Amtsgericht Lentschütz

deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Lentschütz

Das Amtsgericht Lentschütz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Lenczyca (damaliger offizieller Name: Lentschütz).

Geschichte

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Das Landgericht Litzmannstadt mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Lentschütz wurde das Amtsgericht Lentschütz als eines von 10 Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2]

Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichts Lentschütz wurde das Sąd Rejonowy w Łęczycy bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Łęczycy errichtet.

Einzelnachweise

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  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat