Das Amtsgericht Nabburg war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Nabburg in Bayern. Die 1973 gebildete Zweigstelle Nabburg des Amtsgerichts Schwandorf wurde inzwischen aufgelöst.

Geschichte Bearbeiten

1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Nabburg errichtet. Das Bezirksamt Nabburg wurde 1862 aus dem Landgericht älterer Ordnung Nabburg gebildet.[1] Das Landgericht blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in das Amtsgericht Nabburg umgebildet. Nach der Auflösung des Landkreises Nabburg wurde 1973 auch das Amtsgericht in Nabburg aufgelöst.[2] Die 1973 gebildete Zweigstelle Nabburg des Amtsgerichts Schwandorf wurde nach 2005 aufgelöst.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 529.
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  3. Bayerischer Landtag: Drucksache 16/6977 vom 2. März 2011.