Zahnerhaltung

Bereichsbezeichnung in der Zahnmedizin

Die Zahnerhaltung (auch: konservierende Zahnheilkunde, konservierende Zahnmedizin, Zahnerhaltungskunde) ist eine Bereichsbezeichnung im Fachgebiet Zahnmedizin und damit der Oberbegriff für alle Maßnahmen, welche die Prävention, Diagnostik und Therapie von plaquebedingten Erkrankungen sowie kariesbedingten und nicht kariesbedingten Schäden der Zähne sowie die Forschung in diesem Bereich beinhalten. Ausgenommen sind chirurgische Maßnahmen, die unter dem Begriff Oralchirurgie subsumiert werden, wie beispielsweise die Wurzelspitzenresektion.[1]

Teilbereiche Bearbeiten

Folgende Teilbereiche fallen unter die Zahnerhaltung:

Prävention Bearbeiten

Die zahnmedizinische Prophylaxe (Synonym: Zahnmedizinische Prävention), beschäftigt sich mit vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung bzw. Verschlimmerung von Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindern sollen. Allem voran steht die Vorsorgeuntersuchung zur frühzeitigen Erkennung von krankhaften Zuständen.

Kariestherapie Bearbeiten

Die Füllungstherapie hat zum Ziel, kariöse Läsionen oder andersartige Defekte an Einzelzähnen zu beheben. Sie wird auch konservierende oder restaurierende Therapie genannt.

Parodontologie Bearbeiten

Die Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung, die sich in einer weitgehend irreversiblen Zerstörung des Zahnhalteapparates (Parodontium) zeigt.

Endodontie Bearbeiten

Die Endodontie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Erkrankungen des Pulpa-Dentin-Komplexes und des periapikalen Gewebes. Pulpitiden sind akute oder chronische Entzündungen der Pulpa (Zahnmark: Blut- und Lymphgefäße, Nerven und Bindegewebe) oder des Parodontiums (Zahnhalteapparat). Die häufigste Behandlung in der Endodontie ist die Behandlung des Wurzelkanals.

Zahnkronen Bearbeiten

Einzelkronen, auch Teilkronen, sind ebenfalls zahnerhaltende Maßnahmen und kein Zahnersatz, denn sie ersetzen keine Zähne, sondern nur defekte Zahnsubstanz, wenn diese durch Zahnfüllungen nicht mehr rekonstruiert werden kann. Sie werden in Deutschland jedoch gebührenrechtlich wie Zahnersatz behandelt.

Fachgesellschaften Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)