Als Abschichtungsbilanz bezeichnet man eine Bilanz zur Feststellung der Vermögenslage einer Personengesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters.[1]

Im Gegensatz zur jährlichen Handelsbilanz ist die Abschichtungsbilanz eine Vermögensbilanz und entspricht insoweit auch der Auseinandersetzungsbilanz. Stichtag der Aufstellung ist in Deutschland der Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. bei Ausschluss eines lästigen Gesellschafters der Tag der Klageerhebung im Sinne von § 140 Abs. 2 HGB.

Literatur

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  • Peter Glanegger, Stefan Kusterer, Johannes Selder, Christian Kirnberger, Werner Ruß, Ulrich Stuhlfelner: Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch: Handelsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2007, ISBN 3811452061.[2]

Einzelnachweise

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  1. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschichtungsbilanz-28419
  2. Seite 449 und andere