Eine Vedeckungstat ist eine Straftat, die zur Verschleierung einer vorangegangenen rechtswidrigen Tag, die mit Strafe bedroht ist, begangen wird. Die Tat ist in Deutschland nicht eigenständig sanktioniert.

Diese Täuschungshandlung ist eine Anschlußtat. Im deutschen Strafrecht ist die Verdeckung einer Tat durch eine Tathandlung beim Mord eines der Tatbestandsmerkmale ("um eine andere Straftat zu verdecken"), (§ 211 Abs. 2 StGB. So kann aus einer fahrlässigen Tötung plus Verdeckungstat ein Mord werden. Beispiel: A fährt in betrunkenen Zustand mit dem PKW einen Fußgänger an. Er steigt aus und sieht sich den bewußtlosen Fußgännger an. Er will nicht, dass die Polizei kommt und ihm die Fahrerlaubnis beschlagnahmt, ihn wegen Trunkenheit am Steuer sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigt. Daher fasst er den Vorsatz, die Beweise wegzuschaffen. Er wirft die noch lebende Person in den Straßengraben und streut Laub darüber. Schließlich fährt er davon und das Verkehrsopfer verstirbt.

Rechtsprechung Bearbeiten

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Kategorie:Kriminologie