Der Basisindikatoransatz ist das einfachste Verfahren zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken von Kreditinstituten im Rahmen von Basel II. In Deutschland sind die Regeln in der Solvabilitätsverordnung (§ 270f) umgesetzt. Alternative Verfahren sind der Standardansatz und der Advanced Measurement Approach. 2016 ist das neuste Konsultationsschreiben der BCBS erschienen, welches darauf hindeutet, dass der Basisindikatoransatz durch den neueren Geschäftsindikator (Business Indicator) als Schätzer für operationelle Risiken ersetzt werden soll.

Berechnung des Eigenkapitalbedarfs bei Nutzung des Basisindikatoransatzes

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Das Kreditinstitut ist bei Nutzung des Basisindikatoransatzes verpflichtet, zur Abdeckung des operationellen Risikos Eigenkapital in Höhe von 15 % des Dreijahresdurchschnittes des in der Solvabilitätsverordnung definierten Risikoindikators vorzuhalten. Der Durchschnitt ist über den Bruttoertrag der letzten drei Jahre zu ermitteln, wobei negative Werte bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt werden. Der Bruttoertrag ist anhand der GuV-Posten der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) definiert.

Der Vorteil des Basisindikatoransatzes liegt in der einfachen Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen. Jedoch ist der Eigenkapitalbedarf bei Nutzung des Standardansatzes oder der AMA typischerweise niedriger. Diese Regel spiegelt die Tatsache wider, dass der Verzicht auf fortgeschrittenere Methoden des Risikomanagements zu erhöhten Risiken führt. Nachteilig ist, dass der Indikator Bruttoertrag nicht kausal mit dem Risikoexposure zusammenhängt.