Übereinkommen zum Schutz der Albatrosse und Sturmvögel

Das Übereinkommen zum Schutz der Albatrosse und Sturmvögel (Agreement on the Conservation of Albatrosses and Petrels) (ACAP) ist ein multilaterales Umweltabkommen basierend auf der Bonner Konvention. Das Übereinkommen wurde 2001 verabschiedet und trat am 1. Februar 2004 in Kraft.[1]

Unterzeichnerstaaten

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Unterzeichnerstaaten

Unterzeichnerstaaten sind[1]:

Geschützte Arten

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Das Übereinkommen soll dem Schutz folgender Arten dienen[2]:

 
Schwarzfußalbatros (Phoebastria nigripes)
 
Westlandsturmvogel (Procellaria westlandica)
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Einzelnachweise

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  1. a b ACAP: Parties To ACAP
  2. ACAP: Species