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Die Beweiserhebung ist ein Teil der Wahrheitsfindung in einem Verfahren und findet nur auf Antrag - Beweisantrag - statt. Beweisherbungen sind sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren vorgesehen. Beweiserhebungen sind im Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht möglich.

Sie gibt Beweise einem Verfahren bei, um weitere Ermittlungen einzuleiten. Hierzu gehören Personen- und Sachbeweise. Ein gängiger Beweisantrag ist die Einvernahme von Zeugen (Zeugenaussage).

Das Selbständige Beweisverfahren ...

Rechtsgebiete Bearbeiten

Im deutschen Recht gibt es unter anderem folgende Normen für Beweiserhebungen:

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)