Das Amtsgericht Schongau war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schongau in Bayern. Bis 2009 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Weilheim.

Ehemaliges Amtshaus am Schlossplatz 1

Geschichte Bearbeiten

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Schongau gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Schongau war.[1] Es war dem Landgericht Kempten unterstellt. Das Amtsgericht wurde 1973 aufgelöst[2] und war bis 2009 Zweigstelle des Amtsgerichts Weilheim. Der Sprengel ist heute dem Amtsgericht Weilheim zugeordnet.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt