• Schuljahr 1972/73: Zum ersten Mal gibt es Gratis-Schulbücher für Österreichs Schulkinder[1][2]
  • 1. Jänner 1973: Die Mehrwertsteuer tritt in Kraft
  • 23. Jänner 1974: Die Fristenlösung wird in Österreich Gesetz
  • Februar 1974 Einführung der Energieferien
  • 6. März 1974: Der Nationalrat beschließt den Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst
  • 1. Jänner 1975: Einführung der 40 Stunden Woche
  • 7. Juli 1976: Verlängerung des Mindesturlaubs auf vier Wochen[3][4]
  • 15. Juli 1976: Einführung der Gurtanlegepflicht auf den Vordersitzen in Pkws[5]
  • 25. Februar 1978: Das erste Teilstück der Wiener U-Bahn wird eröffnet
  • 5. November 1978: Volksabstimmung zum Kernkraftwerk Zwentendorf[6]
  • 6. April 1980: Einführung der Sommerzeit[7]
+---------------------+
| Wichtige Ereignisse |
+---------------------+

*) Schuljahr 1972/73: Zum ersten Mal gibt es Gratis-Schulbücher für Österreichs Schulkinder
https://www.tagblatt-wienerzeitung.at/themen/100-jahre-republik/100-jahre-republik-chronik/986729-Gratis-Schulbuecher-fuer-alle.html
Das Schuljahr 1972/73 startete im Burgenland und Niederösterreich mit der "Gratis-Schulbuchaktion". Anschließend wurde die Aktion auf die anderen
Bundesländer ausgeweitet. Das Unterrichtsministerium stellte in einer Untersuchung bezüglich verfügbarer Bücher massive Unterschiede zwischen den
Bundesländern fest. Im Jahr 1970 standen den Wiener SchülerInnen im Schnitt zwölf Bücher zu Verfügung – damals gab es in Wien ein Leihsystem –
in fünf Bundesländern hatten die SchülerInnen im Schnitt jedoch weniger als acht Bücher. Vor allem in den Hauptfächern fehlte es an Unterrichtsmaterialien.
Somit beschloss das Parlament mit absoluter Mehrheit der SPÖ den Regierungsantrag des Kabinetts Kreisky vom Juli 1972 stattzugeben.
Seitens der Opposition wurde gegen die Aktion ins Treffen geführt, es handle sich um "Verschwendung", weil "Wegwerfbücher" produziert würden.


*) 1. Jänner 1973: Die Mehrwertsteuer tritt in Kraft
https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Österreich)

Historisches
Die Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug („Mehrwertsteuer“) löste am 1. Jänner 1973 die vorher geltende Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug ab, die 5,5 % im Einzelhandel
und 2 % im Großhandel betrug. Die Rechtsgrundlage hierzu bildete das Bundesgesetz vom 15. Juni 1972 über die Einführung des Umsatzsteuergesetzes 1972.
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1972_224_0/1972_224_0.pdf)

Die 1973 erstmals erhobenen Steuersätze waren 16 % bzw. 8 %.
Der Regelsatz wurde 1976 auf 18 % erhöht, der ermäßigte Steuersatz blieb bei 8 %.
1978 wurde aber ein dritter Steuersatz mit 30 % festgesetzt. Diese (umgangssprachliche) Luxussteuer wurde auf Fahrzeuge, Schmuck, Uhren, Pelze und Konsumelektronik eingehoben.
1984 wurden alle Steuersätze um zwei Prozentpunkte angehoben (10 %, 20 %, 32 %). Außerdem wurde Energie über einen Zwischenschritt (13 %, 1981) vom ermäßigten in den Regelsteuersatz überführt.
Die „Luxussteuer“ entfiel 1987 teilweise und 1992 gänzlich und wurde bei Pkws durch die Normverbrauchsabgabe (Nova) abgelöst. Seit damals gelten die bis heute gültigen Steuersätze von 10 % und 20 %.
Danach gab es nur mehr indirekte Steuererhöhungen, die jedoch äußerst aufkommenswirksam waren. So wurde 1996 aufgrund der Ausgliederung der Post & Telekom Telefonie umsatzsteuerpflichtig.
Seit 1997 sind Leistungen aus ärztlicher Tätigkeit unecht steuerbefreit, wofür es auf der Basis des „Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz (GSBG)“ Ausgleichszahlungen gibt,
die sich im Jahr 2009 auf 1,82 Mrd. Euro beliefen. Trotz der zahlreichen direkten und indirekten Steuererhöhungen liefert die Umsatzsteuer heute wie im Jahr ihrer Einführung ein Aufkommen von ca. 8 % des BIP.

Seit 1. Jänner 2016 beträgt der spezielle ermäßigte Steuersatz 13 % statt bisher 12 %. Bestimmte Güter bzw. Leistungen wurden bzw. werden vom ermäßigten Steuersatz von 10 % in den speziellen ermäßigten Steuersatz überführt:

Die Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % betrifft u. a. Tiere, Saatgut und Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen (Museen, Tiergärten, Filmvorführungen),
Holz, den Ab-Hof-Verkauf von Wein, den Luftverkehr, Bäder, die Jugendbetreuung und die Beherbergung. Für letztere wurde die Erhöhung erst nach Ende der Wintersaison ab 1. Mai 2016 wirksam.[7][8]


*) 23. Jänner 1974: Die Fristenlösung wird in Österreich Gesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Fristenregelung#Österreich

Österreich
Am 29. November 1973 wurde die Fristenregelung (Familien- und Strafrechtsreform unter Christian Broda) vom Nationalrat mit 93 SPÖ-Stimmen gegen die 88 Nein-Stimmen
von ÖVP und FPÖ verabschiedet.  Am 6. Dezember des gleichen Jahres erhob die ÖVP im Bundesrat Einspruch, das Gesetz wurde im Nationalrat trotzdem mittels Beharrungsbeschluss
am 23. Jänner 1974, wiederum durch die absolute SPÖ Mehrheit (mit 92 zu 89 Stimmen) durchgesetzt. Somit trat in Österreich mit 1. Januar 1975 die Fristenregelung (§§ 96-97 StGB) in Kraft.

Bis zur Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle) ist das embryonale Leben strafrechtlich nicht geschützt. Ab der Nidation bis zu den Eröffnungswehen sind die §§ 96 und 97 StGB anzuwenden.
Ab den Wehen, bzw. ab der Öffnung der Bauchdecke kommen die §§ 75 (Mord) und 190 (Störung der Totenruhe) zum Tragen.

Gemäß § 97 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn er
a) innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird, dies ist die sogenannte Fristenregelung oder
b) wenn medizinische Indikationen vorliegen oder
c) wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig war. Gemäß § 21 Abs. 2 ABGB sind jene Personen unmündig, die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (kriminologische Indikation).


*) Februar 1974 Einführung der Energieferien
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulferien#Winter-/Sport-/Semesterferien

Winter-/Sport-/Zeugnis-/Semester-/Faschingsferien

In Österreich werden diese Schulferien als Semesterferien bezeichnet. Sie dauern eine Woche und finden im Laufe des Februars statt. Sie markieren die Hälfte des Schuljahres (vgl. Semester).
Die Termine sind in drei Gruppen von Bundesländern gestaffelt. Die Semesterferien wurden in Österreich 1973 während der ersten Ölkrise unter dem Namen Energieferien eingeführt.
Der Grundgedanke war, durch eine Woche minimal geheizter Schulhäuser während der kältesten Jahreszeit Heizöl zu sparen. Inzwischen werden diese Ferien häufig für einen Urlaub in den
Wintersportgebieten genutzt und dienen somit der Förderung der heimischen Tourismusbranche. In der Folge wurden sie beibehalten und in Semesterferien umbenannt.

An Hochschulen werden die vorlesungsfreien Zeiten zwischen den Semestern (Studienhalbjahren) inoffiziell ebenfalls als "Semesterferien" bezeichnet. Diese vorlesungsfreien Zeiten an Hochschulen
sind jedoch generell unabhängig von Schulferien, insbesondere den Semesterferien an österreichischen Schulen.


*) 6. März 1974: Der Nationalrat beschließt den Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst_in_Österreich

Unter der Regierung Kreisky II wurde auf Druck pazifistischer Verbände der Zivildienst eingeführt. Auch dem Bundesheer war der Zivildienst nicht unrecht, da Waffenverweigerer für den normalen
Dienst eher einen Störfaktor darstellten. Mit Feststellung der Zivildienstpflicht ist ein Zivildiener in Österreich zeitlebens nicht mehr wehrpflichtig und kann somit auch nicht zum
Präsenzdienst einberufen werden.
Obwohl auch der Zivildienst gleichzeitig mit dem Präsenzdienst verfassungsrechtlich verankert wurde, sollte er die Ausnahme darstellen. Zunächst mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte
vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten (gleiche Länge wie der Grundwehrdienst) abzuleisten.
Seit der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der
Zivildiener stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate (de facto mit zwei Wochen Urlaubsanspruch) verlängert.


*) 1. Jänner 1975: Einführung der 40 Stunden Woche
https://de.wikipedia.org/wiki/40-Stunden-Woche
Österreich
Schon der Ministerialentwurf von 1958 für die Einführung eines neuen Arbeitszeitgesetzes sah im Rahmen einer etappenmäßigen Verkürzung der Arbeitszeit für 1. Jänner 1963 eine 40-Stunden-Woche vor.
In Österreich galt seit dem Generalkollektivvertrag vom 1. Februar 1959 die 45-Stunden-Woche. Die SPÖ initiierte 1969 das Volksbegehren zur schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Woche,
das von 889.659 Personen unterzeichnet wurde. Der ÖGB und die WKO einigten sich in der Folge auf die geforderte stufenweise Einführung: 1970 wurde die Normalarbeitszeit auf 43,
1972 auf 42 Stunden pro Woche gesenkt. 1975 wurde die 40-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit schließlich erreicht. Seit 1985 gelten zudem für manche Branchen 38,5 Wochenstunden.

Bis Februar 1959: 45-Stunden-Woche
Ab 1970:          43-Stunden-Woche
Ab 1972:          42-Stunden-Woche
Ab 1975:          40-Stunden-Woche
Seit 1985:        38,5-Stunden-Woche


*) 7. Juli 1976: Verlängerung des Mindesturlaubs auf vier Wochen

Als die Zweite Republik ab 1945 den Aufbau eines modernen demokratischen Sozialstaats in Angriff nahm, zählte der Beschluss eines deutlich verbesserten Arbeiter-Urlaubsgesetzes
zu den ersten Maßnahmen. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Juli 1946 kamen zwar noch immer nicht an die Bestimmungen für Angestellte heran, aber brachten immerhin schon nach
neun Monaten einen Urlaubsanspruch von zwei Wochen, der sich nach fünf Dienstjahren auf drei Wochen und nach 15 Dienstjahren auf vier Wochen erhöhte. Für Jugendliche bis 18 Jahre
galt von Anfang an ein Mindesturlaub von drei Wochen. Als die LandarbeiterInnen 1948 endlich ein einheitliches Arbeitsrecht erhielten, wurden diese Bestimmungen auch für sie übernommen.
Noch vor dem Arbeiter-Urlaubsgesetz wurde ein eigenes Urlaubsgesetz für BauarbeiterInnen beschlossen (damals waren am Bau noch immer viele Frauen beschäftigt), um die spezielle
Form der Saisonarbeit in dieser Branche zu berücksichtigen. Auch die HeimarbeiterInnen erhielten ihrer Arbeitssituation entsprechende Sonderregelungen für einen bezahlten Urlaub.
1964 führte ein Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für alle den dreiwöchigen Mindesturlaub ein, und 1976 wurde endlich nach äußerst schwierigen
Verhandlungen ein gemeinsames Urlaubsrecht für ArbeiterInnen und Angestellte mit dem Anspruch auf einen Mindesturlaub von vier und einem Höchsturlaub von fünf Wochen geschaffen.
Seit 1983 beträgt der Mindesturlaub fünf Wochen, nach 25 Arbeitsjahren besteht der Anspruch auf sechs Wochen.


*) 15. Juli 1976: Einführung der Anschnallpflicht auf den Vordersitzen in Pkws
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_umwelt_innovation_mobilitaet/verkehr/012512.html

Geschichte des Sicherheitsgurtes in Österreich
15. Juli 1976 - Gurtanlegepflicht im PKW (Vordersitze) ohne Strafandrohung
1. Juli 1984  - Gurtanlegepflicht im PKW (Vordersitze) mit Strafandrohung
28. Juli 1990 - Gurtanlegepflicht auf allen Sitzen im PKW
1. Jän. 1994  - Verwendungspflicht von geeigneten Rückhaltesystemen bei der Beförderung von Kindern im Alter bis 12 Jahren („Kindersitzpflicht“)
                Diese Verwendungspflicht wurde mit 24. Mai 2002 auf Kinder bis 14 Jahre ausgeweitet.
1. Jän. 1999  - Pro-Kopf-Zählweise für Kinder (1 Kind = 1 Sitzplatz) im PKW
1. Okt. 2001  - Bei neu zum Verkehr zugelassenen Omnibussen (mit mehr als neun Sitzplätzen) muss jeder Sitzplatz mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Es besteht Verwendungspflicht.
24. Mai 2002  - Verwendungspflicht von Sicherheitsgurten in KFZ zur Güterbeförderung bis 12t, in Omnibussen, mehrspurigen (dreirädrigen) Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen
                Erweiterung der Verwendungspflicht von geeigneten Rückhaltesystemen auf Kinder im Alter bis 14 Jahre (Siehe auch 1. Jän. 1994)
1. Jän. 2005  - Erhöhung der Strafen für Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes


*) 25. Februar 1978: Das erste Teilstück der Wiener U-Bahn wird eröffnet
https://de.wikipedia.org/wiki/U-Bahn_Wien#Eröffnungs-_und_Einstellungsdaten

Datum              Linie  Strecke
-------------------------------------------------------------------------
8. Mai 1976        U4     Heiligenstadt <--> Friedensbrücke
25. Februar 1978   U1     Reumannplatz <--> Karlsplatz
3. April 1978      U4     Friedensbrücke <--> Schottenring
15. August 1978    U4     Schottenring <--> Schwedenplatz <--> Karlsplatz
18. November 1978  U1     Karlsplatz <--> Stephansplatz
24. November 1979  U1     Stephansplatz <--> Nestroyplatz
30. August 1980    U2     Schottenring <--> Rathaus <--> Karlsplatz
26. Oktober 1980   U4     Karlsplatz <--> Meidling Hauptstraße
28. Februar 1981   U1     Nestroyplatz <--> Praterstern
31. August 1981    U4     Meidling Hauptstraße <--> Hietzing
20. Dezember 1981  U4     Hietzing <--> Hütteldorf
3. September 1982  U1     Praterstern <--> Kagran
7. Oktober 1989    U6     Philadelphiabrücke <--> Nußdorfer Straße <--> Heiligenstadt/Friedensbrücke
6. April 1991      U3     Erdberg <--> Volkstheater
4. September 1993  U3     Volkstheater <--> Westbahnhof
3. September 1994  U3     Westbahnhof <--> Johnstraße
15. April 1995     U6     Philadelphiabrücke <--> Siebenhirten
4. Mai 1996        U6     Nußdorfer Straße <--> Floridsdorf
5. Dezember 1998   U3     Johnstraße <--> Ottakring
2. Dezember 2000   U3     Erdberg <--> Simmering
2. September 2006  U1     Kagran <--> Leopoldau
10. Mai 2008       U2     Schottenring <--> Praterstern <--> Stadion
2. Oktober 2010    U2     Stadion <--> Aspernstraße
5. Oktober 2013    U2     Aspernstraße <--> Seestadt
2. September 2017  U1     Reumannplatz <--> Oberlaa


*) 5. November 1978: Volksabstimmung zum Kernkraftwerk Zwentendorf
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_in_Österreich_über_die_Inbetriebnahme_des_Kernkraftwerkes_Zwentendorf
http://www.bmi.gv.at/410/VA_1978/volksabstimmung.pdf

Volksabstimmung Zwentendorf vom 5. November 1978
Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf

JA:   1.576.709 (49,53%)
NEIN: 1.606.777 (50,47%)
DIFF:    30.068  (0,92%)

------------------------------------------------------------------------
Bundesland        Gültige  Ja-Stimmen  Ja-Stimmen  Nein-    Nein-Stimmen
                  Stimmen              in [%]      Stimmen  in [%]
------------------------------------------------------------------------
Burgenland        124.384     74.377   59,8         50.007  40,2
Kärnten           217.911    117.481   54,1        100.070  45,9
Niederösterreich  672.154    341.831   50,8        330.323  49,2
Oberösterreich    537.965    254.337   47,3        282.628  52,3
Salzburg          165.523     71.576   43,2         93.947  56,8
Steiermark        452.423    238.851   52,8        213.572  47,2
Tirol             156.160     53.357   34,2        102.803  65,8
Vorarlberg        126.779     19.731   15,6        107.048  84,4
Wien              730.187    404.808   55,4        325.379  44,6
------------------------------------------------------------------------
Gesamt          3.183.486  1.576.709   49,5      1.606.777  50,5
------------------------------------------------------------------------
Unterkohlstätten      538        303   56,3            235  43,7
Oberwart            2.814      1.456   51,7          1.358  48,3
Eisenstadt Stadt    5.492      2.142   39,0          3.350  61,0


*) 6. April 1980: Einführung der Sommerzeit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sommerzeit#Österreich

1976 wurde mit dem Zeitzählungsgesetz die Grundlage geschaffen, dass die Regierung per Verordnung wieder eine Sommerzeit einführen kann. Als Gründe für die Einführung können die
Einsparung von Energie und die Abstimmung mit anderen Staaten gelten. Die Sommerzeit hat zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober zu liegen und an einem Samstag oder Sonntag
zu beginnen und zu enden. Damals wurde festgelegt, dass die Uhren bei Beginn von 0:00 auf 1:00 Uhr vor und bei Ende von 24:00 auf 23:00 Uhr zurückgestellt werden.[59]
Im Jahr 1981 wurde diese genaue Festlegung aufgehoben und der Verordnung überlassen.[60] Wie seit 1917 ist beim Beenden die erste der doppelten Stunde als „A“ und die zweite als „B“ zu bezeichnen.
1980 wurde die Sommerzeit wie in Deutschland für die Zeit von März bis September wieder eingeführt. Seit 1995 wird die jeweilige EU-Richtlinie umgesetzt, und 1996 wurde die
Sommerzeit wie in der gesamten EU bis Ende Oktober ausgedehnt.
  1. 50 Jahre Österreichische Schulbuchaktion – eine bildungs- und familienpolitische Erfolgsgeschichte
  2. Wiener Zeitung – Gratis-Schulbücher für alle
  3. BGBl. Nr. 390/1976: Bundesgesetz vom 7. Juli 1976 über die Vereinheitlichung des Urlaubrechtes]
  4. Urlaub – vom Privileg zum Rechtsanspruch
  5. 30 Jahre Gurtanlegepflicht in Österreich: eine Erfolgsbilanz (Memento vom 20. Januar 2022 im Internet Archive)
  6. Volksabstimmung am 5. November 1978
  7. BGBl. Nr. 78/1976: Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Zeitzählung (Zeitzählungsgesetz)