Abstellung nennt man im Dressurreiten „die Entfernung, um welche bei Übungen auf doppeltem Hufschlag – den Seitengängen – Vor- oder Hinterhand vom Hufschlag des äußeren Hinter- oder Vorderfußes abgeführt werden“.[1] Die Richtlinien definieren sie als „Winkel des Pferdes zum Hufschlag“.[2] So beträgt zum Beispiel der „Abstellungswinkel vom Hufschlag“ beim Schulterherein „etwa 30°“[3], die Abstellung beim Schenkelweichen, das eine Seitwärtsbewegung, aber keinen Seitengang darstellt, „darf maximal 45° betragen“[4].

Seitengänge werden auch in der Bodenarbeit und der Arbeit am langen Zügel verwendet, um das Pferd zu gymnastizieren.

Nicht verwechselt werden darf die „Abstellung“ des Pferdes vom Hufschlag oder von der Bande mit der „Stellung“ des Pferdes im Genick.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Seunig, S. 127
  2. Richtlinien Bd. 1, S. 116
  3. Richtlinien Bd. 2, S. 50
  4. Richtlinien, Bd. 1, S. 116

Literatur Bearbeiten

  • Richtlinien für Reiten und Fahren. Bd. 1: Grundausbildung für Reiter und Pferd. Hg.v.d. Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FNverlag), 26. Aufl., Warendorf 1994, ISBN 3-88542-262-X
  • Richtlinien für Reiten und Fahren. Bd. 2: Ausbildung für Fortgeschrittene. Hg.v.d. Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FNverlag), 12. Aufl., Warendorf 1997, ISBN 3-88542-283-2
  • Waldemar Seunig: Von der Koppel bis zur Kapriole. Die Ausbildung des Reitpferdes. Mit einem Nachwort von Bertold Schirg. 2. Nachdruck der Ausgabe Berlin 1943, Hildesheim usw. 2001 (Documenta Hippologica), ISBN 3-487-08348-5