Umbrella Pricing ist der aus dem Preisschirmeffekt bzw. Umbrellaeffekt entstehende Preisbildungseffekt, dass Wettbewerber dazu tendieren, sich den Preisen des Marktbeherrschers anzupassen.[1]

Im europäischen Kartellrecht haften Kartellbeteiligte Dritten gegenüber für die Schäden, die durch am Kartell orientierte Preise von Nichtkartellteilnehmern entstehen.[2]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Deselaers in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 53. Ergänzungslieferung 2014, AEUV Art. 102 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Rn. 401.
  2. EuGH (Fünfte Kammer), Urteil vom 5. Juni 2014 – C-557/12 (Kone AG ua/ÖBB-Infrastruktur AG); vgl. Michael Stöber: „Schadensersatzhaftung für Preisschirmeffekte bei Verstößen gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht“. In: EuZW 2014, S. 257–262.