Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien/Archiv/2023/Nov

Frage zu Song-RK

Gibt es für Songs eigene RK und ich finde sie nicht oder geht es nach RK#A und für bekannte Songs werden dann Artikel erstellt? --BurningKestrel (Diskussion) 17:29, 3. Nov. 2023 (CET)

Laut Wikipedia:Redaktion Musik/Leitfaden Musikartikel/Musikalische Werke gelten musikalische Werke automatisch als relevant, wenn der Musiker relevant ist, es also einen Artikel zum Musiker gibt. Ob das auch für einzelne Songs gilt, steht da zwar nicht, aber wenn der Song eine Chartplatzierung hat, sollte das allemal reichen. Allerdings sollte der Artikel zum Song auch einen entsprechenden Inhalt haben, andernfalls könnte er wegen mangelnder Qualität gelöscht werden. -- Perrak (Disk) 19:05, 3. Nov. 2023 (CET)
Danke --BurningKestrel (Diskussion) 20:11, 4. Nov. 2023 (CET)
Naja. Gefühlt haben die wenigsten Songartikel so etwas in meinen Augen vollkommen Wesentliches wie eine Inhaltsangabe. Selten ist es mehr als das abpinnen der Beteiligten und das Hinzufügen von Verkaufszahlen, Chartplatzierungen und Auszeichnungen. Nett, aber nicht wirklich Artikel im Sinne dieses Projektes. Gerade in Anbetracht dessen, was einige Gute Autoren immer wieder zeigen was möglich ist, ist das überaus schade. Würde auch nur halb so bereitwillig wegen schlechter Qualität wie wegen Relevanz gelöscht werden, wäre Wikipedia wohl qualitativ noch deutlich besser. --Marcus Cyron Stand with Ukraine, Israel, Armenia and iranian uprising! 20:33, 4. Nov. 2023 (CET)
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Politische Parteien und in Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben/genannt

Bisher gilt "in Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben" laut RK nur für Personen; nicht für Parteien. Das führt leider immer wieder, wie auch heute zu LAs auf Parteien. Deshalb der Vorschlag diese Passage auch bei Parteien mit einzufügen. Z.B. nach

auf supranationaler Ebene (beispielsweise Europawahl)
auf nationaler Ebene (beispielsweise Bundestagswahl)
  • in Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben
Wenn Personen dafür relevant sind, sollten das Parteien leider um so mehr sein--Gelli63 (Diskussion) 12:45, 13. Nov. 2023 (CET)
Ja, da sollte in der Tat ergänzt werden. --Kurator71 (D) 12:52, 13. Nov. 2023 (CET)
Zustimmung zu einer Änderung. Die Frage wäre aber, ob man das nicht bei Parteien ergänzt, sondern als ein allgemeines Relevanzkriterium für Personengruppen voranstellt. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:05, 13. Nov. 2023 (CET)
Das ist ein guter Ergänzungsvorschlag/Anpassungsidee, weil häufig das keine wirklichen Parteien sind.--Gelli63 (Diskussion) 13:13, 13. Nov. 2023 (CET)

Ich halte das für nicht zwingend. Ich hätte die Erwartungshaltung, dass der Verfassungsschutz in Bezug auf Organisationen Vollständigkeit anstrebt und sich bei Personen auf die Bedeutenden fokussiert (weil es natürlich mehr Personen als Organisationen gibt). Dazu kommt, dass solche Organisationen typischerweise dazu neigen, dass sich andere Splitterparteien von ihnen absplittern (die dann eben kursorisch erwähnt werden, aber glücklicherweise nie Wirkung entfalten). Ich würde mir wünschen, wir würden einen aktuellen Bericht einmal analysieren, welche Gruppen durch eine solche Ergänzung formal relevant würden und ob die tatsächliche Relevanz da mithält. Und: Wenn so was aufgenommen wird, brauchen wir zwingend einen Hinweis, dass Landesverbände dieser Organisationen nicht eigenständig relevant sind (sonst haben wir Neue Stärke Partei Rheinland-Pfalz, weil der Bericht in RLP sie nennt).--Karsten11 (Diskussion) 13:30, 13. Nov. 2023 (CET)

Hallo Karsten, sie wird vom Verfassungsschutz BaWü übrigens nicht als Neue Stärke Partei Baden-Württenberg beobachtet, sondern als Neue Stärke Partei aufgeführt. Gleiches gilt für Neue Stärke Partei Rheinland-Pfalz auch hier nur Neuen Stärke Partei bei Verss. RLP. Lass uns also bitte sachlich bleiben. Wenn es dir hilft kann man bei Kleinstparteien gerne mit aufnehmen, dass dort die Landesverbände nicht relevant sind, es sei denn sie würden ein RK dafür erfüllen. Ich hoffe du fühlst dich nicht ad personam angegriffen.--Gelli63 (Diskussion) 14:03, 13. Nov. 2023 (CET)
Mal eine Auswertung der Vollständigkeit RLP: Welche davon wäre auf Grund "nur Vollständigkeit" deines Erachtens nach nicht relevant? Oder in BaWü? Oder hier?
Nimm dir gerne selber die zeit, der LA wurde durch Einsicht mit LAZ beendet; d.h. kommt es auf eine Tag nicht an.--Gelli63 (Diskussion) 14:28, 13. Nov. 2023 (CET)
Hier wäre vielleicht eine Formulierung wie bei den Professoren angebracht, dass die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten „zumeist“ enzyklopädisch relevant macht, dann allerdings nachgewiesen werden muss, dass die Gruppe tatsächlich mehr als eine formelle Abspaltung war die beobachtet wurde und sich dann ereignislos auflöste. --MarcoMA8 (Diskussion) 13:36, 13. Nov. 2023 (CET)
Das würde dann alle diese Splittergrüppchen, die in irgendeiner Aufzählung des Berichts auftauchen, unheimlich aufwerten, weil wir sie für enzyklopädisch relevant erklären, obwohl sie im realen Leben eher vollkommen irrelevant sind. Wollen wir wirklich SEO für die betreiben? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:48, 13. Nov. 2023 (CET)
Ich glaube nicht, dass die Gefahr wirklich besteht, Die Partei hat 100 Mitglieder, die gewaltbereite Neonazis sind. Da werden jetzt nicht massenhaft Leute eintreten, weil wir die in der WP nennen. Zumal das wirklich wenige Parteien betrifft. Ich hab keine andere mehr gefunden, alle anderen in den Verfassungschutzbericht erwähnten haben schon einen Eintrag in der WP. Ansonsten Zustimmung zu Karsten, wir brauchen da keine Artikel für 16 Landesverbände... --Kurator71 (D) 14:15, 13. Nov. 2023 (CET)
Wir bilden die Wirklichkeit ab, da ist Pfui leider kein Argument und schon gar kein SEO. Wer sich auf einen solchen Weg macht informiert sich sicherlich nicht in erster Linie hier, welche Partie für ihn dann leider die richtige zu sein scheint.--Gelli63 (Diskussion) 14:32, 13. Nov. 2023 (CET)
Es geht nicht um Pfui, es geht um Relevanz. Nicht jede Volksfront von Judäa oder Judäische Volksfront oder sonstwelche Spalter ist allein durch eine taktische Parteigründung relevant. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:28, 13. Nov. 2023 (CET)
Wenn die Volksfront von Judäa oder Judäische Volksfront oder sonstwelche Spalter als Partei in Berichten der Behörden zur Überwachung der Aktivitäten behandelt werden schon.--Gelli63 (Diskussion) 17:41, 13. Nov. 2023 (CET)

Also ich habe einmal den Bericht für RLP durchgesehen. Neben denen, die wir neben denen, die eh relevant sind, wird dort genannt: Nationaler Widerstand Zweibrücken, Kameradschaft Rheinhessen, Verfassunggebende Versammlung (Reichsbürger), Bismarcks Erben, Vaterländischer Hilfsdienst, Ewiger Bund (Reichsbürger), S.H.A.E.F., Freistaat Preußen (Reichsbürger), Volksstaat Bayern, Staatenbunds Deutsches Reich. Das waren jetzt nur die Rechtextremen, die anderen kommen noch dazu. So schrecklich viel ist das nicht, bei Durchsicht der Beschreibungen im Bericht springt mich die materielle Relevanz dieser Gruppen nicht an.--Karsten11 (Diskussion) 15:14, 13. Nov. 2023 (CET)

Ähm, das sind keine Parteien. --Kurator71 (D) 15:24, 13. Nov. 2023 (CET)
wenn euch danach ist könne wir gerne Parteien von Grupperiungen erst mal trennen. Im Bericht RLP findet man Parteien unter unter 3.2 und die sind wohl alle relevant (auch auch nur wegen Verfassungsschutz, nicht wegen Erfolgen, außer AFD).--Gelli63 (Diskussion) 15:37, 13. Nov. 2023 (CET)
(BK) Nein, aber die Disk hatte sich von Parteien in der Überschrift ja schon auf Organisationen erweitert. Das ist auch sinnvoll. Die Neue Stärke Partei nennt sich zwar Partei, aber der Artikel belegt nicht die Parteieneigenschaft.--Karsten11 (Diskussion) 15:39, 13. Nov. 2023 (CET)
Aber der Verf.-Bericht führt sie als Rechtsextremistische Parteien und parteiabhängige Gruppierungen (die Gruppierung dürfte die Junge AFD sein) auf. Da sollten wir uns auf den Sachverstand verlassen. --Gelli63 (Diskussion) 16:17, 13. Nov. 2023 (CET)
Doch, die Verfassungsschutz nennt die Organisation belegt Partei und natürlich geht es um Parteien, nicht um beliebige Organisationen. Wobei: Wenn eine Person durch Verfassungsschutzberichte relevant wird, warum sollte es dann nicht eine Organisation mit X Personen... Aber anderes Thema, ich würd es erstmal auf Parteien beschränken. --Kurator71 (D) 16:05, 13. Nov. 2023 (CET)
Ich sehe aber keinen Grund Parteien hier anders zu behandeln als andere Organisationen. Nur weil sie den Zweck der politischen Meinungsbildung haben, sind sie nicht mehr oder weniger relevant.
An sich sollte man sich aber fragen - was für eine Organisation ist in womöglich 100, 200 Jahren noch möglicherweise Gegenstand von Konversationen, Diskurs, etc. - eine Organisation, die in mehreren Verfassubgsschutzberichten behandelt wird, gehört meines Erachtens, vor allem im Rahmen von Extremismusforschung, etc. dazu- daher sind die Organisationen durchaus relevant. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:14, 13. Nov. 2023 (CET)
Doch, weil Parteien eine andere Aufmerksamkeit genießen und die Hürden, eine Partei zu beobachten, sind höher. --Kurator71 (D) 16:21, 13. Nov. 2023 (CET)
"Publikationen der Verfassungsschutzbehörde" bitte verallgemeinern. In anderen Staaten können das ganz andere Behörden sein, welche Parteien auf irgend einen Index aufnehmen. Die Schweiz hat keine solche Behörde, für direkte Verbote ist eher der Bundesrat zuständig (vgl. Parteiverbot#Schweiz) - publiziert wird allerdings zu allen möglichen Parteien wie die PNOS, nur halt von anderen Behörden (vgl. Artikel) -, in Russland wiederum scheint das Oberste Gericht dafür verantwortlich zu sein, sich unliebsamer Parteien zu entledigen. --Filzstift (Diskussion) 15:53, 13. Nov. 2023 (CET)
Verbieten kann in DE Parteien wohl auch nur das Verfassungsgericht. Abe kann es sein, dass in der Schweiz der NDB ähnlich Aufgaben hat, oder in Austria die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst.--Gelli63 (Diskussion) 16:24, 13. Nov. 2023 (CET)
In den RK für Personen ist die Formulierung: "Als Anhaltspunkt kann dienen ... in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben." Wir sollten hier also nicht so tun, als ginge es um: "Bei einer Erwähnung in einem einzelnen Verfassungsschutzbericht automatisch relevant." Für das zweite sehe ich keinen Anlass. Das erste, also als Argument und Anhaltspunkt für Relevanz, sehe ich eher als gerechtfertigt.--Meloe (Diskussion) 17:17, 13. Nov. 2023 (CET)
Kannst du dich an eine LD erinnern, bei der wir einen gut belegten und geschriebenen Artikel haten, der dieses Kriterium erfüllte und trotzdem gelöscht wurde? Meist war es in der LD dann der Eiertanz und "Anhaltspunkt" als Löschgrund, der dann nicht zog und der Artikel wurde behalten.--Gelli63 (Diskussion) 17:31, 13. Nov. 2023 (CET)
Ich würde in den Abschnitt Parteien ganz unten übernehmen: Klein- und Kleinstparteien, welche diese Kriterien nicht erfüllen, sind relevant, wenn sie in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden namentlich hervorgehoben werden. Ich glaube, das ist als Minimalkonsens sicher möglich. --Kurator71 (D) 17:25, 13. Nov. 2023 (CET)
Nein. "Namentlich hervorgehoben" ist eine schiefe Formulierung. Entweder "namentlich genannt" oder "hervorgehoben". Das erste wäre aus den von Karsten genannten Grpbden nicht sinnvoll. Auf das zweite könnte man sich evtl. einigen, wenn klar ist, dass wieklich substantielle Aussagen gemeint sind. --Zweioeltanks (Diskussion) 17:31, 13. Nov. 2023 (CET)
Das ist die gleiche Formulierung wie bei Personen. Daher namentlich. Aber ich bin bei dir das sollten wir inhaltlich gleich halten. Also der Vorschlag Klein- und Kleinstparteien, welche diese Kriterien nicht erfüllen, sind relevant, wenn sie in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden behandelt werden (nicht nur einmalige Nennung) .--Gelli63 (Diskussion) 17:38, 13. Nov. 2023 (CET)
Da würde ich mitgehen. --Zweioeltanks (Diskussion) 17:42, 13. Nov. 2023 (CET)
Kurator71, Karsten11 udn Co wie sieht es mit eurer Meinung aus? P.S. mich freut an der Diskussion, dass sie zielgerichtet ist. Einen schönen Abend noch. Über Organisationen sollten wir im Nachgang reden, auch diese sind wichtig, sollten aber nicht den angestrebten Konsens hier über Parteien behindern.--Gelli63 (Diskussion) 17:46, 13. Nov. 2023 (CET)
Ich bin jetzt noch einmal die 120 Parteien durchgegangen, die der Bundeswahlleiter führt. Eine solche Änderung der RK betrifft so wenig Parteien, dass eine Spezialregel sowohl unproblematisch als auch überflüssig ist.-Karsten11 (Diskussion) 18:30, 13. Nov. 2023 (CET)
Sind denn nach RK alle diese Parteien die bei der Bundeswahlleiterin Parteiunterlagen hinterlegt haben automatisch relevant? Dann sollen wir auch das gerne in die RK mit aufnehmen.--Gelli63 (Diskussion) 18:37, 13. Nov. 2023 (CET)
Nein, Parteien werden mit der Wahlteilnahme relevant. Diese Liste dient aber dazu Parteien von Nicht-Parteien zu unterscheiden (zumindest für D, in allen 180 anderen Staaten gibt es natürlich abweichende Gesetze).--Karsten11 (Diskussion) 18:46, 13. Nov. 2023 (CET)
Also von mir aus gerne. Dass es wenige Parteien trifft, ist kein Grund, genau das wollen wir ja. Die wenigen Kleinparteien, die herausstechen. --Kurator71 (D) 19:57, 13. Nov. 2023 (CET)
D.h. du wollest mit der Liste nur noch mal selber bstätigen, dass z.B. die Neue Stärke Partei sich nicht nur Partei, sondern eine ist. Danke dafür.--Gelli63 (Diskussion) 10:00, 14. Nov. 2023 (CET)
Wenn es nur wenige Parteien trifft, so kann das doch gut qua Einzelfallentscheid gemacht werden. Dazu braucht es kein eigenes RK-Kriterium.
Man muss dabei auch bedenken, das das Erwähnen durch Verfassungsschutzbehörden ein Relikt aus - jetzt nicht überprüft - 2004 oder 2005 ist und das heute nicht neu in die RK reingekommen wäre, erst gar nicht in den allgemeinen RK#P-Teil. --Filzstift (Diskussion) 22:02, 13. Nov. 2023 (CET)
Es sind ja nicht nur ein paar und wie dargelegt kommt es immer wieder zu LA's auf solche Keinstparteien, die durch das Raster der Parteien RK fallen würden, aber halt durch Beobachtung staatlicher Behörden relevant sind. Wenn wir eh der Meinung sind, dass diese per Einzelfallentscheid behalten werden könne wir es auch für alle verständlich ins Regelwerk aufnehmen. Dann haben diese Info alle Admins und wichtiger alle die einen Artikel schreiben wollen.--Gelli63 (Diskussion) 09:55, 14. Nov. 2023 (CET)
Naja, es sind schon einige, nur eben nicht so viele, dass wir quasi alles und jeden aufnehmen und die WP mit irrelevanten Kleinparteien fluten. Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg sind fünf rechte Klein(st)parteien (plus AfD) gelistet sowie zwei linksextreme. Die dürften im wesentlichen auch in den anderen Ländern genannt sein. Lass es mal in DE zehn sein, dann sind das knapp zehn Prozent aller Parteien. Das halte ich für einen guten Aufnahmeschnitt. Hinzu kommen die sieben Parteien in den Parlamenten. --Kurator71 (D) 12:28, 14. Nov. 2023 (CET)
Also Klein- und Kleinstparteien, welche diese Kriterien nicht erfüllen, sind relevant, wenn sie in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden behandelt werden (nicht nur einmalige Nennung) wäre für Zweioeltanks ok, KArsten meint das wäre unproblematisch (findet es aber auch überflüssig) ist. Kurator und ich sind dafür. Erhebt einer einen begründeten Widerspruch? Das wird wie dargelegt nicht zur Schwemme kommen, schafft aber Klarheit.--Gelli63 (Diskussion) 15:41, 17. Nov. 2023 (CET)
Ich würde es etwas allgemeiner formulieren und in die Aufzählung einreihen:
  • Behandlung in mehreren Publikationen der Verfassungsschutzbehörden. Eine reine Nennung ist nicht ausreichend.
Man könnte noch darüber diskutieren, ob man „mehrere“ durch eine konkrete Anzahl ersetzt, falls uns zweimal nicht ausreicht. --MarcoMA8 (Diskussion) 01:35, 18. Nov. 2023 (CET)
Konsenz in RK überführt.--Gelli63 (Diskussion) 13:19, 22. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Gelli63 (Diskussion) 13:19, 22. Nov. 2023 (CET)

RK Wirtschaftsunternehmen: 1.000 Vollzeitäquivalente

Ich halte das Kriterium so für nicht (mehr) sinnvoll, denn VZÄ sind aus validen öffentlich zugänglichen Quellen nicht zu ermitteln. Was über Jahres- bzw. Konzernabschlüsse zugänglich ist, sind die Mitarbeiter nach Köpfen. Eventuell sollte hierauf umgeschwenkt werden, allerdings mit einer Erhöhung der Anzahl. Für die Ermittlung der Kopfzahl gibt es gesetzliche Regeln, sodass diese durchaus als vergleichbar angesehen werden können. --Siechfred (Diskussion) 13:34, 22. Nov. 2023 (CET)

Praktikabler gestelten finde ich gut, verschärfen aber nicht. Die Unternehmens-RK werden eh schon gerne dafür hergenommen, um möglichst viel zu löschen. -- Chaddy · D 14:04, 22. Nov. 2023 (CET)
Es wird dadurch nichts verschärft. Bei den Köpfen sind nicht nur Vollbeschäftigte gezählt... --Der Tom 15:04, 22. Nov. 2023 (CET)
"allerdings mit einer Erhöhung der Anzahl" klingt für mich schon nach Verschärfung. -- Chaddy · D 15:20, 22. Nov. 2023 (CET)
Einfach nur Vollzeitäquivalente durch Beschäftigte zu ersetzen, wäre kein ernstzunehmender Vorschlag, da dann ansonsten völlig vergleichbare Unternehmen mit einem hohen Anteil Teilzeitbeschäftigte ungerechterweise klar bevorzugt würden.--Meloe (Diskussion) 15:26, 22. Nov. 2023 (CET)
Eine Verschärfung ist das nicht. Wenn ich 1.000 Halbtagskräfte in VZÄ umrechne, sind das 500 Vollzeitbeschäftigte im Sinne der aktuellen RK, damit keine Erfüllung der RKU. Würde man es auf die Kopfzahl ändern, wären die RKU erfüllt. Das käme also ohne Anpassung der zahlenmäßigen Grenze einer Herabsetzung der R-Kriterien gleich. Deshalb meine Anregung, in diesem Fall die zahlenmäßige Grenze hochzusetzen, z.B. auf 1.500. --Siechfred (Diskussion) 15:28, 22. Nov. 2023 (CET)
Deshalb wäre ja die Anpassung der Zahl notwendig, damit die Schwelle etwa da bleibt, wo sie heute schon ist.--Meloe (Diskussion) 15:30, 22. Nov. 2023 (CET)
Darum schrieb ich in meinem Eingangsbeitrag: allerdings mit einer Erhöhung der Anzahl. --Siechfred (Diskussion) 15:31, 22. Nov. 2023 (CET)
Das würde aber beispielsweise einen Stahlkocher, der im Dreischichtdienst fast nur Vollzeitbeschäftigte hat benachteiligen. Dann müsste man nach Branchen differenzieren, was es nicht wirklich einfacher macht.--ocd→ parlons 15:43, 22. Nov. 2023 (CET)
Der dürfte die 100 Mio Umsatz locker reißen, sodass es darauf nicht ankäme. --Siechfred (Diskussion) 15:53, 22. Nov. 2023 (CET)
Okay gut, wenn das keine Verschärfung sein soll werde ich alle entsprechenden LAs (bei denen Bestandsartikel eben wegen der nun höheren geforderten Mitarbeiterzahl gelöscht werden sollen) mit Verweis auf diese Diskussion hier per LAE abbrechen. -- Chaddy · D 17:34, 23. Nov. 2023 (CET)
Ader was, wenn ein Unternehmen nur VZÄ beschäftigt. Dann hat es keine Relevanz im Vergleich zu nem Unternehmen das nur 100 VZA aber nen Haufen Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte hat. --BurningKestrel (Diskussion) 20:51, 22. Nov. 2023 (CET)
Und das wo heute in vielen Branchen rund 20 % Leiharbeiter arbeiten, die nicht mitgezählt werden :-( --K@rl du findest mich auch im RAT 21:31, 22. Nov. 2023 (CET)
Darauf könnte man in einer Löschdiskussion ja hinweisen. Die RK sind Einschluss-, keine Ausschlusskriterien. Wenn ein Unternehmen knapp unter der neuen Grenze bleibe, aber mehr als 1000 Vollzeitbeschäftigte hat, würde vermutlich kein Admin löschen, wenn das in der Diskussion erwähnt würde. -- Perrak (Disk) 21:42, 22. Nov. 2023 (CET)
Nur die werden nirgends Firmenseitig angegeben, denn die gehen die Firmen ja nix an, sie bringen nur Leistung ;-) --K@rl du findest mich auch im RAT 14:11, 23. Nov. 2023 (CET)
Könntr man nicht auch beide RK parallel haben, also dass der Vorschlag umgesetzt wird, aber Unternehmen die darunter liegen, aber trotzdem nach aktuellem Verfahren über 1000 VZÄ haben auch relevant sind? --BurningKestrel (Diskussion) 21:53, 22. Nov. 2023 (CET)
Das Problem ist, dass das VZÄ eine anhand von Belegen schwer zu ermittelnde Statistikkennzahl ist, während die Kopfzahl einfach ausgezählt werden kann. Aber wenn es die Sache vereinfacht, dann von mir aus zusätzlich zu den 1000 VZÄ als Oder-Kriterium die 1.500 MA nach Köpfen. --Siechfred (Diskussion) 07:51, 23. Nov. 2023 (CET)
Da kann man dann gleich einen Bot über die artikel fahren lassen für LA, denn manuell geht es sich in den nächsten paar Jahren nicht aus ;-) --K@rl du findest mich auch im RAT 14:13, 23. Nov. 2023 (CET)
Wieso LA? Hier soll nicht gelöscht werden, es geht darum, das Kriterium zu vereinfachen in Bezug auf die Belegbarkeit. Mit dieser Diskussion lässt sich kein zusätzlicher LA rechtfertigen, die Kriterien, wann ein Unternehmen automatisch als relevant gilt, werden nur ihrem Wortlaut nach geändert, nicht dem Inhalt nach. -- Perrak (Disk) 23:28, 23. Nov. 2023 (CET)
Mag sein, dass das so beabsichtigt ist. In der Praxis wird es aber anders laufen: Die höhere Mitarbeiterzahl wird als gern gesehener Vorwand dienen, um Unternehmensartikel löschen zu lassen, die bisher die Relevanzhürde reißen würden. -- Chaddy · D 23:53, 23. Nov. 2023 (CET)
Aber die Relevanzhürde bleibt doch bestehen, es wird nur eine weitere eingeführt. Alle Artikel die bisher relevant waren, bleiben das. --BurningKestrel (Diskussion) 07:14, 24. Nov. 2023 (CET)
Den Vorschlag, dass die bisherige Relevanzhürde bestehen bleiben soll, lese ich aus der Diskussion bisher nicht heraus. Bzw., okay, Siechfried hat unten jetzt einen Bestandsschutz vorgeschlagen, zu dem es dann aber auch direkt Widerspruch gibt... -- Chaddy · D 15:00, 24. Nov. 2023 (CET)
Bei dem Vorschlag, der gerade in diesem Abschnitt diskutiert wird schon, die beiden oberen Kommentare mit neuen Vorschlägen von Siechfred und mir schreiben von einem Oder-Kriterium kein Ersetzen der RK --BurningKestrel (Diskussion) 15:27, 24. Nov. 2023 (CET)

Alle Unternehmensartikel, die allein auf Grund von 1.000 Mitarbeitern nach Köpfen behalten wurden, sind derzeit akut löschgefährdet. Die VZÄ stehen seit Äonen in den RK, es hat nur niemanden wirklich interessiert, dass Unternehmen in der Regel die Kopfzahl angeben, die man eigentlich in VZÄ hätte umrechnen müssen. Da werden dann schnell aus 1.200 Mitarbeitern nach Köpfen 800 VZÄ (so man es denn tatsächlich berechnen könnte). Da man es aber mangels belegbarer Angaben nicht umrechnen kann, muss die Mitarbeiterzahl nach VZÄ (aktuelle RKU!) streng genommen als unbelegt gelten. Ich würde meinen Vorschlag dahingehend konkretisieren, dass die Anzahl nach Köpfen mit mindestens 1.500 das bisherige Kriterium ersetzt und zusätzlich aufgenommen wird, dass die bei Änderung bestehenden Artikel Bestandsschutz genießen. --Siechfred (Diskussion) 09:32, 24. Nov. 2023 (CET)

Neu berechnen oder neue Berechnungsgrundlage angeben können wir. Bestandsschutz geht prinzipiell nicht. Wenn das Kriterium vorher tatsächlich falsch angewendet worden ist, das aber niemand bemerkt hat, ist das allein kein Grund zu Behalten. Ein Grund wäre es, wenn sich aus einer hier zu beschließenden Änderung dann die Relevanz ergeben würde.--Meloe (Diskussion) 10:03, 24. Nov. 2023 (CET)
Einen Bestandsschutz halte ich für unnötig. Wenn jemand einen LA stellt, weil die RK knapp verfehlt wurden, kann man das diskutieren. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Firma tatsächlich nur 500 VZÄ hat(te) und auch sonst nichts für die Relevanz spricht, warum sollte man den Artikel dann behalten? -- Perrak (Disk) 15:14, 24. Nov. 2023 (CET)
Wenn VZÄ gar nicht sinnvoll ermittelt werden können, warum nicht einafch durch Mitarbeiter ersetzen. Diese Zahl ist meist durch Bundesanzeiger gut belegbar. Verschärfen müssten wir nichts, da für die Beschäftigten es keinen Unterschied macht, ob sie 50% oder 100% beschäftig sind. Wenn es eine sinnvolle Möglichkeit gibt die sog 400 Euro-Beschäftigten, also die nicht soz. Versicherten dabei herauszurechnen wäre ich fachlich mit dabei.--Gelli63 (Diskussion) 17:01, 25. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leider scheint mir eine Umsetzung des Vorschlages im Konsens nicht so ohne weiteres möglich zu sein. Ich setze den Abschnitt daher ergebnislos auf erledigt. --Siechfred (Diskussion) 13:55, 8. Dez. 2023 (CET)

Relevanz Pokerspieler

Ich bin zufällig über diesen Artikel gestoßen Maurice Nass In den Relevanzkriterien steht, dass eine Sportart durch die GAISF anerkannt sein muss. Das Kriterium zieht hier nicht. Gibt es für Pokerspieler spezielle Relevanzkriterien, die greifen und ich übersehen habe? --Bmwtroll (Diskussion) 11:56, 21. Nov. 2023 (CET)

Als Bracelet-Gewinner ist er wohl relevant. Ob das schon irgendwo dokumentiert ist, weiß ich nicht. Du solltest aber beachten, dass die RK Einschluss- und nicht Ausschlusskriterien sind: Wer die umseitig genannten Kriterien erfüllt ist relevant, wer sie nicht erfüllt, ist nicht notwendigerweise nicht relevant. -- Perrak (Disk) 13:56, 21. Nov. 2023 (CET)
Deswegen stelle ich hier die Frage, ohne eine Löschdiskussion anzustoßen, da Poker nirgends erwähnt ist und man könnte z.B. ein Preisgeldminimum festlegen, dass bei Poker sicherlich für relevante Personen in Millionenhöhe liegen könnte und nicht bei Gesamtes Live-Preisgeld 74.568 $ wie hier (sonst sind wir auf Nachwuchssportlerniveau). Aber wie gesagt, meine Diskussion geht nicht um Herrn Nass, sondern ab wann die Relevanz von professionellen Pokerspielern anfängt. --Bmwtroll (Diskussion) 15:20, 21. Nov. 2023 (CET)
Ich hätte schwören können, dass mal etwas zu diesem Thema in den RK stand. Zumindest erinnere ich mich dunkel an ehemalige Diskussionen, bei der Gewinn des Bracelets bei der Hauptveranstaltung als relevanzstiftend galt. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 15:28, 21. Nov. 2023 (CET)

Die DISK hatten wir schon ein paar mal. Bracelet-Gewinner waren dabei imer als Kriterium mit dabei.--Gelli63 (Diskussion) 13:14, 22. Nov. 2023 (CET)

Dann ist es ja geklärt --Bmwtroll (Diskussion) 15:33, 21. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Filzstift (Diskussion) 11:35, 19. Dez. 2023 (CET)

Unternehmensregister & Bundesanzeiger

 Info: von meiner Disk hierher, da es für die Vorderseite relevant ist. --ɱ 23:41, 22. Nov. 2023 (CET)

Keine Ahnung, was du da gemeint hast, aber ein Unternehmensregister ist eben nur für bestimmte Stellen verfügbar: [1]. Einzig das UID-Register (oder Firmenindexe) sind öffentlich. --Filzstift (Diskussion) 17:09, 22. Nov. 2023 (CET)

Das https://www.unternehmensregister.de/ ist öffentlich und oft aktueller als der ebenso erwähnte https://www.bundesanzeiger.de – Wird deutlich, wenn man den von mir mitgelieferten Link Unternehmensregister aufruft, dass es dabei nicht um das Schweizerische geht. Und das gehört eigentlich auf Wikipedia_Diskussion:Relevanzkriterien --ɱ 17:52, 22. Nov. 2023 (CET)
Wenn du das rein haben willst, musst du auf WD:RK gehen und die Leser überzeugen, warum da was reinkommen soll, das Leser hierzulande irritiert. --Filzstift (Diskussion) 22:33, 22. Nov. 2023 (CET)
Ach und Bundesanzeiger als ebenso Deutschland irritiert dich nicht? Mit dem Link Unternehmensregister wird doch deutlich, dass es sich um das deutsche handelt. Was ist denn daran falsch zu verstehen? Sinnlose Blockiererei. --ɱ 22:36, 22. Nov. 2023 (CET)
Nein, den Begriff "Bundesanzeiger" gibt es in Ö und CH nicht, daher ist das nicht irritierend (allerdings suboptimal). Unternehmensregister, nicht Unternehmensregister (Deutschland) heisst der Artikel. --Filzstift (Diskussion) 22:39, 22. Nov. 2023 (CET)
Es ist so, dass die neuesten Abschlüsse im Bundesanzeiger nicht vorhanden sind, im Unternehmensregister jedoch schon, so zum Beispiel bei AllDent Holding oder Skaylink. Von daher wäre es sinnvoll, auch auf dieses zu verweisen – aber du störst dich ja an Begrifflichkeiten? --ɱ 23:39, 22. Nov. 2023 (CET)
Das deutsche Unternehmensregister neben dem Bundesanzeiger aufzuführen wirkt auf mich sinnvoll. Klarzustellen, dass es sich dabei um Beispiele aus Deutschland handelt, ebenso. Wieso nicht beides tun? Ich würde außerdem direkt auf die relevanten Websites verlinken, statt auf Wikipediaartikel:
  • einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen, wobei insbesondere die Angaben im deutschen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister oder vergleichbaren Publikationen anderer Länder zu berücksichtigen sind, oder
--MarcoMA8 (Diskussion) 01:19, 23. Nov. 2023 (CET)

Statt deutsche Beispiele zu nehmen, das internationalisieren - das hier ist nicht die Deutschlandwikipedia, auch wenn einige das so sehen wollen (das Problem ist, dass ein gleicher Begriff in einem anderen Staat eine andere Bedeutung hat): einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen, wobei insbesondere öffentliche Register oder Publikationen zu berücksichtigen sind. --Filzstift (Diskussion) 07:46, 23. Nov. 2023 (CET)

Am Rande: Durch das DiRUG wurden in DE die Publizitätspflichten ab 2022 auf das Unternehmensregister delegiert, weshalb man im Bundesanzeiger nix neues mehr findet. Die alten Daten sind aber ebenso wie die neuen im Unternehmensregister abrufbar, also könnte m.E. der Verweis auf den Bundesanzeiger ganz raus. --Siechfred (Diskussion) 07:59, 23. Nov. 2023 (CET)

Vorschlag: * einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen, wobei insbesondere öffentliche Register (wie das deutsche Unternehmensregister) u.ä. Publikationen zu berücksichtigen sind.
Das berücksichtigt Siechfreds Hinweis, dass der Bundesanzeiger irrelevant geworden ist und enthält Filzstifts Verallgemeinerung mit einem besseren Link (Handelsregister ist aussagekräftiger für Europa anstatt Unternehmensregister) sowie MarcoMA8s Hinweis auf unternehmensregister.de. @Filzstift: Es geht nicht um „Deutschlandwikipedia”; sondern darum, dass wir es tagtäglich mit einer Flut an werblichen Edits von PR-Accounts zu tun haben, mehrheitlich aus Deutschland (vgl. einen Blick ins WD:UmbS) – daher halte ich es für wichtig, den LD-Mitarbeitern ein funktionierendes Werkzeug mit an die Hand zu geben. --ɱ 10:42, 23. Nov. 2023 (CET)
Mit diesem Formulierungsvorschlag gehe ich einverstanden, denn so ist es unmissverständlich, danke dafür (nur scheint da ein oder zu fehlen). --Filzstift (Diskussion) 11:25, 23. Nov. 2023 (CET)
Meinst du das zum Schluss oder anstelle des u(nd) ä(hnliche) aus deinem Vorschlag? --ɱ 12:20, 23. Nov. 2023 (CET)
Von meiner Seite her auch Pro. Mehr und eindeutigere Informationen, als ich das oben hinbekam. --MarcoMA8 (Diskussion) 13:36, 23. Nov. 2023 (CET)
Ich denke, das "wie" impliziert bereits, dass das ein Beispiel ist, also etwa so?:
* einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen, wobei insbesondere öffentliche Register (wie das deutsche Unternehmensregister) oder Publikationen zu berücksichtigen sind.
--Filzstift (Diskussion) 14:16, 23. Nov. 2023 (CET)
Das finde ich jetzt nicht ganz so gelungen. Was sollen das für Publikationen sein? Zeitungsartikel? Bücher? Jahresberichte? Hochglanzbroschüren zum Börsengang? Vorher bezog sich der Begriff auf Register-äquivalente Verzeichnisse, die jetztige Formulierung scheint mir recht schwammig, so dass ich lieber beim "u.ä." bleiben würde. --muns (Diskussion) 14:48, 23. Nov. 2023 (CET)
ack. —Filzstift (Diskussion) 15:11, 23. Nov. 2023 (CET)

Der Halbsatz "wobei insbesondere die Angaben im Bundesanzeiger u. ä. Publikationen zu berücksichtigen sind" ist mMn sogar falsch platziert, denn auch die Mitarbeiterzahl sollte doch belegt werden. Mein Vorschlag wäre, ihn hier rauszunehmen und in eine Fußnote zu legen, auf die sowohl bei den Mitarbeiterzahlen als auch beim Umsatz verwiesen wird. In der Fußnote hätten wir dann den Platz, ggf. auch länderspezifisch auf amtliche Quellen zu verweisen. Grüße --Okmijnuhb 08:22, 24. Nov. 2023 (CET)

Wie wäre ein abbindender Satz am Ende wie "Die Angaben zu Umsatz und Beschäftigten sind durch geeignete Veröffentlichungen, insbesondere in öffentlichen Registernt (wie das deutsche Unternehmensregister) oder vergleichbaren Publikationen [Verzeichnissen] zu belegen."?
Ganz allgemein finde ich es i.Ü. legitim, für die deutschsprachigen Länder eine spezifische Quelle exakt vorzugeben. Das machen wir in anderen Bereichen auch, bei Unternehmen z.B. wird ja explizt auf die Börsensegmente in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verwiesen. Es ist ja nunmal Fakt, dass sich die deutschsprachige Wikipedia in hohem Maße mit Wissen aus den deutschsprachigen Ländern befasst, ohne natürlich andere Regionen dieser Welt vernachlässigen zu wollen. --muns (Diskussion) 13:52, 24. Nov. 2023 (CET)
Jepp, Grüße --Okmijnuhb 18:43, 24. Nov. 2023 (CET)

Vorschlag, der dies mit berücksichtigt in Kombination mit dem Halbsatz, der oben schon Zustimmung gefunden hat:

* mindestens 1000 [[Vollzeitäquivalent|Vollzeitmitarbeiter]] haben ''oder''
* einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro ([http://www.wolframalpha.com/input/?i=100000000+euro umrechnen]) vorweisen, ''oder''
[...]
Die Angaben zu Vollzeitmitarbeitern und Jahresumsatz sind durch geeignete Veröffentlichungen in [[Handelsregister|öffentlichen Registern]] (wie das deutsche [https://www.unternehmensregister.de Unternehmensregister]) und ähnlichen Publikationen zu belegen.

Meinungen? --ɱ 14:50, 27. Nov. 2023 (CET)

Kein Widerspruch nur der Hinweis darauf, dass die Welt nicht so einfach ist. Wir haben das Thema in Portal:Wirtschaft/Richtlinien#Umsatz tiefer ausgearbeitet. Darauf zu verlinken, statt hier zu verfeinern, ist eine Alternative.--Karsten11 (Diskussion)
Mir ist die Formulierung "Die Angaben zu Vollzeitmitarbeitern und Jahresumsatz sind durch geeignete Veröffentlichungen in öffentlichen Registern (wie das deutsche Unternehmensregister) und ähnlichen Publikationen zu belegen" gleichzeitig zu einschränkend und zu schwammig: Man kann sie einerseits so lesen, dass nur Belege aus öffentlichen Registern zulässig seien - was je nach Staat vielleicht ein Ding der Unmöglichkeit ist, so dass man dann doch z.B. auf einen Geschäftsbericht des Unternehmens zurückgreifen muss. Die jetzige Formulierung mit "insbesondere ... zu berücksichtigen" ist mir lieber, da sie bevorzugte Belege nennt, aber andere nicht ausschliesst. Und dann ist jedoch die Rede von "ähnlichen Publikationen", was mir zu ungenau ist; wann ist eine Publikation "ähnlich"? (auch schon in der jetzigen Fassung der RK mit "u. ä. Publikationen" ein Problem)... Gestumblindi 22:14, 4. Dez. 2023 (CET)
Dann nehmen wir doch "vergleichbare" Publikationen, wie es oben bereits mehrfach vorgeschlagen wurde. Im Zweifel wäre es dann Aufgabe des Autors (in einer LD), die Vergleichbarkeit auch darzustellen oder zu belegen. --muns (Diskussion) 09:57, 7. Dez. 2023 (CET)

Ich habe das mal umgesetzt. --ɱ 21:34, 18. Dez. 2023 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --muns (Diskussion) 09:06, 4. Jan. 2024 (CET)|Wurde gem. Disk. hier umgesetzt.

Relevanzkriterien Skisprungschanzen

Eigentlich dachte ich immer die RK für Skisprungschanzen wären offiziell. Nun wurde ich belehrt, dass dem nicht so ist, weil die Festlegenden vom Portal:Wintersport sie nie festgeschrieben haben, sondern nur in archivierten Diskussionen ausgearbeitet (am Ende der verlinkten Disk. habe ich die Ergebnisse zusammengefasst). Könnte man diese Definition in die RK, vielleicht auch als Zusatz bei den Wintersportlern übernehmen. Es wäre hilfreich, sich bei den, durch die Geschichte, meist längeren Artikeln auf anerkannte RK stützen zu können. --BurningKestrel (Diskussion) 11:24, 7. Nov. 2023 (CET)

a.) Warum bräuchte es Spezial-RK? Das Portal scheint das ja nie so brennend gefunden zu haben, um solche auszuformulieren. Und vor über zehn Jahren eingeschlafene Diskussionen sind keine gute Grundlage.
b.) Die Dinger sind doch Bauwerke. Die national größte Schanze dürfte "ungewöhnlich in Hinsicht auf Bauform, Größe, Erscheinungsbild, Baukonstruktion" im Sinne der Bauwerks-RK sein. Austragungsorte internationaler Wettbewerbe dürften auch von (Sport)historischer Bedeutung im Sinne der Bauwerks-RK sein.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 05:59, 8. Nov. 2023 (CET)
Ok, mir wurde nur gesagt, ich könnte mich nicht darauf stützen, weil die nirgendwo geschrieben, sondern nur als Diskussionen festgehalten wurden, deshalb wollte ich das nachholen, aber wenn alles abgedeckt ist, ist auch gut --BurningKestrel (Diskussion) 06:47, 8. Nov. 2023 (CET)
Du kannst dich tatsächlich nicht darauf stützen. Aber dennoch dürften alle größeren Skisprungschanzen relevant sein, wenn dort internationale Wettbewerbe ausgetragen wurden, sowieso. bei kleinen oder heute nicht mehr vorhandenen Sprungschanzen wird es auf Entscheidungen im Einzelfall hinauslaufen.--Meloe (Diskussion) 08:08, 8. Nov. 2023 (CET)
Drauf stützen als Einschlusskriterium nicht wirklich, aber idR ist es so, dass sich im Zweifel Admins auch an RK orientieren, wenn sie das einhellige Meinungsbild eines Portals (also der geballten Sachverständnis) darstellen. Aber verlassen kann man sich erst darauf, wenn die Kriterien in die RK überführt würden. Aber hattest du/bzw. gab es in der letzten Zeit Probleme mit der Relevanz von solchen Anlagen?--Gelli63 (Diskussion) 15:46, 13. Nov. 2023 (CET)
Ein Skisprungschanzenartikel von mir wurde wegen "zweifelhafter Relevanz" nicht für den asiatischen Monat angenommen, hat mich geärgert, weil ich glaubte mich auf die verlinkten RK berufen zu können, so habe ich herausgefunden, dass die nicht zählen. --BurningKestrel (Diskussion) 17:50, 13. Nov. 2023 (CET)
Es kommt halt immer darauf an. Wenn es keine Infos zur Geschichte gibt, schreibe ich solche Artikel auch seltener. Ich hatte nur im Kontext der Anerkennung zum asiatischen Monat eine Diskussion über die Relevanz des Samjiyon Ski Jump --BurningKestrel (Diskussion) 08:54, 8. Nov. 2023 (CET)
es wird kaum eine größer Sprungscchanze geben, die nicht ortsbildprägend ist/war.--Gelli63 (Diskussion) 09:10, 8. Nov. 2023 (CET)
Sehe ich auch so, sie sind entweder ortsbildptägend oder halt in dem Land etwas besonderes. --BurningKestrel (Diskussion) 11:30, 8. Nov. 2023 (CET)
So bitter es ist: sauber definierte Einschlusskriterien gibt es für Skisprungschanzen und -stadien nicht. Da gilt dasselbe wie für Fußballstadien: Es kommt auf den einzelnen Artikel an. Als Orientierung dürften die Schanzananlagen, auf denen internationale Wettkämpfe ausgetragen wurden, relevant sein. Und ich habe auch keinen Artikel in Erinnerung, der gelöscht wurde, wenn eine solche Anlage gut recherchiert und sauber belegt auch sprachlich solide gut abgehandelt wurde. Weil die Bauwerke für sich genommen schon hinreichend selten und singulär sind, sehe ich die Dringlichkeit formaler RK schon deshalb nicht so hoch. --muns (Diskussion) 18:03, 13. Nov. 2023 (CET)

Relevanzkriterien On Demand Video / Youtube / Twitch etc.

Da mir mal wieder dieses, in unserer jetzigen Onlinewelt, große Themengebiet absolut keine RK hat - sollten wir das nicht mal langsam in die Wikipedia bekommen? Weil macnhmal glaube ich, das wir die Wiki durchaus von Löschanträgen und verbitterten Löschdiskussionen entschlagen können, wenn man diese Publikationsart endlich auch mal in den RK's festhält. --Adtonko 18:53, 23. Nov. 2023 (CET)

Ach ja? Schlag welche vor, dann können wir darüber diskutieren. Das war und ist das Problem dabei.--Meloe (Diskussion) 07:51, 24. Nov. 2023 (CET)
Sehe ich auch so, jedoch gab es schon so viele Diskussionen, dass viele keine Lust mehr haben zu diskutieren und lieber bei der inoffiziellen Regelung "Ab 1 mio. Diskutieren wir, wenn gute Quellen vorhanden sind". Das würde ich auch so behalten, aber zumindest einführen, dass 2 Mio. Abos + 2 vorhandene unabhängige Quellen (müssen Artikel sein) Relevanz stiften. --BurningKestrel (Diskussion) 07:54, 24. Nov. 2023 (CET)
Die Zahlen könnte man je nach Diskussion auch verschieben --BurningKestrel (Diskussion) 07:55, 24. Nov. 2023 (CET)
Und wenn man dieses Kriterium aufnimmt, sollte man auch die 1 mio. Regelung aufschreiben, um niemanden abzuschrecken (es sind immer noch Einschlusskriterien) --BurningKestrel (Diskussion) 07:58, 24. Nov. 2023 (CET)
Das Kriterium als Faustformel leistet gute Dienste. Als ausformuliertes Relevanzkriterium ist es zu gegenwartsverhaftet. Problem ist, dass diese Zahlen nicht irgendwie offiziell erhoben und nicht dokumentiert werden. Wenn, sagen wir, in fünf Jahren jemand Löschantrag auf einen Blog, Youtube- oder Tiktok-Star stellt, müssten wir herausfinden, ob der damals eine Million Follwer hatte (was ja reichen würde, weil Relevanz nicht vergeht). Wenn das nicht mehr belegbar ist, müsste ggf. gelöscht werden. Auf entsprechende Löschdiskussionen würde sich wohl niemand freuen.--Meloe (Diskussion) 08:28, 24. Nov. 2023 (CET)
Warum ich das in den RKs ahben möchte, ist tatsächlich ein LK. Es geht dabei um rein auf VoD-Plattformen erschienene Serien, nicht um Youtuber oder Twitch Influencer - das ist noch mal eine ganz andere Kategorie.
Ich erinnere mich an mehr wie eine Diskussion wo man für solche Serien die RK#Serien herangezogen hatte, aber mit Vehemenz dagegen agumentiert wurde, das solche (billig) Produktionen, weil sie nur von einer Internetpersönlichkeit stammen, nicht als Serie gewertet werden können.
Das betrifft in gewisserweise nämlich auch Netflix, Paramount+, Disney+ und wie sie inzwischen alle heißen - das ist Video On Demand und das ist in keiner unerer RKs drin.
Das wir Belege für die Relevanz brauchen steht doch außerhalb der Diskussion, es geht darum das wir überhaupt einfach mal formulieren.
Nach der 1 Mio. Abo. regelung, wären derzeit ~ 400 Channel relevant für die Wiki, alleine aus dem deutschsprachigen Raum. (vgl. SocialBlade)
Ihr habt keien Lust auf diese Löschdiskussionen, sie kommen aber jetzt schon auf. --Adtonko 12:30, 24. Nov. 2023 (CET)
Sie kamen schon immer. Allerdings war es unabsichtlich wohl kontraproduktiv was du geschrieben hast, wegen eines LK die RK zu ändern wird nicht gerne gesehen. --BurningKestrel (Diskussion) 12:47, 24. Nov. 2023 (CET)
Youtube, Instagram TikTok und co. sind ein derart schnelllebiges Medium, dass eine reine Definition über Followern nicht reicht. Früher hatten wir mal von 400.000 geredet. 1.000.000 waren vor über 3 Jahren im Gespräch. Dadurch, dass diese Channels und Medien Jahr für Jahr für Jahr abrufbar sind, steigen diese Zahlen natürlich kontinuierlich. Von Karteileichen oder käufliche Klicks ganz zu Schweigen. Da muss etwas Handfesteres und Sichereres her. Meine Meinung geht ja eher da hin, dass wir hier ein wenig nach den RK für Webseiten schielen: z. B. wenn ein Channel wissenschaftlich behandelt wurde, Gewinn relevanter Preise, nachweisbar in den Top 5 eines Jahres. Ansonsten verweise ich auf die bisher fruchtlosen Versuche: Wikipedia:Relevanzkriterien/Register#Youtube. Ich befürchte, das ganze ist ein Thema, auf das sich nur sehr schwer geeinigt werden kann und im Endeffekt nur über ein sehr gut ausgearbeitetes MB geht. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 13:22, 24. Nov. 2023 (CET)
Zu den gekauften Klicks: Deshalb der Vorschlag mit den unabhängigen Artikeln, diewerden wohl kaum von Bots geschrieben. Dazu denke ich, dass es ab solchen Mengen sehr teuer wäre Klicks und Abonennten zu kaufen. --BurningKestrel (Diskussion) 15:30, 24. Nov. 2023 (CET)
ICh will nicht wegen einem LK die RK ändern, ich möchte etwas haben, womit ich diese Löschdiskussionen in einen Rahmen bekomme. Das ein LK der ausschlagegebende Grunde dafür ist, ist eigentlich eine normale Sache. Aber am Status Quo nichts ändern wollen, weil man sich ja damit auseinandersetzen müsste das die LD sich teilweise ad adsurdum führen, das ist Stagnation. --Adtonko 13:27, 24. Nov. 2023 (CET)
Ich denke schon, dass es einen qualitativen Unterschied zwischen Netflix und Youtube gibt: Ersteres ist eine kostenpflichtige Plattform, deren Angebot nach kaufmännischen und redaktionellen Kriteren zusammengestellt wird. Letzteres ist ein offenes Format, in dem quasi jeder ohne wesentlichen Auswahlprozess seine Inhalte anbieten kann. --muns (Diskussion) 13:55, 24. Nov. 2023 (CET)
Wurde schon in LDs dazu genutzt um ganze Serien die auf Paramount+ waren löschen zu lassen, weil auf diese ja nicht die RK für Serien angewendet werden können.
Youtube bietet auch kostenpflichtig Filme an. Und ist damit irgendwo bei Amzon Prime Video mit Extra zu verorten. Es gibt einen freien Teil, auf dem jeder hinz udn kunz seinen schmarn hochladen kann, aber es gibt halt auch den kurratierten teil, für den man so oder so zahlt --Adtonko 14:11, 24. Nov. 2023 (CET)
Dass irgendjemand für Geld Filme zum Herunterladen anbietet, reicht für eine Relevanz dieser Inhalte gewiss nicht hin. Und Löschdiskussionen wird es mit neuen Kriterien, wie auch immer sie aussehen würden, immer noch geben. Ende der Löschdiskussionen wäre, wenn nichts mehr gelöscht würde. Bisher haben wir immer noch keine Vorschläge, wie das gehen soll.--Meloe (Diskussion) 16:10, 24. Nov. 2023 (CET)
Der kostenpflichtige Teil von Youtube, den Adtonko meint, funktioniert meines Wissens im Prinzip genauso wie alle anderen Streamingplattformen/Online-Videotheken auch (dementsprechend gibt es dort auch eine ähnliche Auswahl). -- Chaddy · D 20:04, 24. Nov. 2023 (CET)
Genau den Teil meine ich. --Adtonko 16:56, 27. Nov. 2023 (CET)
Die RK für Filme und Serien sind in den 2000ern stecken geblieben und im Jahr 2023 völlig weltfremd. Wir sollten uns da dringend mal dran machen, endlich die RK an die Realität anzupassen. -- Chaddy · D 20:06, 24. Nov. 2023 (CET)
Na und? Wissen wir. Und nun? Hast du einen Vorschlag, den die Community mittragen würde?--ocd→ parlons 20:09, 24. Nov. 2023 (CET)
Mag schon sein. Hast Du einen praktikablen Vorschlag? -- Perrak (Disk) 20:10, 24. Nov. 2023 (CET)

Streaming ist etwas anderes als Video-on-Demand (ich muss bei Netflix, Disney+, Apple+, Hule etc. nicht für jedes aufgerufene Video zahlen. Wie wäre es mit "Filme und Serien die von Streamingdiensten mit mindestens 100 Millionen Kunden weltweit produziert und angeboten wurden" als RK?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 05:17, 25. Nov. 2023 (CET)

Paramount hat 63,4 Millionen. Das ist also schon mal eine untaugliche Zahl. Immerhin erscheinen dort exklusive A-Produktionen und keine YouTube-LetsPlays. --Gripweed (Diskussion) 11:06, 25. Nov. 2023 (CET)
Hulu hat übrigens nur 48,5 Millionen und Apple+ 33,6 Millionen. Wenn das also ein Kriterium für die von dir genannten Plattformen sein sollte, dann hättest du dich vielleicht vorher mit den Zahlen auseinandersetzen sollen. --Gripweed (Diskussion) 11:11, 25. Nov. 2023 (CET)
Ich kann mit gut mit der Idee anfreunden, dass Filme und Serien, die der Öffentlichkeit zum Streaming angeboten werden, von ihren Produzenten Relevanz verschafft bekommen, wenn die Produzenten selber nach WP:RK#U (nicht nur nach WP:RK#Allgemein und über öffentliche Aufmerksamkeit, sondern definitiv nur nach den RK#U-Wirtschaftskennzahlen) relevant sind. Dies würde nach derselben Logik funktionieren, wie die, nach der Buchautoren relevant werden, wenn ihre Belletristikwerke eigenwirtschaftlich tätige und hier relevante Verlage überzeugen. Meinungen dazu? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:13, 25. Nov. 2023 (CET)
Die kann man ja in einer Diskussion beliebig korrigieren, wir klnntenauch 50 oder 70 Mio. sagen --BurningKestrel (Diskussion) 15:59, 25. Nov. 2023 (CET)
10 Mio, 100 Mio ist, wie weiter unten beschrieben viel zu hoch gegriffen - oder geht es dir hier um 100 Millionen Aufrufe über das ganze Streaming angebot hinweg? --Adtonko 16:57, 27. Nov. 2023 (CET)

Eigentlich müssten zu diesem Thema verschiedene, klar getrennte Diskussionen geführt werden, da auch unterschiedliche Bereiche der RK betroffen sind:

  • Relevanz von Serien oder Filmen, die nur auf Video-on-Demand/Streaming-Plattformen erschienen sind (darum geht es dem Threaderöffner offenbar gerade).
  • Relevanz von Kanälen (ein grosser YouTube-Kanal z.B. kann eine grössere Reichweite haben als so mancher kleine Fernseh- oder Radiosender).
  • Relevanz von Personen in diesem Bereich - YouTuber, Streamer, Podcaster; Schauspieler, die nur auf solchen Plattformen auftreten?
  • Weiteres?

Grundsätzlich würde ich lieber davon abkommen, Relevanzkriterien festzuschreiben, die auf fixen Zahlenwerten basieren. Sie sind zwar einfach handzuhabende Einschlusskriterien, aber mit den bereits vorhandenen RK dieser Art wurden wir ja auch nicht recht glücklich. Man denke etwa an das Vier-Bücher-Kriterium für Sachbuchautoren. Dadurch werden etwa objektiv recht unbedeutende Ratgeberautoren ohne nennenswerte Rezeption automatisch und zwingend relevant, während wir uns bei Leuten, die ein vieldiskutiertes Buch veröffentlicht haben, aber nur dieses eine - oder zwei, oder drei - unter Umständen noch lange streiten. Gestumblindi 14:45, 25. Nov. 2023 (CET)

Autoren vieldiskutierter Bücher kommen zumeist über Rezensionen und Perlentaucher rein. Aber das ist hier nicht das Thema. Über die Zahlen von Streamingkunden kann man gerne verhandeln.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 00:37, 26. Nov. 2023 (CET)
Ich würde halt lieber gar nicht erst über "Zahlen verhandeln", sondern gerne überlegen, ob in diesem Bereich Kriterien möglich wären, die ohne fixe Zahlenwerte auskommen. Vielleicht halt auch z.B. für gestreamte Serien festschreiben, dass Rezeption in renommierten Medien relevanzerzeugend ist? Gestumblindi 12:07, 26. Nov. 2023 (CET)
Bei Computerspielen hat sich das Kriterium „3 Artikel in Fachmedien“ gut bewährt, wobei Artikel in der Allgemeinpresse in der Regel auch gewertet werden. Allerdings gibt es da auch eine lebhafte Landschaft an Magazinen, ob gedruckt oder online. Für Filme und Serien der Phantastik fallen mir spontan genug Veröffentlichungen ein, dass dieses Kriterium sich gut übernehmen ließe. Ich habe aber keine Ahnung, ob das für Liebeskomödien, Krimis o. Ä. funktionieren würde... --MarcoMA8 (Diskussion) 04:29, 27. Nov. 2023 (CET)
Genau, mir persönlich ist es (gelinde gesagt) egal, welcher Streamer/Youtuber momentan eine Internetpersönlichkeit ist. Sei es Gronkh oder PewDiePie (die beide inzwischen durch andere Dinge wie ihre Let's Plays relevant sind). Es geht halt darum das VoD/Streaming und auch die dort vorhanden Serien endlich mal eine RK bekommen.
  • Bei den Serien/Filmen wäre ja ähnlich der RK#Serien / RK#Filme zu verfahren. (mMn Sinnvoll)
  • Bei Kanälen wäre zu erwägen diese wie einen Fernseh/Hörfunk-Sender zu bewerten, einige Youtube Kanäle oder Twitch Streamer haben eine höhere Reichweite in Deutschland als ARD, ZDF und die ProSiebenSat1 Gruppe zusammen an einem Abend hinbekommen.
  • Da es Medien-Ersteller gibt, die besseren Journalismus betreiben als die hier (öfters) angepriesenen Qualitätsmedien, sollte auch hier je nach Art des Kanals Rk#Journalisten, RK#Schauspieler oder vergelicbraren heranziehbar sein.
--Adtonko 17:07, 27. Nov. 2023 (CET)
Reined VoD bieten u U. auch Amateurvideos ohne Relevanz an, sind im Grunde virtuelle Videotheken. Streamingdienste sind da anders zu bewerten, eher wie Fernsehsender. Daher meine obiger auf Streaming beschränkter Vorschlag.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 21:20, 28. Nov. 2023 (CET)
Die Unterscheidung scheint mir so nicht passend. Du willst "Streaming" und "Video on demand" oben mit "Ich muss bei Netflix, Disney+, Apple+, Hule etc. nicht für jedes aufgerufene Video zahlen", das musst du bei YouTube oder Vimeo aber auch nicht (wobei diese Plattformen aber auch Bezahlinhalte im Angebot haben). Gestumblindi 01:50, 29. Nov. 2023 (CET)
Eben, YouTube & co sind noçhmal was anderes: Platform. Da kommen wir durch Follower/Downloads ran.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 15:53, 29. Nov. 2023 (CET)
Youtube lässt dich eben nicht einfach downloaden, sondern du musst für deine 'Offline' Inhalte mindestens einmal alle x Tage online gewesen sein. --Adtonko 16:41, 29. Nov. 2023 (CET)
Willst du ernsthaft Youtube-Videos für perse relevant erklären?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 05:57, 8. Dez. 2023 (CET)
Nein? --Adtonko 21:21, 14. Dez. 2023 (CET)