Mit AKV bzw. AKV-Prinzip wird eine Technik zur Analyse und Darstellung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten einer Person bzw. ihrer Funktion oder Stelle bezeichnet.

Dabei liegt zur Ausgestaltung einer Funktionsbeschreibung folgende Unterscheidung zugrunde:

  • Aufgaben: die 3–5 Hauptaufgaben (was ist zu tun)
  • Kompetenz: welche Entscheidungsbefugnis ist zugewiesen und auch einzulösen (was soll entscheiden werden)
  • Verantwortung: welche Erwartung besteht an die Ergebnisse (woran wird der Erfolg des Handelns bemessen / evtl. KPI´s)

Idealerweise stehen die drei Komponenten im Gleichgewicht, d. h. die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen ausreichend sein, um die gestellten Aufgaben erfüllen zu können (Kongruenzprinzip der Organisation). Mit der AKV-Technik können Über- und Unterversorgungen aufgedeckt werden.

Andererseits kann die AKV-Darstellung der Spezifizierung und Dokumentation der Vereinbarungen mit den Beteiligten dienen.

Beispiel Bearbeiten

Rolle Aufgaben Kompetenzen Verantwortlichkeiten
Auftraggeber Kontrolle des Projektfortschritts Projekt abbrechen Verträglichkeit des Projekts mit der aktuellen Unternehmensstrategie
Projektleiter Gesamtprojekt leiten Unterschriftsvollmacht bis 100.000 € Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Gesamtprojekt
Teilprojektleiter TP1 Teilprojekt TP1 leiten Unterschriftsvollmacht bis 10.000 € Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Teilprojekt TP1

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Heinrich Kessler, Georg Winkelhofer: Projektmanagement: Leitfaden zur Steuerung und Führung von Projekten. Springer, 2004, ISBN 978-3-540-20444-2 Online