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Dieses Werk stellt die in Deutschland hergestellte Fälschung oder Verfälschung eines Originals dar, das ursprünglich von der Britischen Post veröffentlich worden ist. Nach deutschem Urheberrechtsgesetz kann ein Fälscher an der Fälschung kein neues Copyright erlangen (§107 Abs.2 UrhG). Da Fälscher in der Regel unerlaubt handelnde Personen sind, steht ihnen auch keine Miturheberschaft nach §8 UrhG zu. Somit gilt für dieses Werk die gesetzliche Regelung, wie sie am Original anzuwenden wäre.
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