Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist neben dem Amtsgericht Stuttgart eines von zwei Amtsgerichten in der Stadt Stuttgart und eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Stuttgart.

Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (blau) nach Stadtbezirken.

Gerichtsbezirk und -sitz Bearbeiten

Gerichtssitz ist Stuttgart-Bad Cannstatt.

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt umfasst die Stadtbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt, -Untertürkheim, -Obertürkheim, -Feuerbach, -Münster, -Mühlhausen, -Stammheim, -Weilimdorf und -Zuffenhausen.

Für alle anderen Stadtbezirke ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Daneben werden hier die Verfahren der Immobliarvollstreckung für die Bezirke der Amtsgerichte Waiblingen und Schorndorf durchgeführt.[1]

Gebäude Bearbeiten

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Badstraße 23 in 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt.

Übergeordnete Gerichte Bearbeiten

Dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist das Landgericht Stuttgart übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. SuperUser: Zwangsversteigerungstermine. 11. Juli 2005, abgerufen am 21. April 2020.

Koordinaten: 48° 48′ 12,7″ N, 9° 12′ 49,2″ O