Baufreigabe

Verwaltungsakt auf landesrechtlicher Ebene

Als Baufreigabe bezeichnet man einen Verwaltungsakt auf landesrechtlicher Ebene, der ein genehmigtes Bauprojekt zum Bau freigibt. Sie wird in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes bestimmt (z. B. LBO-BW §59)[1]. Die Voraussetzungen für die Baufreigabe sind eine erteilte Baugenehmigung, eine Entwässerungsgenehmigung, die Bestellung eines Bauleiters sowie das Erfüllen aller Auflagen aus der Baugenehmigung.

Ein Baufreigabeschein, auch „Roter Punkt“ genannt
Der „rote Punkt“ wird in vielen Bundesländern auch Baustellenschild oder Bauschein genannt.

Sobald die Baufreigabe vom Bauamt erteilt wird, erhält der Bauherr einen Baufreigabeschein, der auch als „Roter Punkt“ bezeichnet wird. Je nach Bundesland wird dieser auch Bauschein und Baustellenschild genannt. Der Schein ist sichtbar auf der Baustelle anzubringen, da er Auskunft über das Projekt, den Planverfasser und den Bauleiter gibt.

Es ist auch möglich, zunächst nur Teile eines Projektes zum Bau freizugeben. Dies wird als Teilbaufreigabe bezeichnet.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Land BW: Baubeginn und Baufreigabe in BW. BW, 1. August 2019, abgerufen am 8. Januar 2023.