Stanislaus von Seherr-Thoß

preußischer Verwaltungsjurist, MdPrA und Landrat

Stanislaus Ferdinand Sigismund Freiherr von Seherr-Thoß (* 23. Februar 1827 in Olbersdorf; † 1907) war preußischer Fideikommißbesitzer, Verwaltungsjurist und Landrat vom Kreis Pleß in Schlesien (1855–1872).

Leben Bearbeiten

Herkunft Bearbeiten

Seine Eltern waren Freiherr Ferdinand von Seherr-Thoß (* 16. Januar 1787; † 9. Mai 1860) und dessen Ehefrau Marie Moriz-Eichborn (* 3. März 1799; † 28. September 1870). Sein Vater war Herr auf Olbersdorf und Polnisch-Neukirch.

Familie Bearbeiten

Er heiratete 1853 Marie Charlotte Albertine Elisabeth Knappe von Knappstädt, Gutsherrin des 1870 gestifteten Dr. Zemplinschen Familienfideikommiss Lorzendorf im Kreis Ohlau, 310 ha. Ihre Tochter Elisabeth ehelichte 1892 den späteren Oberstleutnant a. D. Kurt von Teichman und Logischen. Ihr Sohn Günther (1859–1926) wiederum war ebenfalls ein preußischer Landrat sowie Regierungspräsident in Liegnitz (1902–1915).

Werdegang Bearbeiten

Freiherr von Seherr-Thoß war Mitbesitzer der Herrschaft von Polnisch-Neukirch und Erbherr in Guttmannsdorf. 1852 wurde er Regierungsreferent in Frankfurt a. d. Oder. 1855 ernannte man ihn zum interimistischen Landrat vom Kreis Pless und von 1856 bis 1872 war er endgültig angestellt. 1862/63 und 1866/67 wirkte er als konservativer Abgeordneter im Preußischen Abgeordnetenhaus.

Ehrungen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten