Die Ökodesign-Verordnung zielt auf eine möglichst hohe Ressourcen- und Energieeffizienz von Produkten, die für den Energiebedarf relevant sind. Durch die Verordnung wird die Richtlinie 2009/125/EG in österreichisches Recht umgesetzt. Es werden Angaben zur Umwelt- und Energiebilanz während der Fertigung, Verpackung, Transport und Vertrieb, Installierung und Wartung, Nutzung, bis zum Ende der Lebensdauer verlangt. Sie gilt auch für Importe in die EU. Ausgenommen sind Fahrzeuge zum Güter- und Personentransport Bundesgesetz Nr. 20005348