Senat für Wirtschaftsprüfersachen des Bundesgerichtshofs

Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 74 Abs. 1 S. 2 WiPrO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.

Errichtung Bearbeiten

Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen wurde zum 1. Januar 1062 errichtet.

Zuständigkeit Bearbeiten

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Wirtschaftsprüferordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 77 Abs. 2 WiPrO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung Bearbeiten

Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen setzt sich nach § 74 Abs. 2 WiPrO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Senat für Wirtschaftsprüfersachen. In: bundesgerichshof.de. Abgerufen am 5. Januar 2024.