Null-Eins-Gesetz

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
(Weitergeleitet von 0-1-Gesetz)

Als Null-Eins-Gesetze werden in der Wahrscheinlichkeitstheorie solche Sätze bezeichnet, die besagen, dass die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen eines bestimmten Typs entweder 0 oder 1 ist. Das heißt: Sie treten entweder „fast sicher“ ein oder sind „fast unmöglich“.[1]

Im Einzelnen werden als Null-Eins-Gesetz bezeichnet:

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Heinz Bauer: Wahrscheinlichkeitstheorie. 5. Auflage. De Gruyter, ISBN 3-11-017236-4, § 11.