Wimpfener Judenordnung von 1598

Ordnung zum Regeln des Lebens von Juden

Die Wimpfener Judenordnung von 1598 wurde im Jahr 1598 vom Rat der Reichsstadt Wimpfen, heute Bad Wimpfen im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg), erlassen. Sie regelte das Leben der Juden im Ort als Schutzverwandte, denn sie waren nicht Bürger. Sie befindet sich heute im Stadtarchiv Bad Wimpfen.

Judenordnung Bearbeiten

Der Anfang der Judenordnung lautet wie folgt:

„Juden-Ordnung ab anno 1598“

„Demnach ein Fürsichtiger Ersamer weyser rath alhie zu Wimpfen befunden, das frembdte Juden außerhalb der Stadt Wimpfen sich halttenndt, nahe unnd fern, heufechtig sich alhie in der Statt unnd sonnderlichen an marckhttagen sehen lasen, mit den burgern hanndlen allerley finantz mit khauffen, verkhauffen, gelt ufweckhßeln unnd anndere verbottene Contrect treiben, etlich nach unnd tag aneinannder sich alhie ufenthaltten, darmit einer gemeinen burgerschafft unnd ihren ingeseßenen beschwerlich sein. Also hat ein wolermeltten Ersamen rhat für guet anngesehen, irethalben nachfolgende Ordnung anzustellen, dieselben wollen sie bei Pöen einverleibter straff steiff unnd vest gehaltten haben. Erstlich soll kein Jud, der zu Unndern- oder Oberneyseßhaim, Kochendorff, Neckhersulm, Hainßen, Gundelßhaim, Wagenbach, Kirchhausen, Rappenaw, Bonfeldt, Hüpfelbawer Hoff oder anndern nechtsgelegenen fleckhen wohnen, nicht ubernacht alhie zu herberg ligen, welcher Jud aber deren einen uber nacht beherbergen würde, der soll 3 batzen unnd der beherbergte auch 3 batzen zu straff erlegen. (...)“

Die Judenordnung wurde 1626 und 1630 erneuert und erweitert. Es wurde festgelegt, dass nur vier jüdische Familien in der Stadt als Schutzverwandte leben durften. Es war ihnen verboten, mehr als zwei Wohnhäuser in Wimpfen zu besitzen. 1630 wurde die Kennzeichnungspflicht der Juden in Wimpfen, durch gelbe Ringe an ihrer Kleidung, aufgehoben. Sie durften weder eine Schule noch eine Synagoge errichten, lediglich gemeinsame Gebete waren ihnen gestattet.

Literatur Bearbeiten

  • Jüdisches Leben Kraichgau e.V. (Hrsg.): Dem Vergessen entrissen. Jüdisches Leben im Kraichgau. Ausstellungskatalog zur Wanderausstellung. Eppingen 2011, S. 7. (dort Abdruck der ersten Seite der Judenordnung von 1598 als Faksimile und Transkription)