Wikipedia:Meinungsbilder/Benutzersperren - Entsperrverfahren

Dieses Meinungsbild soll die folgenden Fragen beantworten:

  • Soll das hier vorgeschlagene Verfahren eingeführt werden, so dass die Wikipedia-Gemeinschaft über die Aufhebung langdauernder oder unbegrenzter Benutzersperren entscheiden kann, die sie selbst eingesetzt hat? (Hauptfrage (A))
    Wenn ja:
  • Welche Mehrheit ist nötig, um eine Benutzersperre aufzuheben, die auf einer Entscheidung der Community beruht? (Verfahrensfrage (B))

Hintergrund dieses Meinungsbilds

Status quo

Benutzer, deren Account nach Abstimmung der Wikipedia-Gemeinschaft in einem Benutzersperrverfahren gesperrt wurde, haben bisher nur die Möglichkeit, beim Schiedsgericht um Entsperrung zu bitten.[1] Eine etablierte basisorientierte Möglichkeit, von der Gemeinschaft selbst eingesetzte, lange oder unbegrenzte Benutzersperren aufzuheben – vergleichbar dem Gegenstück „Benutzersperrverfahren“ – gibt es bisher nicht.

Es gab in den vergangenen fünf Jahren zwei Fälle, in denen Benutzer nach Benutzersperrverfahren beim Schiedsgericht um Entsperrung ihrer Accounts baten.[2] In beiden Fällen war die Annahme des Verfahrens und die Entscheidung des Schiedsgerichts umstritten.[3]

Bei Sperren durch Administratoren gab es im Laufe der vergangenen Jahre mehrere, unterschiedlich aufgebaute Versuche, die Richtlinien des Benutzersperrverfahrens quasi „umgedreht“ auch zur Entsperrung von Benutzerkonten zu verwenden.[4] Zu unumstrittenen Regelungen führte keiner der Versuche, im Gegenteil: Weil belastbare Richtlinien fehlen, die einen Konsens über ein Community-basiertes Entsperr-Verfahren beinhalten, kam es in jedem Einzelfall zu sehr kontroversen Verfahrensdiskussionen und viel Ärger. Es hat sich auch keine breit akzeptierte „Musterlösung“ herausgebildet, auf die sich bei einem neuen Fall zurückgreifen ließe.

Vordiskussionen

Direkte Vordiskussionen liefen auf der Diskussionsseite von Wikipedia:Benutzersperrung/Sarcelles2 (was den Anlass zu diesem MB gab) und bei einem jüngst gescheiterten Meinungsbild zum selben Thema (siehe Wikipedia:Meinungsbilder/Entsperrrichtlinie2; dort sind auf der Diskussionsseite auch die wichtigsten früheren Diskussionen verlinkt). Der dort in den Stimmkommentaren und auf der Diskussionsseite geäußerten Kritik soll im hier vorgelegten Meinungsbild Rechnung getragen werden:

Es wird zwischen Sperre durch einen Administrator und Sperre durch Entscheidung der Community unterschieden. Mit Sperren durch einen Admin befasst sich Wikipedia:Meinungsbilder/Benutzersperren - Entsperrverfahren nach Adminentscheid.

Hinweise zur Auswertung dieses Meinungsbilds

Dieses Meinungsbilds soll – wenn es erfolgreich ist – eine breite Zustimmung der Community zum vorgeschlagenen Verfahren ausdrücken. Dies bedeutet für die Auswertung dieses Meinungsbilds:

  • Zusammenhang der Fragen: Es werden Vorschläge zu einer Hauptfrage (A) und einer Verfahrensfragen (B) vorgelegt. Die Abstimmung zu der Verfahrensfrage wird nur dann ausgewertet, wenn die Hauptfrage mit Zweidrittel-Mehrheit befürwortet wird.
  • Gültigkeit des Meinungsbilds: Ein Vorschlag des Meinungsbildes ist gültig, wenn die Zahl der Stimmen für diesen Vorschlag größer ist als die Gesamtzahl aller Stimmen dagegen bzw. zum Alternativvorschlag (einschließlich Ablehnungen zu diesem Vorschlag). Ist dies nicht der Fall, bleibt der Status quo (s. o., „Hintergrund“) erhalten.[5]
  • Qualifizierte Mehrheit in der Hauptfrage: Der Vorschlag der Hauptfrage ist nur dann angenommen, wenn die Zahl der Stimmen zu diesem Vorschlag mindestens doppelt so groß ist (Zweidrittel-Mehrheit) wie die Zahl der Stimmen dagegen.
  • Einfache Mehrheit in der Verfahrensfrage: Es gilt der Vorschlag der Verfahrensfrage als angenommen, der die Mehrheit der Stimmen erreicht.
  • Enthaltungen: Enthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.

Verfahrensregel zu Teilnahme und Ablehnung eines Vorschlags: Jeder stimmberechtigte Benutzer kann eine oder mehrere der hier vorgelegten Fragen (A und B) wegen Verfahrensmängeln ablehnen. Ablehnung einer Fragestellung und Teilnahme an der Abstimmung zu dieser Frage ist nicht gleichzeitig möglich. Alle solchen doppelten Stimmen werden vor der Auswertung gestrichen.

Abstimmung

Das Meinungsbild hat noch nicht begonnen, bitte noch nicht abstimmen!

Das Meinungsbild läuft zwischen dem 15. Mai 2009 12:00 Uhr und dem 29. Mai 2009 12:00 Uhr. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.

Kurze Begründungen zur Stimmabgabe sind erwünscht; Anmerkungen und Nachfragen zu Begründungen bitte auf der Diskussionsseite posten.


Hauptfrage (A): Einführung eines Community-Entscheids bei von der Community eingesetzten Benutzersperren

Vorschlag zur Abstimmung
Fall

Community-Sperre: Nach Entscheidung der Community wurde für ein allgemein stimmberechtigtes Benutzerkonto eine Blockade eingesetzt, und diese dauert zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens ein Jahr an, und mindestens ein halbes Jahr ist seit der Einsetzung der Sperre vergangen (zwingende Voraussetzungen).

Zulässigkeit des Antrags
  • Der Antrag kann nur vom gesperrten Benutzer selbst – mit einer Sockenpuppe oder als IP – gestellt werden. Der gesperrte Benutzer darf sich an der Diskussion beteiligen. Dies allein stellt bis zur Erledigung des Verfahrens keinen Sperrgrund aufgrund Sperrumgehung dar.
  • Die Annahme des Antrags zur Abstimmung muss durch mindestens 15 allgemein stimmberechtigte Benutzer innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Unterschrift befürwortet werden.
  • Ein Wiederholungsantrag zur selben Benutzersperre kann frühestens ein Jahr nach dem letzten gescheiterten Antrag gestellt werden.
Abstimmung
  • Haben ausreichend Benutzer die Annahme des Antrags zur Abstimmung befürwortet, beginnt die Abstimmung 72 Stunden nach Setzen der ersten Unterschrift und läuft eine Woche. Sie sollte in der Vorlage:Beteiligen aufgeführt werden. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.
  • Abstimmoptionen sind „Unterstützung des Antrags (Pro)“, „Keine Unterstützung des Antrags (Contra)“, sowie „Enthaltung“. Eine Ablehnung des Verfahrens zur Entsperrung ist nicht möglich. Enthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.


Frage zur Abstimmung
Soll der oben beschriebene Community-Entscheid eingeführt werden? (Die Mehrheiten zu diesem Vorschlag werden in der Frage B geregelt)

Pro

  1. ...
  2. ...

Contra

  1. ...
  2. ...

Enthaltung

  1. ...
  2. ...

Ablehnung des Verfahrens bei dieser Frage

Hinweis: Wenn du hier deine Stimme abgibst, kannst du nicht gleichzeitig an der Abstimmung bei dieser Frage teilnehmen, siehe Hinweise zur Auswertung.

  1. ...
  2. ...

Verfahrensfrage (B): Welche Mehrheit ist nötig, um eine Benutzersperre aufzuheben, die auf einer Entscheidung der Community beruht?

Hinweis: Die Abstimmung zu dieser Verfahrensfrage (B) wird nur dann ausgewertet, wenn die Hauptfrage (A) mit 2/3 befürwortet wird.

Zweidrittelmehrheit

Die Community-Sperre wird aufgehoben, wenn mindestens doppelt so viele Benutzer für die Aufhebung stimmen wie dagegen.

  1. ...
  2. ...

Einfache Mehrheit

Die Community-Sperre wird aufgehoben, wenn sich mehr als die Hälfte der Benutzer für die Aufhebung aussprechen.

  1. ...
  2. ...

Enthaltung

  1. ...
  2. ...

Ablehnung des Verfahrens bei dieser Frage

Hinweis: Wenn du hier deine Stimme abgibst, kannst du nicht gleichzeitig an der Abstimmung bei dieser Frage teilnehmen, siehe Hinweise zur Auswertung.

  1. ...
  2. ...

Anmerkungen

  1. Wenn man von Vorgängen wie diesem absieht, wo ein eigentlich gesperrter Benutzer zunächst von der Software und dann auf AGF wieder freigelassen wurde ;) – derartige Beispiele gibt es vermutlich weitere.
  2. R. C. und Sarcelles; der letztere Fall ist insofern hier besonders auffällig, weil der Benutzer nach der Sperre über Jahre hinweg als IP mitarbeitete und bereits früher einmal über einen Admin um ein Entsperrverfahren gebeten hatte, welches als relativ breite Diskussion nach selbstgegebenen Regeln ablief.
  3. Im einen Fall blieb der Benutzer gesperrt, im anderen schlug das Schiedsgericht ein Entsperrverfahren vor, bei dem eine Zweidrittel-Mehrheit der Abstimmenden benötigt werden sollte, die Sperre aufzuheben. Vgl. die Diskussionsseiten der Verfahren und das Entsperrverfahren zu Sarcelles.
  4. Die 10 bisherigen Entsperrverfahren im Einzelnen:
    Es gab bei 144 Sperren gegen Benutzer mit Stimmberechtigung (2004–2008) bisher 8 derartige Versuche, bei denen die Antragsteller eine 2/3-Mehrheit zur Bestätigung der Sperre für erforderlich hielten. Alle diese Versuche bezogen sich auf solche Accounts, die nach administrativer Entscheidung unbefristet gesperrt wurden (Quellnymphe, IAAL, Negerfreund, HansBug, WR, Moti, DerStachel, Wst). Von diesen 8 Verfahren wurden 4 wegen unterschiedlicher Verfahrensmängel abgelehnt (Quellnymphe, Moti, DerStachel, Wst – blieben gesperrt), 2 Verfahren wurden in akzeptierte „normale“ Benutzersperrverfahren umgewandelt (HansBug – blieb gesperrt, WR – wurde entsperrt), in 2 Fällen wurde das Verfahren akzeptiert (IAAL – blieb gesperrt, Negerfreund – wurde entsperrt).
    Außerdem gab es 2 Verfahren, bei denen die Antragsteller umgekehrt eine 2/3-Mehrheit zur Aufhebung der Sperre für erforderlich hielten. Im einen Fall (Brummfuss) ging es um die Aufhebung einer Sperre für drei Monate nach administrativer Entscheidung, im andern Fall (Sarcelles) um die Aufhebung einer unbegrenzten Sperre nach Entscheidung der Community in einem Benutzersperrverfahren. Beide Verfahren wurden mehrheitlich abgelehnt, beide Sperren wurden dennoch aus unterschiedlichen Gründen aufgehoben.
  5. Vgl. WP:Meinungsbilder#Optionen und Auswertung: „Eine Option eines Meinungsbildes wird jedoch in der Praxis meist nur dann als angenommen akzeptiert, wenn sie alle Gegenstimmen – also die Summe der inhaltlich ablehnenden Voten und der Ablehnungen des Meinungsbildes bzw. der jeweiligen Fragestellung – überwiegt (absolute Mehrheit).“

Diskussion und Enthaltungen

Bitte unter Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Benutzersperren - Entsperrverfahren.