Wikipedia:Meinungsbilder/Begriffsklärungsseiten mit wenig Artikeln

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Initiatoren und Unterstützer Bearbeiten

Initiator
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.

Die Durchführung dieses Meinungsbilds wird befürwortet von (Stimmberechtigung überprüfen):
  1. --Michileo 11:34, 28. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Begriffsklärungen Bearbeiten

Eine Begriffsklärung (kurz: BKL) ist dann erforderlich, wenn ein Begriff mehrere unterschiedliche Bedeutungen besitzt, zu denen mehrere Artikel exisitieren.

Im Falle von zwei oder mehr ungefähr gleichhäufig aufgerufenen Artikeln (Begriffsklärung vom Typ I, kurz:BKL I) wird eine Begriffsklärungsseite (kurz: BKS) angelegt, mit dem Stichwort als Seitenname (Lemma) ohne Zusätze. Die einzelnen Artikel werden gewöhnlich durch Lemmata mit sinnvollen Klammerzusätzen voneinander unterschieden.

Im Fall von nur einer Hauptbedeutung und mehreren Nebenbedeutungen (Begriffsklärung vom Typ II, kurz: BKL II) wird die Hauptbedeutung unter dem Begriff ohne Klammerzusatz behandelt. Zum Zweck der BKL werden sämtliche, die Haupt- wie die Nebenbedeutungen im Begriffsklärungshinweis (kurz: BKH) im Kopf des Hauptartikels genannt und verlinkt, oder aber es wird eine BKS angelegt und vom BKH aus auf diese BKS verwiesen, die dann zusätzlich zum Stichwort mit dem Klammerzusatz (Begriffsklärungsseite) betitelt wird.

Diese Meinungsbild betrifft nur die Frage, wann im Fall einer BKL II eine BKS angelegt werden darf.

Bisher Bearbeiten

Gemäß Wikipedia:Begriffsklärung soll bisher bei zwei oder drei unterschiedlichen Bedeutungen (also: eine Hauptbedeutung und eine oder zwei Nebenbedeutungen) alle diese unterschiedlichen Bedeutungen im Begriffsklärungshinweis (BKH) im Kopf des Hauptartikels genannt werden. Eine eigenständige Begriffsklärungseite (BKS) soll bisher dann und nur dann angelegt werden, wenn es vier, fünf oder mehr unterschiedliche Artikel zu dem gleichlautenden Begriff gibt (also: eine Hauptbedeutung und drei, vier oder mehr Nebenbedeutungen). Es gibt bisher unter WP:BKL keine explizite Regel oder Aussage dazu, wie im Fall von noch nicht vorhandenen, aber vermutliche relevanten Artikeln (sogenannnte "Rotlinks") verfahren werden soll, und ob diese Rotlinks als zusätzliche Bedeutungen zu zählen sind oder nicht.


In der Praxis werden bereits jetzt häufig auch BKS mit zwei oder drei bestehenden Artikeln ("Blaulinks"), oder auch BKS mit einem, zwei, oder drei bestehenden Artikeln und mehreren Rotlinks angelegt.

Beispiele für bestehende Abweichungen Bearbeiten

Zigeuner (Begriffsklärung), Zyklon B (Begriffsklärung), Birne (Begriffsklärung), Friedrich List (Begriffsklärung) <--hier bitte Beispiele ergänzen!

Änderung Bearbeiten

In diesem Meinungsbild soll darüber abgestimmt werden, ob Begrifsklärungsseiten (BKS) in Zukunft auch mit zwei oder drei Artikeln (also: bei einer Hauptbedeutung und einer oder zwei Nebenbedeutungen) zulässig sein sollen. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wird es den Artikelautoren in Zukunft freigestellt, ob sie im Fall einer BKL II von zwei oder drei Artikel zu gleichlautenden Begriffen einen direkten BKH oder eine eigenständige BKS verwenden.

Vorteile einer Neuregelung Bearbeiten

  • größere Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für die Autoren
  • größere Flexibilität
  • Anpassung an die Praxis

Vorteile der bisherigen Regelung Bearbeiten

  • größere Einheitlichkeit
  • schnellere Durchklickbarkeit für die Leser

Abstimmung Bearbeiten

Gültigkeit Bearbeiten

Ich halte dieses Meinungsbild für gültig Bearbeiten

Ich lehne diese Meinungsbild ab Bearbeiten

Enthaltung Bearbeiten

Vorschlag Bearbeiten

Bei einer Begriffsklärung mit einer Hauptbedeutung, also vom Typ II, und mit nur einer oder zwei Nebenbedeutungen darf in Zukunft der Begriffsklärungshinweis im Hauptartikel - je nach enzyklopädischer Notwendigkeit - entweder (wie bisher vorgesehen) direkt auf diese Nebenbedeutungen verweisen, oder aber (als neue Möglichkeit) auf eine eigenständige Begriffsklärungsseite verweisen, auch wenn diese Begriffsklärungsseite dann nur zwei oder drei Einträge enthält.

Ich stimme dem Vorschlag zu Bearbeiten

Ich lehne den Vorschlag ab Bearbeiten

Enthaltung Bearbeiten

Auswertung Bearbeiten