Mit Traglast wird in der Baustatik die absolute Beanspruchungsgrenze eines statisch unbestimmten Systems vor Erreichen des kinematischen Zustandes beschrieben.

Im Traglastverfahren wird, meist im Stahl- oder Stahlbetonbau, das örtliche Plastifizieren von Bauteilen oder Verbindungsmitteln zugelassen. Mit jedem plastischen Dreh- oder Verschiebungsgelenk wird die statische Unbestimmtheit reduziert, bis zuletzt ein verschiebliches System vorliegt.

Die Beanspruchbarkeit bis zu diesem Punkt ist die absolute Traglast.

Nennbelastung Bearbeiten

In Veranstaltungstechnik und Fördertechnik wird die Summe aus Traglast (Nennlast) und dynamischen Kräften im Betriebsfall als Nennbelastung definiert.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Fußnoten Bearbeiten

  1. Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen, VBG-Fachinformation, BGI 810-3. Version 2.0/2007-03