Amt Weilerswist-Lommersum

Amt im Kreis Euskirchen in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen
(Weitergeleitet von Bürgermeisterei Weilerswist)

Das Amt Weilerswist-Lommersum war ein Amt im Kreis Euskirchen in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen. Es ging aus der Bürgermeisterei Weilerswist und der Bürgermeisterei Lommersum hervor. Das Gebiet des Amtes gehört heute zur Gemeinde Weilerswist im Kreis Euskirchen.

Wappen Deutschlandkarte
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Hilfe zu Wappen
Amt Weilerswist-Lommersum
Deutschlandkarte, Position des Amtes Weilerswist-Lommersum hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1969)
Koordinaten: 50° 45′ N, 6° 50′ OKoordinaten: 50° 45′ N, 6° 50′ O
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen
Fläche: 57,12 km2
Einwohner: 9291 (1961)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Aufgelöst, auf manuelle EZW umzustellen
Bevölkerungsdichte: 163 Einwohner je km2
Amtsgliederung: 5 Gemeinden

Bürgermeistereien Weilerswist und Lommersum

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Von 1798 bis 1814 standen alle linksrheinischen Gebiete unter französischer Herrschaft. Während dieser Zeit wurden nach französischem Vorbild die Mairien Weilerswist und Lommersum eingerichtet, die zum Kanton Lechenich im Arrondissement Köln des Rur-Departements gehörten. Nachdem das Rheinland 1814 an Preußen gefallen war, wurden aus den Mairien die preußischen Bürgermeistereien Weilerswist und Lommersum, die 1816 zum neuen Kreis Lechenich kamen, aus dem 1827 der Kreis Euskirchen wurde.

Die Bürgermeisterei Lommersum umfasste nur die Gemeinde Lommersum. Zur Bürgermeisterei Weilerswist gehörten die drei Landgemeinden Metternich, Vernich und Weilerswist.[1]

Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[2] Die beiden Bürgermeistereien hießen nun Amt Lommersum bzw. Amt Weilerswist.

Im Rahmen der preußischen Kreisreform vom 1. Oktober 1932 kam die Gemeinde Müggenhausen aus dem aufgelösten Kreis Rheinbach zum Amt Weilerswist dazu.[3] Am 1. November 1934 wurden alle preußischen Einzelgemeindeämter und damit auch das Amt Lommersum aufgehoben; Lommersum wurde dadurch eine amtsfreie Gemeinde.[4]

Amt Weilerswist-Lommersum

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1951 wurde die amtsfreie Gemeinde Lommersum mit den Gemeinden des aufgelösten Amtes Weilerswist zum Amt Weilerswist-Lommersum zusammengeschlossen, das aus fünf Gemeinden bestand:[5]

Das Amt Weilerswist-Lommersum wurde am 1. Juli 1969 durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen aufgelöst. Seine fünf Gemeinden wurden zur neuen Gemeinde Weilerswist zusammengeschlossen.

Einwohnerentwicklung

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Jahr Bürgermeisterei
Weilerswist
Bürgermeisterei
Lommersum
Quelle
1843 2531 1476 [6]
1871 2732 1625 [1]
1885 2843 1777 [7]
1910 3045 1842 [8]
1925 3354 1981 [9]
1939 4034 1902 [10]
Amt Weilerswist-Lommersum
1950 8485 [11]
1961 9291 [11]

Einzelnachweise

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  1. a b Gemeindeverzeichnis Rheinprovinz 1871
  2. Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“
  3. Amtsblatt der Regierung zu Köln 1932, Stück 41, S. 177
  4. Preußische Amtsordnung von 1934
  5. Peter Kraut: Weilerswist. 700 Jahre 1310–2010. Weilerswist 2010. S. 22–42 Abbildung der Urkunde des Kölner Stiftes St. Gereon mit weiteren Angaben auf S. 30, S. 70–84 und S. 222–230.
  6. Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln 1845
  7. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland 1885
  8. www.gemeindeverzeichnis.de: Kreis Euskirchen
  9. Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band 13: Rheinprovinz, Berlin 1930
  10. Michael Rademacher: Euskirchen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  11. a b Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys (mit historischen Bevölkerungszahlen)