Die Bonner Erklärung entstand im Mai 1994 angesichts der Debatte in der Evangelischen Kirche im Rheinland um die Forderung, homosexuelle Paare in einem Gottesdienst zu segnen und so in einem kirchlichen Rahmen ihre Verbindung und ihre Lebensweise gutzuheißen. Christen aus dem Bereich der rheinischen Kirche, die aufgrund der Aussagen der Bibel zu einem anderen Ergebnis kommen, haben folgenden Wortlaut der "Bonner Erklärung" formuliert:

Bonner Erklärung
Die unterzeichneten Gruppierungen aus dem Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland erklären hiermit gemeinsam:
I. Als Vertreter unserer Gruppen und Kreise sind wir uns darin einig, daß in unserer Evangelischen Kirche im Rheinland eine gottesdienstliche Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften, wie sie zumal in der Handreichung der Landessynode „Homosexuelle Liebe” angesprochen wird, aufgrund des biblischen Zeugnisses und der Bekenntnisse und Grundartikel, die in unserer Kirche Gültigkeit haben sollen, nicht zu akzeptieren ist.
II. Wir halten an den Aussagen der Heiligen Schrift fest, in denen die Ehe als die alleinige Institution angesehen wird, in der nach Gottes Willen die Sexualität zwischen Mann und Frau gelebt werden kann. Besonderes Gewicht haben in diesem Zusammenhang die Worte Jesu Christi in Markus 10,1ff.
III. Weiterhin halten wir praktizierte Homosexualität von Amtsträgern der Kirche für unvereinbar mit ihrem Auftrag und Dienst in der Gemeinde. Wir wenden uns mit dieser Erklärung nicht gegen homosexuelle Menschen und erkennen vielmehr unsere seelsorgerliche Verantwortung gegenüber den Betroffenen an.
Bonn und Mülheim an der Ruhr, im Mai 1994
Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium” Rheinland e.V.; Christen für die Wahrheit; Christliche Studentenliste Köln; Cornelius-Vereinigung; Evangelischer Aufbruch Mittelrhein; Evangelische Notgemeinschaft; Evangelische Sammlung im Rheinland; Geistliche Gemeindeerneuerung; Lutherischer Konvent im Rheinland; Pfarrer-Gebetsbruderschaft; Studiengemeinschaft „Wort und Wissen”

Außerdem haben sich der obenstehenden Erklärung angeschlossen:

Des Weiteren stimmen inhaltlich zu:

In der Ev. Kirche im Rheinland wurde diese Stellungnahme in Kirchengemeinden und durch Einzelpersonen verbreitet und unterstützt und galt als profilierte Stellungnahme aus konservativ-evangelikaler Sicht. Über den "Informationsdienst der Evangelischen Allianz" www.idea.de wurde der Text an die Medien weitergegeben. In den maßgeblichen Gremien der Landeskirche wurde die Ermöglichung einer gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in den folgenden Jahren weiter vorbereitet und durch eine "Handreichung" an alle Kirchengemeinden, die sich zu dem Text äußern konnten, weiter vorangetrieben. Deshalb nahmen die Gruppen der “Bonner Erklärung” in der Ev. Kirche im Rheinland zwei Jahre später erneut Stellung:

Zur Handreichung „Sexualität und Lebensformen sowie Trauung und Segnung” der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 10.1.1996
Die „Bonner Erklärung” vom Mai 1994 hatte die Forderung maßgeblicher Kreise innerhalb der evangelischen Kirche, homosexuelle Paare in einem Gottesdienst zu segnen, abgelehnt. Dagegen hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland die Entscheidung über diese Forderung im Januar 1995 ausdrücklich offengelassen. Eine deutliche Mehrheit der Landessynode hält praktizierte Homosexualität für vereinbar mit dem Evangelium.
Seitdem haben leitende Gremien der rheinischen Kirche ihren Kurs der Anpassung an den aktuellen Zeitgeist noch verschärft und auf das gesamte Gebiet der Sexualethik ausgeweitet. Mit Beschluß vom 10. Januar 1996 legt die Landessynode den Gemeinden die neue Handreichung „Sexualität und Lebensformen sowie Trauung und Segnung“ als einziges Diskussionspapier vor. Sie dokumentiert eine bewußt vollzogene Abkehr von den Maßstäben der Bibel und damit die Auflösung ethischer Grundwerte. Ehe und kirchliche Trauung werden herabgestuft, nicht-eheliche, vor allem auch homosexuelle Lebensformen dagegen aufgewertet (als Anlage sind Zitate aus diesem Papier beigefügt). Damit wird die Entfremdung der Menschen von unserer Kirche weitergeführt und nicht aufgehalten.
Zweite Bonner Erklärung
Die unterzeichneten Gruppierungen aus dem Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland erklären gemeinsam:
I. Die Ehe ist als göttliche Stiftung der von Gott Mann und Frau zugewiesene und gewährte Lebensraum zur engsten Form menschlicher Gemeinschaft in der Welt (1. Mose 2,24/ Markus 10, 1ff). In einer kirchlichen Segenshandlung zur Eheschließung wird das Ja Gottes zu dieser schöpfungsmäßigen Gemeinschaft wiederholt und von Mann und Frau nachgesprochen. Deshalb muß eine kirchliche Segenshandlung für Menschen, die ihren Lebensweg gemeinsam gehen wollen, ausschließlich der Ehe zwischen Mann und Frau vorbehalten bleiben.
Wir lehnen die Auffassung ab, daß Segnungen von nicht-ehelichen sexuellen Gemeinschaften - auch homosexuellen - vom biblisch begründeten christlichen Glauben her möglich seien.
II. Die Maßstäbe und Normen der Bibel sind auch in den Bereichen von Sexualität und Ehe einsichtig und unbedingt verbindlich.
Wir lehnen die Auffassung ab, daß wir heute weit über die Aussagen der Bibel hinausgehen müssen, wenn wir die sexuelle Beziehung von Mann und Frau bestimmen wollen (Handreichung S. 49).
III. Vor Gott und der Gemeinde wird Mann und Frau der Wille Gottes zur Ehe und die Zusage Gottes für die eheliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau „bis der Tod euch scheidet” verkündigt. Wir treten deshalb für den Erhalt der kirchlichen Trauung ein, bei der Mann und Frau individuell angeredet werden und in einem gottesdienstlichen Rahmen ihr „Ja” zu einer dauernden ehelichen Verbindung sprechen „bis der Tod uns scheidet”.
Wir lehnen alle Änderungen der kirchlichen Lebensordnung ab, die die Bedeutung des öffentlichen Trauversprechens in der Gemeinde für den Beginn der verbindlichen Lebensgemeinschaft von Mann und Frau mindern.
IV. Amtsträger der Kirche müssen ihre persönliche Lebensführung an den Maßstäben der Heiligen Schrift und der evangelischen Bekenntnisse orientieren.
Wir lehnen die Auffassung ab, daß z.B. in Pfarrhäusern beliebige nicht-eheliche Lebensgemeinschaften gelebt werden könnten.
Bonn, im Juni 1996
Überwiegend im Rheinland tätige Gruppen:
Arbeitskreis „Laien in der Kirche”; Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium” Rheinland; Rheinisch-Westfälischer Jugendverband für „Entschiedenes Christentum” EC e.V.; Evangelische Sammlung im Rheinland; Evangelischer Aufbruch Mittelrhein; Geistliche Gemeindeerneuerung Rheinland; Lutherischer Konvent im Rheinland; Stadtmission Bonn; Westdeutscher Gemeinschaftsverband
Auch überregional tätige Gruppen:
Aktion christliche Gesellschaft; Arbeitskreis Theologie und Katechese; Biblischer Arbeitskreis Kassel; Christen für die Wahrheit; Ev.-Luth. Gebetsgemeinschaft; Evangelische Gesellschaft für Deutschland - Neukirchener Mission; Evangelische Notgemeinschaft; Gemeindehilfsbund; Initiative für bibeltreue Hochschulen; Interessengemeinschaft evangelikaler Pastoren in der EKD; Pfarrergebetsbruderschaft; Studiengemeinschaft Wort + Wissen; Weißes Kreuz
Mitunterzeichner:
Prof. Dr. Peter Beyerhaus, Schulstr. 1, 72810 Gomaringen-Stockach

Kategorie:Dokument Kategorie:Bonn Kategorie:1994

Ein Symposion der Ev. Kirche im Rheinland in der Ev. Akademie in Mülheim an der Ruhr führte im Jahr 1996 Gegener und Befürworter einer Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften zum Austausch von Argumenten zusammen, brachte aber keine Einigung zustande.

Die Debatte endete im Jahr 1999 durch einen Mehrheitsbeschluss der Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland, eine gottesdienstliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.