Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung, kurz FSHG, ist das Brandschutzgesetz für Nordrheinwestfalen. Es enthält die Regelungen und Definition, über die Träger, die Arten und den Aufbau der Feuerwehren in Nordrheinwestfalen, außerdem Regelt es den Vorbeugenden Brandschutz und enthält die gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Abwehrmaßnahmen und die vorzuhaltenden Einrichtungen.[1]

  • Das OVG in Münster hat am 05.02.2003, Entschieden, dass die Teilnahme an Jugenfreizeiten der Jugendfeuerwehr, auch als Leiter, nicht im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 gewertet werden kann.[2]
  • Das OVG hat entschieden, dass für die Folgen eines Schadfeuers der Verursacher aufkommen muss, wenn die Entstehung eines Schadfeuers nicht in seiner absicht lag.[3]
  1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
  2. Urteil zur Anerkennung von Verdienstausfall bei Jugenfreizeit der Jugendfeuerwehr.
  3. Urteil zur Kostenerstattung bei Schadfeuer