Sammlung für Ausbau von St. Ursenkathedrale


Bitte beachten ich möchte C&P machen von daher bitte keine Änderungen mit Schöpfungshöhe machen

Gechichte allgemein Bearbeiten

Der St. Ursenstifts Bearbeiten

Vorgängerbauwerk(e) Bearbeiten

Baugeschichte der heutigen Kathedrahle Bearbeiten

Beschreibung Bauwerk Bearbeiten

Glocken von 1766-68 Bearbeiten

Denn Einsturz des Wendelsteins überstanden nur drei Glocken unbeschädigt. Das Anfertigen eines neuen Geläut war somit unumgänglich. Darunter die beiden Vesperglöcklein des Stifts, das eine davon war erst 1760 gegossen worden. Diese Glocke von 1760, wurde in die neu erbaute Kirche St.Katharien übertragen, und war 1928 noch erhalten. Das andere ist der Kirche Bettlach geschenkt geworden zu sein, war aber schon 1928 nicht mehr nachweisbar.

Es wurde beschlossen ein Geläut aus 11 Glocken. Um die Kosten des neuen Geläuts besser verteilen zu können beschloss man anfangs, pro Jahr nur 2 Glocken giesen zu lassen. Von dem Plan wurde aber recht schnell abgewichen. Im Jahr 1766 goss man die beiden grössten Glocken, wobei der erste Guss der grössten Glocke misslang, und durch die Gebrüder Kaiser wiederholt werden musste. Beim Jahr 1767 wurde wie geplant zuerst die dritte und vierte Glocke gegossen, und auf drängen der Bürger im gleichen Jahr noch die Glocken fünf bis sieben. Im Jahr 1768 wurden die letzten vier Glocken gegossen.

Eigentumverhältinse Bearbeiten

Das Hauptproblem bei den Eigentumsverhältnisse bestand lange zeit darin, dass die Kirche sowohl eine Stiftkirche aber eben auch eine Pfarrkirche war. Die alte Kirche wurde aus Mittel der Stiftung der Königin Berta der Gemahling von Rudolf II. erstellt. In den Stift war aber in die Pfarrei der Stadt Solothurn inkoropriert. Das heisst die Pfarrgemeinde war verpflichtet ihren Teil am Unterhalt des Bauwerkes zu leisten. Wodruch auch Eigetumsansprüche daran erwachsen.

Schon Vorbereitungen zum Bau der neuen Kirche zeigt sich, das keine Dokumente vorhanden sind wem den die alte Kirche gehöre. Wer denn der Eigentümer sei, und wer rechtsverbindlich für den Unterhalt aufkommen müssen. Weder die Stadt noch der Stift fand ihn ihren Archiven diese Frage abschliesend beantwortende Dokumente. Es wurde aber festgestellt, das der Stift,, keinen kompleten Neubau aus eigene Mitteln finanzieren könne. Einzig für den Chor konnten die Rechtsverhältnisse geklärt werden. Der Chor samt Inventar gehörte dem Stift. Dies war auch der Hauptgrund warum dieser stehen gelassen werden sollte. Für den Unterhalt des restlichen Gebäude zahlte die Stadt jährlich 1000 Pfund. Und grössere Arbeit wurden meist zusätzlich von den Zünften mit unterstützt. Schussendlich wurde ein Grossteil des Neubau aus dem Stadtseckel bezahlt, ohne das an den bestehenden Tratition zu ändern. Der Stift wurde zu der Zeit noch klar als eine juritische Person mit eigene Vermögen betrachtet. Dies änderte sich erst mit den staatlichen Umwälzungen während der Helvetischen Republik.

Letzte Sitzung 29. April 1916. Zustimmung Einwohnergemeinde 30. August 1916, Zustimmung römisch-katholische kirchgemeinde 1. September 1916 , Zustimmung christkatholische Kirchgemeinde 11. Oktober 1916

Mit dem Abschuss des Vertrages am 11. Oktober 1916, gehört die Grundstück 485. mit der drauf stehender Stiftskirche St. Ursen der römisch-katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden von Solothurn.

Literatur Bearbeiten

  • F. Schwendimann St. Ursen / Kathedrale des Bistums Basel und Pfarrkirche von Solothurn Union AG. Solothurn 1928
  • P. Urban Winistörfer Die Kathedrale zu Solothurn erschienen als Neujahrblatt 1856 des Kunstvereins von Solothurn, Druck B. Schwendimann Solothurn 1856
  • Hans Rudolf Sennhauser; St. Ursen - St. Stephan - St. Peter / Die Kirchen von Solothurn im Mittelalter, Kapitel in Solothurn Beiträge zur Entwicklung der Stadt im Mittelalter ID Band 9, Verlag der Fachvereine an den schweizerischen Hochschulen udn Techniken, Zürich 1990 ISBN 3 7281 1613 0