Anbauverbot (Begriffsklärung)
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Unter Anbauverbot versteht man:
- ein Anbauverbot im Verkehrswesen siehe Bundesfernstraßengesetz
- ein Anbauverbot in der Landwirtschaft siehe Anbauverbot (Landwirtschaft)
Unter Anbauverbot versteht man: