UN-Sonderberichterstatter für Afghanistan

Die Stelle des Sonderberichterstatters für Afghanistan wurde 2021 vom UN-Menschenrechtsrat (OHCHR) geschaffen, um die sich dramatisch verschlechternde Menschenrechtssituation in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 zu beobachten.

Sonderberichterstatter für Afghanistan
Special Rapporteur on Afghanistan
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr-afghanistan
Leitung Richard Bennett
Neuseeland Neuseeland seit 2022[1]
Gegründet 2021
vorausgegangene Mandate:
1984 – 2005
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat (OHCHR)
ohchr.org/en/special-procedures/sr-afghanistan

Geschichte Bearbeiten

1979 marschierte die Sowjetunion in Afghanistan ein, um die kommunistisch orientierte Regierung gegen Angriffe von Mudschaheddin zu stützen. Diese wurden in der Folge von den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien finanziert und ausgestattet. Die kriegerischen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf zwischen 600.000 und 2 Mio. Zivilisten ums Leben kamen, endete 1989 mit dem Rückzug der sowjetischen Truppen. Durch Rivalitäten innerhalb der Koalition scheiterte der Aufbau eines funktionierenden Gemeinwesens, fundamentalistisch-islamische Taliban-Milizen kamen an die Macht und installierten ein System, das auf einer radikalen Interpretation des Islam und insbesondere der Scharia fußte. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten wurde das Taliban-Regime, das Mitgliedern der Terrororganisation al-Qaida Unterschlupf gewährt hatte, im maßgeblich von den USA und deren NATO-Verbündeten geführten Krieg gegen den Terror gestürzt. Das Mandat des 1984 berufenen UN-Sonderberichterstatters für Afghanistan wurde 2003 beendet. Stattdessen wurde ein unabhängiger Experte für Afghanistan berufen, dessen Mandat aber auch 2005 nicht verlängert wurde. Doch trotz der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA, seit 2002), massiver westlicher Wirtschaftshilfe und militärischer Unterstützung durch die ISAF konnte sich die Islamische Republik Afghanistan nicht stabilisieren. Die Sicherheitslage war durch islamistische Verbände und mit den Regierungen rivalisierende Gruppierungen ständig bedroht und die Menschenrechtssituation dauerhaft angespannt.[2]

Nach dem Abzug der internationalen Truppen Ende August 2021 erlangten die Taliban schnell wieder Kontrolle über das Land und proklamierten das Islamische Emirat Afghanistan.[3][4] Seither begehen die Taliban massive Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen die weibliche Bevölkerung, der das Selbstbestimmungsrecht, die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, insbesondere aber das Recht auf Bildung und Berufstätigkeit fundamental abgesprochen wird. Im weltweiten Demokratieindex belegte Afghanistan 2022 mit Abstand den letzten Platz.

Das UN-Mandat Bearbeiten

Der Sonderberichterstatter hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation in Afghanistan zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[5] Diese werden in jährlichen Berichten an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung zusammengetragen.[6][7] Der Sonderberichterstatter soll die Regierung Afghanistans bei der Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen und auch die Zivilgesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen.[5]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, er wird von der UN mit einem unabhängigen Mandat beauftragt,[8][9] für das ein Verhaltenskodex des UN-Menschenrechtsrats gilt.[10] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben wesentlich. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[11]

In seinen Berichten stellt der Sonderberichterstatter alle betroffenen Menschenrechte dar. Dies betrifft bürgerliche, politische Rechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, aber auch Gesundheits-, Minderheiten- und Umweltrechte.[1]

Amtsinhaber Bearbeiten

Mandat seit 2022 Bearbeiten

Vorausgegangene Mandate Bearbeiten

Sonderberichterstatter Bearbeiten

Unabhängiger Experte Bearbeiten

Publikationen (Auswahl) Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Nachweise Bearbeiten

  1. a b https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-afghanistan abgerufen am 24. August 2023
  2. Andreas Wilde: Afghanistan – Geschichte, Politik, Gesellschaft | Afghanistan. In: bpb.de. 3. Januar 2022, abgerufen am 13. Februar 2024.
  3. Einsatz ist beendet: Letzte US-Truppen aus Afghanistan abgezogen. In: Tagesschau. Abgerufen am 30. August 2021.
  4. Taliban announce creation of Islamic Emirate of Afghanistan. In: The Express Tribune. 19. August 2021, abgerufen am 25. August 2021 (englisch).
  5. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  10. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  11. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).