Wikipedia:3. Foto-Workshop/Wieviel Retusche ist erlaubt

Diese Seite gehört zum Wikipedia-Archiv.

Der Inhalt dieser Seite ist nicht mehr aktuell. Sie wird aber nicht gelöscht, damit die Geschichte der Wikipedia nicht verloren geht. Falls es sich um eine Arbeitsunterlage handelt, ist sie womöglich durch andere Seiten ersetzt worden. Bestehende Weiterleitungen auf diese Seite sollen das Wiederauffinden ermöglichen.

Wenn du meinst, diese Seite sei weiterhin von aktueller Bedeutung, solle weiter benutzt werden und ihre Funktion sei nicht besser in bestehende Seiten integriert, dann kümmere dich bitte um ihre Aktualisierung.
Elektronische Bildverarbeitung (EBV): alles nur Käse?

Dies ist eine Arbeits- und Diskussionsseite des 3. Foto-Workshops in Nürnberg.

Aufgabe: Dieses Projekt setzt sich zum Ziel, einen Katalog (künftig Kriterienkatalog genannt) zu erstellen, aus dem hervorgeht in welchem Umfang und welche bildverarbeitende Maßnahmen für eine enzyklopädische Fotografie akzeptabel sind.

Vorgehen: Anhand von Beispielen aus verschiedenen Themenbereichen wollen wir allgemeine Richtlinien erarbeiten.

Folgende Themenbereiche sind dazu zu berücksichtigen:

  • Portrait
  • Architektur, Kunstgegenstände
  • Biologie: Tierwelt, Pflanzenwelt
  • Landschaftsaufnahmen, Panoramen
  • Aufnahme von Alltagsgegenständen, Nahrung und Genußmitteln
  • Astronomie


Ausgewählte Beispiele zu den Themenbereichen Bearbeiten

Portrait Bearbeiten

 
Originalbild Heiner Brand
 
EBV: Pickel entfernt

Wie verfahren wir mit:

  • bleibenden Merkmalen (Muttermale)
  • vorübergehende Merkmale (Pickel & Co)
  • Personen im Hintergrund, die als störend empfunden werden

Mehrheitsmeinung: Entfernung von bleibenden Merkmalen nicht zu empfehlen. Entfernung von vorübergehenden Merkmalen akzeptabel.

Architektur Bearbeiten

 
Originalbild: Abschlussdeich Aussichtsturm
 
EBV: „Störende Elemente“ entfernt, Personen, Gegenstände, Bodenbelag ausgebessert, Straßenlaterne entfernt, Schilder, aber auch teilweise Gebäudebestandteile
 
Ausgangsbild
 
EBV: Wieviel „Sturz“ ist erlaubt? Wo und wie soll er aussehen?
 
Originalbild: Cape Neddick Light, York Beach, Maine
 
EBV: ohne Häuschen

Wie verfahren wir mit:

  • Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Geländer, Laternen (im Bild aber nicht Gebäudebestandteil)
  • Schilder, Plakate, Graffiti am Gebäude selbst
  • Passanten
  • störender Müll
  • mobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Fahrräder, Äste)
  • immobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Bäume, Äste)
  • stürzende Linien

Kunstgegenstände Bearbeiten

 
Original
 
Michelangelos Pietà im Petersdom: ohne Fenster und Kreuz
 
EBV: Künstliche Freistellung mit schwarzem Hintergrund
 
EBV: Künstliche Freistellung mit transparentem Hintergrund
 
Original: Skulputur Lörracher Sitzende
 
EBV: Bearbeitung der Farben. Welches entspricht der Realität?

Wie verfahren wir mit:

  • freigestellten Kunstgegenständen (welcher Hindergrund)
  • Kunstlicht
  • Lichtsituationen, die wir vor Ort nicht kennen (können)

Mehrheitenmeinung:

  • Freistellung legitim wenn es um das Kunstobjekt selbst geht
  • Lichtsituation sollte besonders bei Abend/ Nachtaufnahmen nicht verändert werden. Im Zweifel sollte diese nur mit dem Fotografen verändert werden.

Tiere Bearbeiten

 
Originalbild:Pottok-Pony in den westlichen Pyrenäen
 
EBV: Pony im Hintergrund entfernt

Mehrheitenmeinung: Entfernung legitim, da die Ästhetik in diesem Bild im Vordergrung steht und die Situation dadurch nicht unrealistischer wird.

Minderheitenmeinung: Was ist mit dem Schatten?
Dieser hätte natürlich auch entfernt werden sollen. – Wladyslaw [Disk.] 09:47, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]