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Die Beweiserhebung ist ein Teil der Wahrheitsfindung in einem Verfahren und findet nur auf Antrag - Beweisantrag - statt. Beweisherbungen sind sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren vorgesehen. Beweiserhebungen sind im Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht möglich.
Sie gibt Beweise einem Verfahren bei, um weitere Ermittlungen einzuleiten. Hierzu gehören Personen- und Sachbeweise. Ein gängiger Beweisantrag ist die Einvernahme von Zeugen (Zeugenaussage).
Das Selbständige Beweisverfahren ...
Rechtsgebiete Bearbeiten
Im deutschen Recht gibt es unter anderem folgende Normen für Beweiserhebungen:
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Übersicht zur gerichtlichen Beweiserhebung, Thomas Grotzeck, Rechtsassesor (Jurathek)
- Beweisrecht auf einen Blick!