digitalisate/Birthe%20Kundrus%20Kriegerfrauen.pdf, ganz ähnlich: Hans Dieter Schäfer (Hrsg.), „Berlin im Zweiten Weltkrieg. Der Untergang der Reichshauptstadt in Augenzeugenberichten“, Serie Piper, München, Zürich, Überarbeitete Neuausgabe 1991, 2. Auflage August 1991, ISBN 3-492-11357-5, Einleitung von Hans Dieter Schäfer, »Berlin im Zweiten Weltkrieg«, S. 18