Das Jungmusikerleistungsabzeichen (JMLA) ist ein Leistungsnachweis für junge Musiker, das im Blasmusikbereich vergeben wird.

Geschichte und Verbreitung

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Erste Ansätze für die Einrichtung eines JMLA gehen auf eine Initiative in Niederösterreich und Oberösterreich, wo um 1970 in einem Pilotprojekt ein Leistungsnachweis eingeführt wurde. Bereits damals konnten die Prüfungen in drei Leistungsstufen abgelegt werden, wofür dann das LA in Bronze, Silber und Gold vergeben wurde. Nach und nach folgten die Blasmusikverbände in anderen Bundesländern Österreichs diesem Beispiel. Als Altersobergrenze wurde damals das 24. Lebensjahr festgesetzt. Mit der Anerkennung der Österreichischen Blasmusikjugend als Jugendorganisation wurde das Alterslimit auf 30 Jahre angehoben.

In Deutschland wurde ein entsprechendes Leistungsabzeichen vom Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB) im Jahre 1984 eingeführt.[1] Auch andere Blasmusikverbände Deutschlands vergeben JMLA nach ähnlichen Kriterien, etwa der Blasmusikverband Baden-Württemberg. In Österreich wurde das JMLA bisher von 85000 Musikern abgelegt.

Die Jungmusikerleistungsabzeichen wurden unter anderem deshalb eingeführt, um die Instrumentalschüler zu motivieren. Vor allem aber dient es auch dazu, den Leistungsstand innerhalb der Blasorchester zu heben. Während früher die Ausbildung der Zöglinge meist von Vereinskameraden unternommen wurden, sind die Ausbilder heute vielfach ausgebildete Musik- bzw. Instrumentallehrer für ein spezielles Instrument. Die Ausbildungsziele liegen zunehmend nicht nur in der technischen Beherrschung des Instruments, sondern in der Herausbildung der Musikalität der Schüler. Da die Prüfungen auch aus einem theoretischen Teil bestehen, dessen Inhalte in der Prüfungsvorbereitung meist in Gruppen vermittelt werden, konnte beispielsweise die Gehörbildung wesentlich besser integriert werden, als dies im Einzelunterricht möglich wäre.

Der Erfolg dieser Prüfungen lässt sich darin erkennen, dass in den Östereichischen Verbänden 2011 etwa 8000 Jugendliche die Prüfung ablegten, ähnlich hohe Absolventenzahlen wurden in den Vorjahren erreicht. Da Kinder und Jugendliche heute mit dem Instrumentalunterricht immer früher beginnen und gleichzeitig die Anforderungen an die Jungmusikerleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold zum Teil erheblich gestiegen sind, war die Erweiterung des Ausbildungsschema um die Elementarstufe mit dem Abschluss des Juniorleistungsabzeichen nur konsequent.

Leistungsstufen

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Das Jungmusikerleistungsabzeichen wird in aller Regel in drei Stufen abgelegt, zu dem sich in den meisten Verbänden noch eine vierte Stufe für junge Musiker in ihrer ersten Ausbildungszeit gesellt hat, das teilweise so genannte Juniorabzeichen.

Junior-Abzeichen Das vom BDB vergebene Juniorabzeichen ist dem Bronze-Abzeichen vorgestellt und dient dazu, junge Musiker in den ersten Jahren zum Üben zu animieren. Der Schwierigkeitsgrad ist so gewählt, dass nach ein bis zwei Jahren Instrumentalunterricht der Leistungsstand erreicht ist. Im Gegensatz zu den anderen Abzeichen liegt die Verantwortung der Durchführung für das Juniorabzeichen im Verbandsgebiet des BDB bei den Musikvereinen und nicht beim Verband. Ein weiterer Unterschied ist die Bewertung, da bei diesem Abzeichen als einziges kein "nicht bestehen" möglich ist. Die erreichte Punktzahl lässt sich in drei Leistungsstufen untergliedern. (Hervorragendes-,Gutes- und Lückenhaftes-Ergebnis)[2]. Die österreichischen Musikverbände vergeben ebenfalls ein entsprechendes Leistungsabzeichen, das hier als Junior-Leistungsabzeichen bzw. Leistungsstufe E (Elementarstufe) bezeichnet wird.

Bronze-Abzeichen Das Bronze-Abzeichen (D1) des BDB kann nach einer Instrumentalausbildung von 2-3 Jahren und einem Alter bis 25 Jahren abgelegt werden. Die Prüfung wird vom zuständigen Musikverband abgenommen[3]. In Österreich entspricht dies der Leistungsstufe U (Unterstufe), beim erfolgreichen Abschluss wird das Bronze-Leistungsabzeichen vergeben.

Silber-Abzeichen Das Silber-Abzeichen (D2) des BDB kann von Musikern abgelegt werden, die ihr Instrument sicher beherrschen und maximal 25 Jahre alt sind. Die Prüfung wird vom zuständigen Musikverband abgenommen[3]. In den österreichischen Verbänden wurde hier die Leistungsstufe M (Mittelstufe) mit dem Silber-Leistungsabzeichen eingeführt.

Gold-Abzeichen

Das Gold-Abzeichen ist für besonders begabte Jungmusiker. Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 16 Jahren und der Besitz des Silbernen Leistungsabzeichens. Die Prüfung wird direkt vom Bund Deutscher Blasmusik in der BDB-Akademie in Staufen abgenommen[4] entsprechend Leistungsstufe O (Oberstufe) - Gold-Leistungsabzeichen in Österreich.

Vom Verband Südtiroler Musikkapellen wird das Abzeichen in drei Stufen vergeben, der Leistungsstufe A - Bronze-Leistungsabzeichen, Leistungsstufe B - Silber-Leistungsabzeichen und der Leistungsstufe C - Gold-Leistungsabzeichen.

Die Leistungen, die von einem Absolventen des Gold-Leistungsabzeichens erwartet werden, entsprechen je nach Instrument teilweise den Anforderungen, die bei Aufnahmeprüfungen an Musikakademien gestellt werden.


Musiker-Leistungsabzeichen

Im Übrigen gibt es in Österreich ein Musikerleistungsabzeichen, das mit den selben Stufen und Prüfungsinhalten von Musikern ab dem 31. Lebensjahr abgelegt werden kann. Auch die Untergliederungen des Bayerischen Blasmusikverbandes bieten allgemeine Musikerleistungsabzeichen an, ohne sich auf eine bestimmte Altersgruppe zu beschränken.

Kooperation mit Musikschulwerk bzw. mit Musikschulen

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In den letzten Jahrzehnten hat sich zwischen Blasmusikvereinen und –verbänden sowie Musikschulen eine Zusammenarbeit entwickelt. Diese Zusammenarbeit ist regional unterschiedlich stark entwickelt und hat auch unterschiedliche Grundlagen. So wurden in Österreich im September 2008 neue Richtlinien zum Jungmusikerleistungsabzeichen herausgegeben. Zusammen mit den Musikschulwerken wurden dort ein gemeinsamer Lehrplan und gemeinsame Übertrittsprüfungen bzw. Prüfungen zum Jungmusikerleistungsabzeichen vereinbart, wobei sich die Österreichische Blasmusikjugend positionieren konnte. Im fachspezifischen Bereich Schlagwerk wurden in Zusammenarbeit mit den Fachgruppenleitern Schlagwerk der Konferenz der Österreichischen Musikschulen Anpassungen vorgenommen, die mit 1. September 2010 in Kraft traten.[5]

Prüfungen

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Bei den Prüfungen müssen die Bläser oder Schlagzeuger eine Kostprobe ihres Könnes auf ihrem jeweiligen Instrument ablegen. Gleichzeitig ist die Prüfung mit musiktheoretischem Wissen verbunden. Das Leistungsabzeichen wird in aller Regel von einem Blasmusikverband nach festgelegten Regeln vergeben und von einer Jury abgenommen. Für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten die jungen Instrumentalisten ein Leistungsabzeichen und eine Urkunde.

Bei den Prüfungen zum (Jung)musikerleistungsabzeichen in Österreich wird stark mit dem Musikschulwerk kooperiert.[6] Zur Prüfung zugelassen sind Mitglieder der Österreichischen Blasmusikjugend. Auch in Südtirol werden die theorethischen Prüfungen an den Musikschulen abgenommen, die Praktischen vom Verband Südtiroler Musikkapellen. Zur Praktischen Prüfung zugelassen ist ein Musiker mit besstandener Theoretischer Prüfung und einem maximalem Alter von 30 Jahren[7].

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Einzelnachweise

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  1. [1]. Homepage BDB. Abgerufen am 20. Januar 2012.
  2. [2]. Homepage OBV. Abgerufen am 18. Januar 2012.
  3. a b [3]. Homepage OBV. Abgerufen am 18. Januar 2012.
  4. [4]. Homepage OBV. Abgerufen am 18. Januar 2012.
  5. http://www.komu.at
  6. http://www.komu.at/musikschulwerke/bundesland.asp?BundeslandID=1
  7. [5]. Homepage VSM/Jugend. Abgerufen am 20. Januar 2012.

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