Für die Kennzeichnung der außergewöhnlichen geopolitischen Rolle eines Staates wurden und werden verschiedene Begriffe verwendet, die unscharf gegeneinander abgegrenzt sind und deren Bedeutung im Laufe der Zeit auch Veränderungen unterworfen war.

Kriterien

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Maßgeblich für die geopolitische Beurteilung eines Landes ist die Frage, welchen Einfluss es auf andere Länder durch politische, ökonomische oder militärische Maßnahmen oder auch nur durch deren Androhung zu nehmen in der Lage ist. Indirekt spielt darüber hinaus auch eine Rolle, welchen Einfluss das Land auf andere Länder über Faktoren nimmt, die meist nur indirekt oder im Bedarfsfall von der herrschenden Klasse des Landes beeinflusst werden, zum Beispiel seine wirtschaftliche Stärke, Migrationsströme oder der „Export“ weltanschaulicher Ideen.

Einflusssphäre

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Die Geschichte der Menschheit war schon immer geprägt durch die Bildung lokaler und regionaler Mächte, die in gegenseitiger Konkurrenz standen und sich gegenseitige bekämpften. Immer wieder entstanden dabei Situationen, in denen die einzelnen Länder aufgrund eines ungefähren Kräftegleichgewichtes nicht in der Lage waren, andere Länder zu besiegen und dauerhaft besetzt zu halten. Hierdurch kommt es in der Region zu einem temporären Gleichgewicht zwischen annähernd gleichwertigen Parteien. Allerdings kommt es immer wieder zur Bildung von Mächten, die deutlich größer sind als alle oder zumindest die Mehrheit der übrigen Länder. Jene regionale Großmacht wird diese übrigen Länder dann in der Regel sukzessiv einverleiben, bis

  • die verfügbaren Kräfte durch die Kontrolle besetzter Gebiete, die Sicherung der Außengrenze, innere Unruhen oder andere Aufgaben derarten gebunden sind, dass eine weitere Expansion unmöglich ist,
  • die Großmacht wegen der Gefahr eines Auseinanderfallens auf eine weitere Expansion verzichtet,
  • die Großmacht wegen innerer Konflikte auseinanderfällt,
  • die Großmacht mit einer neuen Großmacht konfrontiert wird,
  • sich das Kräfteverhältnis zu Ungunsten der Großmacht verschiebt.

Es besteht eine Wechselwirkung zwischen der faktischen Großmachtstellung bzw. die Aussicht darauf und dem politisch-kulturellen Anspruch darauf im Selbstverständnis des entsprechenden Landes.