Als Amtstafel (auch Anschlagtafel) werden in Ämtern des Staates und der Gemeinden Wandflächen bezeichnet, auf denen öffentliche Bekanntmachungen der jeweiligen Ämter erfolgen.

Amtstafel im Hauptzollamt in München
Amtstafel in Geroldshausen, Ortsteil von Wolnzach

Arten der Informationen Bearbeiten

Einerseits sind die Behörden verpflichtet, gewisse Informationen auf ihren Amtstafeln zu veröffentlichen, andererseits werden dort auch lediglich Informationen von allgemeinem Interesse kundgemacht. Auf den Amtstafeln der Städte und Gemeinden sind beispielsweise Gemeinderatsbeschlüsse, die Liste der Baukonzessionen, die Eheaufgebote, Anordnungen und andere Dokumente veröffentlicht. Von Gerichten müssen unter anderem Erkenntnisse und Geschäftsverteilungen auf der Amtstafel verlautbart werden.[1]

Amtstafeln im digitalen Zeitalter Bearbeiten

Öffentlich zugängliche digitale Amtstafeln Bearbeiten

Neben den klassischen Wandflächen können Informationen auch im Internet abgerufen werden und sind so nun auch überregional und weltweit abrufbar. Dies kann im HTML- oder PDF-Format erfolgen.[2]

Öffentlich beschränkt zugängliche digitale Amtstafeln Bearbeiten

Auch können Amtstafeln aus verschiedenen Gründen verschlüsselt (nicht allgemein zugänglich) werden, um sie nur den Bewohnerinnen und Bewohnern betreffender Orte/Gemeinden zugänglich zu machen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Amtstafel des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts
  2. einsehbare Amtstafel am Beispiel der österreichischen Gemeinde Klagenfurt am Wörthersee@1@2Vorlage:Toter Link/www.klagenfurt.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.