Unter dem Melde- und Berichtswesen versteht man die Gesamtheit bestimmter Tätigkeiten in der Öffentlichen Verwaltung nach außen oder innen in Form einer Meldung oder eines Berichtes.

Das Meldewesen beinhaltet die Weitergabe bzw. den Empfang von Informationen an vorgesetzte, benachbarte oder behördenfremde Dienststellen und an bestimmte Amtsträger. Inhalte sind Meldungen oder Berichte von bzw. zu Ereignissen, Vorhaben, Erkenntnisse oder Erfahrungen in Sachen von gemeinsamen Interesse.

Bei der deutschen Polizei gibt des beispielsweise den kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) des BKA, der dem bundesweiten Informationsaustausch innerhalb der Sicherheitsbehörden und ggfs. anderer Behörden von bedeutenden Delikten dient.

Das Berichtswesen dient internen Zwecken von Behörden und sonstigen Institutionen. Es dient der Dokumentation ohne Außenwirkung.

In welchen Fällen Meldungen und Berichte von wem zu fertigen sind, welcher Verteiler gilt, die Inhalte und Zeitfenster etc. werden stets im vornherein festgeschrieben, z.B. in Verfügungen, Erlassen, Schreiben, Bestimmungen, Richtlinien oder Vereinbarungen zwischen Behörden.

Ziel des Melde- und Berichtswesens ist die Einbindung in Entscheidungen oder die bloße Unterrichtung von Vorfällen, vgl. Kooperation.

Gründe für das Melde- und Berichtswesen sind der (meist gegenseitige) Informationsaustausch, die Beratungspflicht (innerdienstlich oder aufgrund der Verwaltungsstruktur) und andere.

Im Melde- und Berichtswesen sind Meldewege einzuhalten.

Beispiele Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Kategorie:Verwaltung Kategorie:Dokumentation