Amtsgericht Aub

von 1879 bis 1932 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Aub

Das Amtsgericht Aub war ein von 1879 bis 1932 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Aub.

Ansicht des Schlosses

Geschichte Bearbeiten

Aub wurde mit der Verlegung des Landgerichts Röttingen im Jahr 1840 Sitz eines Landgerichts älterer Ordnung. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Aub errichtet. Übergeordnete Instanz war das Landgericht Würzburg. Das Amtsgericht hatte seinen Sitz im Schloss Aub. 1952 wurde das Amtsgericht aufgehoben.

Literatur Bearbeiten

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
  • Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
  • Inge Weid (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Aub. In: Der Landkreis Würzburg um 1860. Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Aub, Ochsenfurt und Würzburg. Bearbeitet von Inge Weid. Würzburg 2001, S. 19–38 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 91). [nicht ausgewertet]

Koordinaten: 49° 33′ 4,4″ N, 10° 3′ 51,5″ O