Werner Pfromm

(1915–1986) deutscher Jurist, nationalsozialistischer Führungsoffizier, Generalstaatsanwalt der Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen

Werner Pfromm (geb. 5. November 1915 in Saarlouis[1]; gest. 16. Juli 1986[2]) war ein deutscher Jurist.

Lebensweg Bearbeiten

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Bearbeiten

Werner Pfromm stammt aus einer katholischen Familie. Sein Vater war Polizeisekretär. 1919 zog die Familie von Saarlouis nach Köln.[1] Seit 1926 besuchte Pfromm in Köln das staatliche Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, wo er im Jahr 1935 sein Abitur ablegte. Er wurde schon als zehnjähriger Schüler Mitglied im Verein für das Deutschtum im Ausland.[3] Im Frühjahr 1933 trat Werner Pfromm in die Hitlerjugend ein;[3] im März 1934, im Alter von 18 Jahren, in die NSDAP.[4] Im Jahr darauf, 1935, war Pfromm Oberkameradschaftsführer der Hitlerjugend.[4]

Pfromms Antrag auf Immatrikulation in die juristische Fakultät der Universität Köln wurde im Sommer 1935 zunächst abgelehnt, weil er zu diesem Zeitpunkt seine Arbeitsdienstpflicht noch nicht erfüllt hatte. Im Wintersemester 1935/1936 wurde er dann zunächst doch zum Studium zugelassen, jedoch nur für ein Semester. Von April bis September 1936 wurde er zum Reichsarbeitsdienst einberufen, gleich anschließend zur Ableistung seiner zweijährigen Wehrpflicht. Um sein Studium finanzieren zu können, verpflichtete Pfromm sich freiwillige für ein weiteres Jahr bei der Wehrmacht, die ihn zum Vermessungsoffizier bei der Flugabwehr ausbildete. Pfromm blieb von diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 Offizier der Wehrmacht. Er diente zunächst in Sachsen, später bei der 14. Flak-Division im Raum Köln. Im Sommer 1944 war er für zwei Monate an die Westfront abkommandiert. Da Pfromm im Übrigen „heimatnah“ eingesetzt wurde, konnte er sein Studium der Rechtswissenschaft fortsetzen und im April 1941 abschließen. Ab April 1941 wurde Pfromm als Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden geführt, trat aber seinen Vorbereitungsdienst nicht mehr vor dem Kriegsende an. Pfromm hat somit sein gesamtes juristisches Studium in der Zeit des Nationalsozialismus absolviert, ist jedoch in dieser Zeit niemals als Jurist praktisch tätig geworden.[5]

Als Pfromms offizieller (ziviler) Wohnsitz galt seit 1942 Leipzig. Dort hatte er in demselben Jahr die Kaufmannstochter Charlotte Grohse geheiratet.[5]

Bis Dezember 1944 war Pfromm Batterieführer im Rang eines Hauptmanns bei der Kölner Flugabwehr.[5] In der Wehrmacht übte Pfromm die Funktion eines nationalsozialistischen Führungsoffiziers (NSFO) aus, das heißt, er hatte nicht nur eine militärische Führungsposition, sondern auch eine politisch-weltanschauliche Erziehungsaufgabe im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. In einer Beurteilung vom Spätsommer 1944 wurde Pfromm als „Überzeugter Nationalsozialist, ganz besonders geeignet, das nationalsozialistische Gedankengut zu vermitteln.“ bezeichnet.[6] Am 1. Oktober 1944 beurteilten seine Vorgesetzten Pfromm als einen Menschen, „der aufgrund seiner genossenen Schulung in den Gliedern der Partei […] stets geeignet ist, nationalsozialistisches Gedankengut zu vermitteln.“[7]

Im Dezember 1944 wurde Pfromm aus seiner Flak-Einheit abgezogen und an die Ostfront versetzt.[5] Zur gleichen Zeit wurde er als nationalsozialistischer Führungsoffizier seiner Einheit abgelöst.[8]

Das Kriegsende erlebte Pfromm an der Ostfront.[5] Er geriet kurzzeitig in Kriegsgefangenschaft.[8]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Bearbeiten

Nach Ende seiner kurzen Kriegsgefangenschaft wurde Pfromm am 18. Oktober 1945 zunächst zur Fortsetzung seines juristischen Vorbereitungsdienstes im für ihn zuständigen Oberlandesgerichtsbezirk Dresden zugelassen, jedoch wieder entlassen, als dort seine NSDAP-Mitgliedschaft bekannt wurde. Kurz darauf bewarb Pfromm sich im Oberlandesgerichtsbezirk Jena, also erneut in der sowjetischen Besatzungszone. Nachdem er dort zunächst angenommen worden war, wurde er im Juni 1946 endgültig von der Referendarausbildung in der sowjetisch besetzten Zone ausgeschlossen.[8] Daraufhin ging Pfromm nach Westdeutschland. Im Februar 1947 meldete er sich im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, wo er nach Abschluss seines Entnazifizierungsverfahrens zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurde.[5] Sein Entnazifizierungsverfahren verlief für Pfromm problemlos;[4] er wurde in die Kategorie V („Entlastet“) eingestuft.[8] Am 18. Oktober 1951 legte Pfromm in Düsseldorf sein zweites juristisches Staatsexamen mit der Note „Ausreichend“ ab und wurde am 2. November 1951 zum Assessor ernannt. Am 1. November 1953 wurde er zum Staatsanwalt in Köln berufen.[9]

Im November 1953 war Pfromm Assessor bei der Staatsanwaltschaft Bonn, unter Oberstaatsanwalt Franz Drügh.[10] Zum 1. April 1954 wurde Pfromm an die Staatsanwaltschaft Bonn versetzt. Im selben Jahr wurde er Leiter der Pressestelle der Bonner Staatsanwaltschaft.[9] Mehrere Jahre lang war Pfromm Staatsanwalt für politische Angelegenheiten in Bonn.[4] Am 1. August 1965 wurde Pfromm zum Ersten Staatsanwalt befördert, am 1. März 1968 zum Leitenden Oberstaatsanwalt am Landgericht Bonn. Als Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Bonn,[11] der damaligen Bundeshauptstadt, war Pfromm wiederholt an Gerichtsverfahren beteiligt, die Politiker der Bonner Republik betrafen.

Am 2. August 1974 wurde Pfromm Generalstaatsanwalt in Köln.[12] Pfromm wurde Mitglied der im Dezember 1948 gegründeten FDP.[4]

Das Verfahren gegen Hans Globke, 1960/61 Bearbeiten

Im Mai 1961 musste auf Intervention von Bundeskanzler Konrad Adenauer der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer das von ihm im Jahr 1960 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Hans Globke, den damaligen Chef des Bundeskanzleramts und früheren Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, an die Staatsanwaltschaft Bonn – und damit an Werner Pfromm – abgeben. Max Merten, ehemaliger Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E der deutschen Wehrmacht im griechischen Thessaloniki, hatte durch seine Aussagen Hans Globke schwer belastet und ihn mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland gemacht. Pfromm stellte das Ermittlungsverfahren gegen Globke im Mai 1961 ein, weil er keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Globke erkannte. Es habe sich „…nicht der geringste Anhaltspunkt für die Wahrheit der von Dr. Merten aufgestellten Behauptungen“ ergeben, dafür aber der „dringende Verdacht“ falscher Angaben.[13]

Strafanzeige gegen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Februar 1968 Bearbeiten

Am 29. Februar 1968 fand in Frankfurt am Main eine Demonstration gegen den Vietnamkrieg statt. Auf dieser Demonstration bezichtigte der Journalist Hermann Sittner (geb. 1935) den damaligen US-Präsidenten Lyndon B. Johnson des Völkermordes, und den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger der Beihilfe zum organisierten Völkermord in Vietnam. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob daraufhin Anklage wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen Sittner. Dieser erstattete daraufhin Anzeige gegen Kiesinger wegen Beihilfe zum Völkermord. Sittners Strafantrag landete bei Werner Pfromm, der dem Bundeskanzler schon zwölf Tagen später bescheinigte, dass kein Tatvorwurf gegen ihn zu erheben sei.[14]

Das Verfahren gegen Wilhelmine Lübke, 1968 Bearbeiten

Pfromm ermittelte aufgrund einer Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Passgesetz gegen Wilhelmine Lübke, die Ehefrau des Bundespräsidenten von 1959 bis 1969, Heinrich Lübke. Er stellte das Verfahren nach Paragraph 153 II der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts wegen Geringfügigkeit ein.[15]

Das Fibag-Verfahren, 1968 Bearbeiten

Pfromm war im Jahr 1968 Ankläger in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fibag-Affäre gegen den Verlagskaufmann Dr. Hans Kapfinger in Passau („Passauer Neue Presse“), den Filmkaufmann Wolfgang Winkel in München und den Land- und Gastwirt Anton Pell in Neukirchen bei Passau, denen Falschaussagen vorgeworfen wurden.[16]

Die Quick-Affäre, 1972 Bearbeiten

Er war ferner an den Ermittlungen im Umfeld der Illustrierten „Quick“ beteiligt. Diese Zeitschrift hatte vertrauliche Dokumente zur Ostpolitik der Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt veröffentlicht. Höhepunkt der „Quick“-Affäre war die Veröffentlichung geheimer Gesprächsprotokolle des Verhandlungsführers bei den innerdeutschen Entspannungsgesprächen, Egon Bahr, im Jahre 1972.[17] Pfromm und seine Staatsanwaltskollegen ermittelten gegen die Staatssekretäre Wolfram Dorn (FDP) aus dem Innenministerium und Joachim Raffert (SPD) aus dem Wissenschaftsministerium sowie gegen den Journalisten Paul W. Limbach.[18]

Die Steiner-Wienand-Affäre, 1973 Bearbeiten

Pfromm war auch ermittelnder Staatsanwalt in der Steiner-Wienand-Affäre des Jahres 1973.[19]

Pfromm bei der Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, 1974–1980 Bearbeiten

Am 2. August 1974 ernannte der damalige nordrhein-westfälische Justizminister Diether Posser (SPD)[20] den damals 59-jährigen Werner Pfromm, bis dahin Leiter der Anklagebehörde beim Landgericht Bonn, zum Generalstaatsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Als neuer Kölner Generalstaatsanwalt war Pfromm zugleich Vorgesetzter der Kölner Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Massenverbrechen,[21][22] deren Leiter von August 1974 bis Dezember 1978 der Oberstaatsanwalt Dr. Rudolf Gehrling war.[23] Von den beiden in Nordrhein-Westfalen im Herbst 1961 eingerichteten Zentralstellen – auf die Verfolgung von NS-Verbrechen spezialisierte Staatsanwaltschaften – in Dortmund und Köln war die Kölner Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern zuständig.[24]

Die Zentralstelle war unter anderem mit der Aufklärung der Todesumstände von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1944 befasst.[25] Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte rund 21 Jahre lang. Die Kölner Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern sah jedoch jahrelang „keinen Anlaß, die Erhebung der öffentlichen Klage anzuordnen“. 1982 teilte die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der in Ost-Berlin lebenden Thälmann-Tochter Irma mit, dass „es bei der Einstellung des Verfahrens sein Bewenden haben“ müsse.[26] Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Köln strengte der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, Rechtsbeistand der Thälmann-Tochter, beim 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln ein Klageerzwingungsverfahren an. Im Juni 1983 wurde diesem Antrag stattgegeben; knapp 39 Jahre nach der Ermordung Thälmanns beschloss der Senat des OLG Köln, doch noch Anklage erheben zu lassen gegen den letzten lebenden möglichen Teilnehmer an der Buchenwalder Nacht-und-Nebel-Aktion, den ehemaligen SS-Oberscharführer Wolfgang Otto aus Geldern im Rheinland, wegen Beihilfe zum Mord. Ab dem 5. November 1985 wurde gegen Wolfgang Otto vor dem Krefelder Landgericht wegen Beihilfe zum Mord an Thälmann verhandelt.[27] Das Landgericht Krefeld verurteilte Otto wegen Beihilfe zum Mord zu einer Strafe von vier Jahren. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob jedoch Ottos Verurteilung am 25. März 1987 (Az 3 StR 574/86) wieder auf. Die Sache wurde dem Landgericht Düsseldorf zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zugewiesen. Dieses sprach Otto am 29. August 1988 frei; weder Täterschaft noch Teilnahme an der Ermordung Thälmanns hätten Otto nachgewiesen werden können, denn 44 Jahre nach der Tat sei der Sachverhalt nicht mehr zweifelsfrei aufklärbar. Die Ermordung Ernst Thälmanns blieb ungesühnt.[28]

Von 1974 bis 1980 war Pfromm einer der ranghöchsten Juristen im Land Nordrhein-Westfalen.[29]

Die Ermittlungen gegen die deutschen Verantwortlichen für die Juden-Deportation aus Frankreich hatte der Staatsanwalt Rolf Holtfort von der Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen geleitet. Der ehemalige SS-Obersturmbannführer und Gestapo-Chef Kurt Lischka war für die Deportation von mindestens 73.000 Juden aus Frankreich nach Auschwitz mitverantwortlich. Am 23. Oktober 1979 begann vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen den Lischka, der am 11. Februar 1980 mit seiner Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe endete. Einen Tag nach Beendigung des Gerichtsverfahrens gegen Kurt Lischka erteilte Pfromm dem ihm unterstellten Staatsanwalt Rolf Holtfort telefonisch die Anweisung, nur jene Ermittlungen gegen mutmaßliche Beteiligte an der Judenverfolgung in Frankreich weiter zu bearbeiten, bei denen die Beschuldigten im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle habe Holfort an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben. Das geschah; mit folgendem Ergebnis: Die Verfahren gegen die Juristen Hans-Dietrich Ernst, inzwischen Rechtsanwalt und Notar, Friedrich Merdsche, inzwischen vorsitzender Richter einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main, und Rudolf Bilfinger, inzwischen Oberverwaltungsgerichtsrat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, wurden von den nun zuständigen Orts-Staatsanwaltschaften „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Der Prozess gegen Heinrich Illers, inzwischen Senatspräsident am Landessozialgericht Niedersachsen in Celle, endete aufgrund seiner altersbedingten Verhandlungsunfähigkeit.[4] Auf Betreiben Pfromms wurde der Staatsanwalt Rolf Holtfort an ein Jugendgericht versetzt, mit der Begründung, dass in seinem ursprünglichen Tätigkeitsbereich, der Aufklärung von NS-Verbrechen, keine Arbeit mehr anfalle.[30]

Die Flick-Affäre, 1981 Bearbeiten

In der Flick-Parteispendenaffäre wehrte Pfromm als zuständiger Staatsanwalt einen Versuch des Präsidenten der Oberfinanzdirektion Köln, Hermann Mersmann, ab, die sich abzeichnende Affäre unter den Teppich zu kehren. Pfromm forderte stattdessen umgehend bei dem Steuerfahnder Klaus Förster die Akten des Falls an und beschloss nach deren Durchsicht, seinerseits Ermittlungen aufzunehmen.[31]

Werner Pfromm ging am 1. Dezember 1980 in den Ruhestand. Er starb am 16. Juli 1986[2] im Alter von etwa 71 Jahren.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 77, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001, ISSN 1615-5718
  2. a b Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 93, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  3. a b Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 78, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  4. a b c d e f Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  5. a b c d e f Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 79, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  6. Georg Bönisch, Ulrich Schwarz, „Bis zum bitteren Ende“, in: Der Spiegel Nr. 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  7. Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54
  8. a b c d Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 80, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  9. a b Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 83, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  10. „Bonn: Unfall nach dem Umtrunk“, in: Der Spiegel Nr. 47/1953, 17. November 1953, https://www.spiegel.de/politik/unfall-nach-dem-umtrunk-a-69eb8fe9-0002-0001-0000-000025657964
  11. Siehe: „Studenten / LSD: Niggeli-Cocktail“, in: Der Spiegel Nr. 32/1968, 4. August 1968, https://www.spiegel.de/politik/niggeli-cocktail-a-d939f3c3-0002-0001-0000-000046020802 : „Dem neuernannten Bonner Chef-Staatsanwalt Werner Pfromm, …“ Siehe auch: „Fernsehen, Funk, Film“, in: Union in Deutschland, Informationsdienst der Christliche demokratischen Union Deutschlands, Nr. 14/1969, Bonn, 10. April 1969, 23. Jahrgang, S. 4, https://www.kas.de/documents/252038/253252/7_dokument_dok_pdf_25093_1.pdf/87e823c9-37de-aa5f-c2a6-6e27ab78ded2?version=1.0&t=1539703110591 : „Für diese Aufgabe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Bonn, Dr. Pfromm, zur Verfügung gestellt.“
  12. Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 84, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  13. Fritz-Bauer-Forum, „Im Kampf um des Menschen Recht“, Einzelne Verfahren, Nr. 05 NS-Verwaltung: Dr. Hans Globke, Kap.: Die Ermittlungen Bauers, https://wimbv.fritz-bauer-forum.de/einzelverfahren/globke/ Siehe auch: Jürgen Bevers, „Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik“, Christoph Links Verlag, Berlin 2009, S. 170 f.
  14. Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 89, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  15. „Affären / Wilhelmine Lübke Aktenzeichen 8 Js“, in: Der Spiegel Nr. 49/1968, 1. Dezember 1968, https://www.spiegel.de/politik/aktenzeichen-8-js-a-a8d8a808-0002-0001-0000-000045876491
  16. „FIBAG: Zeugen im Hotel“, in: Der Spiegel Nr. 52/1968, 22. Dezember 1968, https://www.spiegel.de/politik/zeugen-im-hotel-a-94e50f2c-0002-0001-0000-000045865033
  17. Deutsche Welle: Kalenderblatt, „Aus für die »Quick« – »Tantig-spießige Kichererbse«“, in: Der Spiegel, 27. August 2008, https://www.spiegel.de/geschichte/aus-fuer-die-quick-a-947832.html
  18. »Mein Junge, ob das so richtig ist«. Eine Woche lang zauderte Bundeskanzler Willy Brandt, Konsequenzen aus der jüngsten Bonner Berater-Affäre zu ziehen. Doch der Skandal um die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre Dorn und Raffert ließ ihm schließlich keine Wahl. Allzu eng hatten die freien Mitarbeiter des Bauer-Konzerns Politik und Geschäft verquickt., in: Der Spiegel Nr. 37/1972, 3. September 1972, https://www.spiegel.de/politik/mein-junge-ob-das-so-richtig-ist-a-a071b96c-0002-0001-0000-000042842772 . Siehe auch: „»Da ist soviel Kleinschilda drin«. Auch Kanzler Willy Brandt hatte »erhebliche Zweifel«, ob Bonns Staatsanwälte gegen die Illustrierte »Quick« nicht denn doch etwas forsch vorgegangen sind. Dafür kam der Skandal um das Bilderblatt Christ, und Springer, Demokraten gerade recht. Sie hoffen, die Affäre »Quick« zur handfesten Bonner Regierungskrise aufzubauschen.“, in: Der Spiegel Nr. 34/1972, 13. August 1972, https://www.spiegel.de/politik/da-ist-soviel-kleinschilda-drin-a-86f7abba-0002-0001-0000-000042854203
  19. „Wienand: Nichts Gutes. Karl Wienand steckt in der nächsten Affäre: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wurde seine Abgeordneten-Immunität aufgehoben.“, in: Der Spiegel Nr. 51/1973, 16. Dezember 1973, https://www.spiegel.de/politik/nichts-gutes-a-30fc78cb-0002-0001-0000-000041810644
  20. Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 85, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  21. Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 73, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  22. Andreas Disselnkötter, Brigitte Schumann, „Persilschein für Staatsanwälte. Verschleppte NS-Prozesse Staatsanwälte mit NS-Vergangenheit verhinderten erfolgreich Strafverfolgung. Eine Spurensuche in Justiz und Politik am Beispiel von Nordrhein-Westfalen“, in: Der Freitag, 12. Juli 2002, https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/persilschein-fur-staatsanwalte
  23. Wolfgang Weber, „Die Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“, S. 33–43, S. 35, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen - Versuch einer Bilanz“, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  24. Dick de Mildt, „Der Thälmann-Komplex: Ein politisches Strafverfahren im Spiegel deutsch-deutscher Verhältnisse“, BoD – Books on Demand, 23. Juni 2023, S. 54, https://books.google.de/books?id=kunGEAAAQBAJ&pg=PA54&lpg=PA54 Siehe auch: Margot Overath, »Nicht grausam und nicht heimtückisch…« in: Humanistische Union, vorgänge 91: Digitale Demokratie 01/1988, S. 43–54, https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/
  25. Margot Overath, »Nicht grausam und nicht heimtückisch…«, in: Humanistische Union, vorgänge 91: Digitale Demokratie 01/1988, S. 43–54, https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/nicht-grausam-und-nicht-heimtueckisch/
  26. „Prozesse: Peinlich sondergleichen. Fast vier Jahrzehnte nach der Ermordung des KP-Führers Thälmann wird dem letzten noch lebenden Tatverdächtigen der Prozeß gemacht.“, in: Der Spiegel Nr. 27/1983, 3. Juli 1983, https://www.spiegel.de/politik/peinlich-sondergleichen-a-80ffba46-0002-0001-0000-000014019668
  27. Wolfgang Malanowski, „Über den Krefelder Thälmann-Prozeß: »Gefällige Musik« beim Genickschuß“, in: Der Spiegel Nr. 20/1986, 11. Mai 1986, https://www.spiegel.de/politik/gefaellige-musik-beim-genickschuss-a-9ffd2f7e-0002-0001-0000-000013517620
  28. Ralf Hohmann, „Freispruch für Thälmanns Mörder. Vor 75 Jahren wurde der Vorsitzende der KPD ermordet – Die BRD-Justiz ließ die Tat ungesühnt.“, in: Unsere Zeit (UZ), Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP, 16. August 2019, https://www.unsere-zeit.de/freispruch-fuer-thaelmanns-moerder-58402/
  29. Georg Bönisch, Ulrich Schwarz, „Bis zum bitteren Ende“, in: Der Spiegel Nr. 43/1996, 20. Oktober 1996, https://www.spiegel.de/politik/bis-zum-bitteren-ende-a-d7853c04-0002-0001-0000-000009107966
  30. Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet“, in: taz. die tageszeitung vom 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/ . Siehe auch: Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger. Einem Staatsanwalt, der einst zu den bekanntesten Verfolgern von NS-Verbrechern zählte, droht nun womöglich selbst eine Anklage. Er soll Akten manipuliert und Geld behalten haben, das er von Beschuldigten für die Einstellung ihrer Verfahren kassierte.“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476
  31. Thomas Ramge, „Die großen Polit-Skandale: Eine andere Geschichte der Bundesrepublik“, Kapitel 8: „Die gekaufte Republik - Friedrich Karl Flick und die geistig-moralische Wende (1981)“ [ab Seite 153], S. 159, https://books.google.de/books?id=qb1wAgAAQBAJ&pg=PA159&lpg=PA159