Begriffsdefinition 1: Deutschlandjahr

Mit „Deutschlandjahr“ bezeichnet man eine allgemeine Gesellschaftspflicht, mit dem Zweck bürgerliches Engagement zu erfahren und die nachhaltige Stärkung des Zusammenhalts in Deutschland zu fördern. Die Bezeichnung „Deutschlandjahr“ geht auf eine Petition des Siegener CDU-Politikers Dieter Born vom 13.08.2010 zurück. (PET 3-17-17-21610-012115)

In der Petition geht es im Wesentlichen um die Einführung eines Pflichtdienstes, dem „Deutschlandjahr“, das über die Dauer eines Jahres, von 16- bis 32-jährigen abgeleistet werden soll. Die Dienstpflichtigen sollen die Wahl zwischen sozialen-, ökologischem-, Feuerwehr-, THW und Wehrdienst haben. Der Dienst soll in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen abgeleistet werden um damit nicht nur dem Staat und der Gesellschaft durch Arbeitsunterstützung zu helfen, sondern auch um den Horizont der Leistenden sozial und beruflich zu erweitern. Nach Born seien im Rahmen der Gleichstellung von Frau und Mann und im Rahmen der Antidiskriminierung alle deutschen Frauen und Männer sowie alle Migranten, die länger als 5 Jahre in Deutschland leben zwischen dem 16. Und dem 32. Lebensjahr, für ein Jahr zum Dienst an der Allgemeinheit zu verpflichten. Das Deutschlandjahr trage dazu bei, Sprachbarrieren und Vorurteile abzubauen. Zuwanderer würden mit der hiesigen Gesellschaftsstruktur, den Sitten und Gebräuchen vertraut und es würden essenzielle Grundsätze des Rechts- und Sozialstaates, der Demokratie und der Menschenrechte praktisch nahegebracht. Das Deutschlandjahr biete jungen Menschen eine berufliche Orientierungshilfe und Einblicke in ganz unterschiedliche Sparten des öffentlichen Lebens. Schulabsolventen biete das Deutschlandjahr die Europaweit einzigartige Chance, unterschiedlichste Berufsfelder kennen zu lernen ohne sich gleich auf einen Bereich festlegen zu müssen. Wer bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, würde seinen Horizont erweitern indem er Anknüpfpunkte anderer Berufsfelder kennen lerne und bisher unbekannte Aspekte in seinen Berufsalltag integrieren könne. Frauen die bis zum vollendeten 31. Lebensjahr ein Kind geboren haben, seinen von der Dienstpflicht zu befreien.


Das Deutschlandjahr soll der Förderung gesellschaftlicher Verantwortung, sozialer und ökologischer Kompetenz, der Gleichstellung von Frau und Mann, der Integration von Migranten und der Orientierungshilfe junger Menschen dienen. Nur durch die Einbeziehung Aller, sei der Sozialstaat weiter in der Lage die Herausforderungen des neuen Millenniums wie denen des Klimawandels, der Demografie sowie Wirtschafts- und Gesellschaftskrisen zu stemmen und weiterhin die notwendigen Leistungen zu erbringen. Das Deutschlandjahr stelle eine Unterstützung des Sozialstaates durch den Teil der Bevölkerung dar, der am Meisten in Zukunft von diesem gestärkten Staat profitiert und wirkt aktiv der demografischen Entwicklung entgegen.

Im Weiteren verweist Dieter Born zwar darauf, dass nach Art. 4 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niemand gezwungen werden darf, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. Ausnahmen nach Abs. 3 seien jedoch Pflichten im Rahmen des Wehr- und Ersatzdienstes, Dienste im Falle von Notständen und Katastrophen und die Wahrnehmung normaler, d.h. üblicher Bürgerpflichten. Sollte hier nun an Stelle der Wehrpflicht oder als Ergänzung zur Wehrpflicht eine allgemeine Gesellschaftspflicht eingeführt werden, bei der jeder Dienstpflichtige die Wahl hat Wehr- Sozial- oder ökologischen Dienst zu leisten, so sei die Beseitigung der Verfassungsforderung nach der "Herkömmlichkeit" dieser Pflicht erforderlich. Deshalb müsse eine Änderung des Artikel 12a des Grundgesetzes erfolgen.


Bereits im Jahr 2003 kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Ansicht, dass es sich bei einer Allgemeinen Dienstpflicht um Zwangs- oder Pflichtarbeit handeln würde. Dem entgegen steht allerdings ein Rechtgutachten der Universität Tübingen aus dem Jahr 2004. Hier wird erklärt, dass die Einführung einer Gesellschaftspflicht sehr wohl mit Art 4 Abs. 2 EMRK vereinbar sei. Hiernach kommt es auf eine umfangreiche und umfassende Gesamtbewertung der Umstände an. Art. 4 Abs. 3 b EMRK belegt, dass auch einschneidende Pflichten konventionskonform sind, wenn sie nur von hinreichenden Interessen des Allgemeinwohls getragen werden. Eine konkrete Abwägung von Vor- und Nachteilen lässt sich aber erst nach einem konkreten Regelungsvorschlag vornehmen. Genau diesen konkreten Regelvorschlag hat Dieter Born mit seiner Petition zur Einführung des Deutschlandjahres gemacht. Doch vorab seien noch zwingend notwendig die gesellschaftspolitischen Auswirkungen zu analysieren und die Folgen einer allgemeinen Gesellschaftspflicht zu bewerten. Diese Bewertung ist dem Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages im Jahr 2016 gelungen, mit dem Ergebnis, dass die Einführung des Deutschlandjahres sehr wohl möglich ist!

Quelle: [1]


Am 16.09.2010 lehnte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Borns Petition in Ihrer Stellungnahme mit der Begründung ab, es gäbe Bedenken bezüglich Einführung einer allgemeinen Gesellschaftspflicht im Hinblick auf völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz vor Zwangsarbeit, nicht zuletzt aus historischen Gründen. Eine allgemeine Dienstpflicht wie die des Deutschlandjahres, sei ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen der im Jahr 2010 nicht zu rechtfertigen sei. 55 Jahre nach ihrer Einführung setzte der Bundestag am Donnerstag, den 24. März 2011, die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres aus.

In der Folge lehnte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition (PET 3-17-17-21610-012115) mit dem Verweis auf den zu der Zeit neu eingeführten Bundesfreiwilligendienstes hin ab. Eine Pflicht zum sozialen Dienst in Deutschland hielt der Petitionsausschuss (2011) nicht für notwendig und gesellschaftlich, wegen fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung, für nicht umsetzbar.

Zehn Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht lassen sich weitreichende, auch negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland feststellen. Außer dem öffentlichkeitswirksamen Verlust an Identifikation junger Menschen mit dem deutschen Staat an sich, ist auch ein massiver Rückgang an sozialem- und ehrenamtlichen Engagement zu verzeichnen. So ist nicht nur auf Grund des demografischen Wandels vermehrt ein Mangel an engagiertem Nachwuchs in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, in der Politik wie bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem THW und der Bundeswehr festzustellen.

Quellen: [2], [3], [4]


Die CDU Deutschland diskutiert erneut seit 2018 über das Deutschlandjahr. Aufgegriffen wurde die Idee des verpflichtenden Dienstjahres im Rahmen der „Zuhör-Tour 2018“ von vielen Teilnehmern. CDU Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer konkretisierte im November 2019, im Rahmen des „Werkstattgesprächs Dienstpflicht“ die Ideen dazu. Auf dem 30. Bundesparteitag der CDU in Berlin und dem 32. Parteitag der CDU in Leipzig wurden bereits zahlreiche Anträge über die konkrete Ausgestaltung des „Deutschlandjahres“ eingebracht. Das Thema „Dienst für die Gesellschaft“ und die Diskussion um seine Ausgestaltung nimmt bei der CDU Basis eine hohen Stellenwert ein, denn es geht es darum was die Gesellschaft zusammen hält. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist geprägt von Rechten und Pflichten. Hier stehen alle in der Verantwortung sich einzubringen für das Allgemeinwohl. Im Detail setzt sich die CDU beim Deutschlandjahr mit den Themen Zusammenhalt, Leistung für die Gesellschaft, Integrationskraft und Ehrenamt auseinander. Es wird geklärt welche Aufgaben etwa bei einer Dienstpflicht übernommen werden können. Dazu zählen:

- Soziale Dienste –z.B. in Kinderhort, Obdachlosenbetreuung oder Pflegediensten - Betreuungs-und Bewegungshilfe, z.B. in Vereinen oder zur Jugendfreizeit - religiöse und kirchliche Dienste, z.B. bei Jugend- und Seniorenveranstaltungen rund um Kirche, Synagoge, Moschee oder anderen mehr. - kulturelle Dienste, z.B. in Theatern oder Museen - ökologische Dienste, z.B. zum Umwelt- Naturschutz im Wattenmeer oder in Forsten, zur Biotoppflege und Artenzählung - Rettungsdienste - (technische) Hilfsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz, z.B. beim THW - Landesverteidigung, hier die Bundeswehr

Die CDU erarbeitet Antworten auf die Fragen: - Wie könnte eine Dienstpflicht organisiert werden? Warum Dienstpflicht statt freiwilliger Dienst? Bisherige Dienstpflicht oder Freiwilliger Dienste? Wehr- und Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst? Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr? Für die CDU ist Unstrittig, dass ein sozialer-, ökologischer oder andere Dienst an der Gesellschaft grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie will in einem ersten Schritt auf dem Weg zum „Deutschlandjahr“ Dienstleistungen wie das freiwillige soziale Jahr, das ökologische Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst über eine bessere Anerkennungskultur mehr als bisher anerkennen, unterstützen und öffentlich machen. Darüber hinaus kann ein verpflichtender Dienst sinnvoll sein, wie es schon während der Zuhör-Tour deutlich angesprochen wurde. Wie eine solche Dienstpflicht aussehen kann, wird intensiv im Rahmen der Arbeit am CDU-Grundsatzprogramm diskutiert. Stand: 29.November 2019

Quellen: [5], [6]


Begriffsdefinition 2: Deutschlandjahr im Ausland

Das Auswärtige Amt veranstaltet regelmäßig das Deutschlandjahr gemeinsam mit dem Goethe-Institut und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Dabei geht es darum, Deutschland in im Ausland sichtbarer und erlebbarer zu machen und in einen Austausch mit den Menschen in den verschiedenen Ländern zu kommen. Im Zentrum stehen lange bewährte Länderpartnerschaften und die Frage, wie man ihrer Freundschaft in Bereichen des politischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens neue Impulse verleihen können. Das Deutschlandjahr ist deshalb vor allem eine Einladung zum Dialog über wichtige Zukunftsthemen. Dazu gehören: Freiheit, Diversität und Verantwortung, Digitalisierung, Zukunft der Arbeit, Energie, Klima und Nachhaltigkeit, Forschung, Wissenschaft und Bildung, deutsche Sprache, Kultur und Lebensweise. Wichtig ist dabei, dass möglichst viele Menschen angesprochen werden – gerade auch diejenigen, die im Herzen des Landes leben.

Im Mittelpunkt der Deutschlandjahre stehen Dialog, Austausch und Kooperation zwischen Menschen und Kulturen. Netzwerke sollen auf- und ausgebaut werden. Deutschlandjahre sollen aufzeigen, in welchen Bereichen sich Deutschland und das jeweilige Gastland als Partner ergänzen und an der Lösung wichtiger Zukunftsaufgaben arbeiten können. Deutschlandjahre zielen auf die Vermittlung eines facettenreichen, aktuellen und differenzierten Bildes Deutschlands in den Gastländern. Dabei sollen alle gesellschaftlich relevanten Bereiche – von Bildung, Kultur, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft bis Sport – berücksichtigt werden. Durch die Bündelung von Aktivitäten und Akteuren sowie durch öffentlichkeitswirksame Formate und zielgerichtete Medienarbeit soll eine besondere Sichtbarkeit erzielt werden.

Quelle: [7] [8]

Einzelnachweise

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  1. https://www.bundestag.de/resource/blob/436784/bc12a4dffc0661a0d9abca98c41457d8/WD-3-154-16-pdf-data.pdf
  2. https://www.cdu.de/artikel/das-deutschlandjahr-ziele-debatte-rechtsfragen
  3. https://www.facebook.com/Dr.Born/posts/10221821603390890
  4. http://www.born-in-siegen.de//
  5. https://www.youtube.com/watch?v=tXppaayWDd4&feature=share&fbclid=IwAR23AIH1I2pt6rLRUOnI43dHWzAIltqGAWHbmyq0w4KPDordesaLguAyaH0
  6. https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/191129_dienstpflicht_deutschlandjahr_neu.pdf?file=1
  7. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/-/1029872
  8. https://www.goethe.de/ins/us/en/ueb/dju.html?wt_sc=deutschlandjahr