Entwurf für den Artikel Offene Grenze.

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Offene Grenzen ist die normative Forderung nach weltweiter Personenfreizügigkeit und insbesondere einem Recht auf Einwanderung. Angesichts der wirtschaftlichen Vorteile ist eine intellektuelle Bewegung für offene Grenzen entstanden analog zur historischen Freihandelsbewegung[1]. Eine breite Palette von Moraltheorien mündet in die Forderung nach offenen Grenzen.[2][3] Dies wird am Motto von der Website Offene Grenzen: Das Argument deutlich: Die effiziente, egalitäre, libertäre, utilitaristische Art, das Bruttosozialprodukt der Welt zu verdoppeln.[4] Anders als der Begriff offene Grenzen vermuten lässt, liegt der Fokus nicht hauptsächlich auf dem Abbau von Personenkontrollen. Ob eine ethische Pflicht besteht, den Einwanderern volle Bürgerrechte zu gewähren, ist unter den Befürwortern offener Grenzen umstritten[5].

Kritik an der Standardansicht, Staaten hätten ein Recht auf Ausschluss

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Befürworter offener Grenzen kritisieren die Standardansicht, in deren Rahmen Einwanderungspolitik gewöhnlich diskutiert wird. Die Standardansicht umfasst laut Cassee[6] folgende Punkte:

  1. „Nationalstaaten sollten die rechtliche Kompetenz haben, [Nichtbürgern] die Einwanderung zu erlauben oder zu verbieten.“
  2. „Es gibt kein allgemeines negatives moralisches Anspruchsrecht, in ein Land der eigenen Wahl einzuwandern.“
  3. „Bei der Ausübung ihrer einwanderungspolitischen Entscheidungskompetenz dürfen Staaten zugunsten ihrer eigenen Bürger parteiisch sein.“

Staaten als Clubs

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Michael Walzer und Christopher Wellman begründen ein Recht auf Ausschluss, indem sie sich auf die Vereinigungsfreiheit berufen, welches Staaten analog zu privaten Clubs zustehe. Befürworter offener Grenzen halten die Analogie nicht für schlüssig und berufen sich auf folgende relevante Unterschiede: Private Clubs dienen der Verfolgung partikularer Projekte, wogegen Staaten dem „universalistischen Projekt der Gewährleistung einer gerechten Ordnung“ dienten. Aus einem Club kann man austreten, ohne sich einem neuen Club anschließen zu müssen. Und der Staat bildet im Unterschied zu Clubs eine „Container-Assoziation“, das heißt der Ausschluss aus einem Staat ist mit dem Ausschluss aus fast allen anderen Assoziationen innerhalb dieses Staates verbunden.

Das Argument für Offene Grenzen

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Volkswirte erwarten von weltweiter Arbeitnehmerfreizügigkeit[7] ungefähr eine Verdoppelung des Weltbruttosozialprodukts; im Unterschied dazu verspricht der weitere Abbau von Handelshemmnissen höchstens einen Vorteil von 5 %.[8][9] Der Zuwachs für den einzelnen Einwanderer fällt erheblich höher aus: So verdient ein Arbeiter, der von Haiti nach Miami zieht, dort ungefähr das Zwanzigfache.[10] Andererseits geraten gering qualifizierte Einheimische unter Lohndruck. Doch betrug die Einbuße der am stärksten betroffenen Gruppe in den USA nur etwa 5 %[11][12].

Der Ökonom Bryan Caplan propagiert minimalinvasive Lösungen für die Probleme, die offene Grenzen mit sich bringen. Beispielsweise seien Sondersteuern für Einwanderer weniger einschränkend als ein Verbot der Einwanderung. Mit diesen Sondersteuern könnten gering-qualifizierte Einheimische für sinkende Löhne entschädigt werden.

Der Philosoph Michael Huemer betont stärker den Rechte-basierten Ansatz (auf den sich aber auch Caplan beruft.[13]): Einwanderungsbeschränkungen sind mit der Ausübung schädlichen Zwangs verbunden, der anscheinend (prima facie) die Rechte Einwanderungswilliger verletzt. Eine solche Rechtsverletzung, die schwerwiegende Folgen für die Ausgesperrten bzw. Abgeschobenen bis hin zum Hungertod haben kann, lässt sich nur aus entsprechend schwerwiegenden Gründen rechtfertigen. Moderate Lohneinbußen durch Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigen aber nicht die Anwendung schädlichen Zwangs, wie Huemer anhand von Analogien mittels moralischer Intuition zeigt, in denen eine Privatperson in vergleichbarer Lage Zwang ausübt und diesen ähnlich rechtfertigt, wie die Politik es bei Einwanderungsbeschränkungen tut.

In gleicher Weise zeigt Huemer, dass die Belastung der Staatskassen durch Einwanderer das Anscheinsrecht (engl. prima facie right) auf Einwanderung nicht verdrängt. Dem Staat steht als milderes Mittel zur Verfügung, dass er Einwanderern Leistungen verweigert bzw. Nutzungsgebühren von ihnen erhebt. Auch dass ein Staat vorrangig den Interessen seiner (ärmsten) Bürger dienen muss, rechtfertigt nicht, dass er die Rechte anderer verletzt. Gleiches gilt für das Interesse seiner Bürger, ihre Gesellschaft vor kulturellem Wandel zu schützen.

Eine gültige Rechtfertigung für Einwanderungsbeschränkungen wäre dagegen, wenn mit ihnen der Kollaps der Gesellschaft aufgrund einer Einwanderungsflut abgewendet wird. Diese Gefahr ist jedoch spekulativ.

Dass offene Grenzen politisch unpopulär sind, erklären Huemer[14] und Caplan[15][16] mit Voreingenommenheit gegenüber Fremden.

Siehe auch

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Literatur

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Vorträge

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Einzelnachweise

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  1. Kritisch hierzu: Hoppe. Er ist der Auffassung, Freihandel könne Migration teilweise ersetzen. Außerdem gebe es bei Einwanderern im Unterschied zu Importware niemanden, der sie hergebeten hat.
  2. Carens
  3. Bryan Caplan und Vipul Naik; Abschnitt 4
  4. My Path to Open Borders. 2. Januar 2013, abgerufen am 6. November 2015., Stelle: On immigration, however, all serious moral theories appear to support open borders …
  5. Pro: Carens; Contra: Caplan
  6. Cassee, Teil I, Abschnitt 2
  7. Beseitigung aller Hürden für Arbeitsmobilität ist die Formulierung von Clemens
  8. Verdopplung des Bruttoinlandprodukts. 13. April 2014, abgerufen am 6. November 2015. unter Berufung auf Clemens
  9. Kritisch hierzu: Borjas 2015. Reaktionen darauf sind verlinkt unter Double world GDP auf Open Borders
  10. Lasst jeden überall Arbeit annehmen. 25. Mai 2015, abgerufen am 6. November 2015.
  11. Huemer, Randnr. 437
  12. Borjas 2015, Erwähnt in Bernie Sanders's fear of immigrant labor is ugly — and wrongheaded
  13. Why Should We Restrict Immigration? Abgerufen am 6. November 2015. Cato Journal Winter 2012 Vol. 32 No. 1
  14. Randnr. 460f
  15. S. 58f
  16. Wir sitzen auf einem Talentberg. 20. Mai 2015, abgerufen am 6. November 2015.

Kategorie:Migration