Arbeit und Recht (AuR) ist eine wissenschaftliche Fachzeitschrift, die sich mit aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Auslegung neuer Gesetze im Arbeitsrecht befasst.

Arbeit und Recht (AuR)

Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht

Beschreibung Juristische Fachzeitschrift
Verlag Bund-Verlag
Erstausgabe 1953
Erscheinungsweise 11-mal jährlich
Verkaufte Auflage 2.700[1] Exemplare
(Verlagsangabe)
Herausgeber Deutscher Gewerkschaftsbund
Weblink Arbeit und Recht
ISSN (Print)

Inhalt Bearbeiten

Behandelt werden Themen der Arbeitsrechtspolitik, Erfahrungen aus der Prozesspraxis, Entscheidungen aus allen Instanzen der Arbeitsgerichte, Europäische Rechtspolitik und Rechtsetzung, Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof, Gesetzgebung und Gesetzanwendung.[2]

Die Zeitschrift wurde erstmals im Januar 1953 vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes herausgegeben.[3] Ihr wurde die Aufgabe zugewiesen, auf wissenschaftlichem Niveau eine in der Fachöffentlichkeit wahrgenommene Plattform für arbeitnehmerorientierte juristische Argumentation und Kritik zu sein.[4]

Als Beilage beigefügt ist die vierteljährlich erscheinende wissenschaftliche Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht Soziales Recht, die von Olaf Deinert und Rüdiger Krause vom Institut für Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen zusammen mit dem Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht herausgegeben wird.[5]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Mediadaten 2013 »Arbeit und Recht«. (Memento vom 18. Januar 2017 im Internet Archive) (PDF; 1,3 MB)
  2. Arbeit und Recht Website des Verlags; abgerufen am 20. April 2013.
  3. Freitag: Zum Geleit. In: Arbeit und Recht, 1. Ausgabe, Januar 1953
  4. Baczyk, Voigt: 60 Jahre „Arbeit und Recht“. In: Arbeit und Recht, 1/2013, S. 3
  5. Soziales Recht. Website des Verlags, abgerufen am 20. April 2013.