Behördenselbstschutz ist die Fähigkeit einer Behörde, sich bei Gefahren (zunächst) ohne fremde Hilfe vor Gefahren zu schützen. Die wird mit Notfallkonzepten, Übungen, eigener Aufbauorganisation, eigenen Geräten und eigenem ausgebildetem Personal.
Behördenselbstschutzbeauftragte sind die bestellten Verantwortlichen hierfür in jeder deutschen Behörde.
Gefahren für Behörden sind inbesondere Brand, Anschläge, Sabotage, Amoklauf, Terrorismus, Krieg und Katastrohphen.
Einzig die Verwaltung des Deutschen Bundestages verfügt über ein eigenes Abzeichen.[1]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Richtlinie zum vorbeugenden Behördenselbstschutz (RBehS), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. September 2004 Az.: B III 2 – 04155-1-8 (AllMBl2004 S. 402), Datenbank BAYERN-RECHT 2003.0-I
Einzelnachweise
BearbeitenKategorie:Behörde Kategorie:Sicherheitsmaßnahme Kategorie:Katastrophenschutz